Kind im trabant

  • Ich nehme die Kids nur auf dem Beifahrersitz mit. Sowohl meinen großen mit 15 Jahren als auch den kleinen mit 7. Das beide deshalb nicht zusammen mit können ist schade aber auch kein Beinbruch. Ich hatte viele Jahre keinen Unfall mehr und sicher ist der Trabant sowieso nicht der sicherste, ich will aber im E Fall nicht mit meinem Gewissen hardern wenn ein Kind auf dem Rücksitz ohne Gurt weniger chancen hatte als auf dem Beifahrersitz mit Gurt.


    Wenn wir zu dritt mit einem Kind unterwegs sind sitzt Muttern oder Vatern immer hinten.


    Je nach Unfall ist zwar eh dahin gestellt wo die Chancen besser sind aber so hab ich es immer gehandhabt.

  • Ein Bekannter hat den Kindersitz mit mehreren Spanngurten befestigt und dann den Zwerg da eingepflanzt. Anders herum wäre es ja doof.

    Ja, auch das ist nicht nach StVo aber besser als nichts.

    Wenn wir zu dritt mit einem Kind unterwegs sind sitzt Muttern oder Vatern immer hinten.

    Habe ich das richtig verstanden? Die Eltern sitzen hinten und der Knirps demzufolge vorn? Und er ist ist dann der Fahrer? :top:

    Ok, ok, du hast „oder“ geschrieben. ich nehme alles zurück. :lach:

  • Unterm Strich ist das alles mehr eine Gewissens- als eine StVO-Frage...


    Nicht angeschnallte Erwachsene auf dem Rücksitz, die im Falle eine Falles nach vorn fliegen und das auf dem Vordersitz vermeintlich "sicher" im Kindersitz angeschnallte Kind mit ihrem Körper erschlagen...


    Oder nicht angeschnallte Kinder hinten, die einfach geflogen kommen und sich das Genick beim Flug durch die Frontscheibe brechen...


    Oder mit Spanngurten auf dem Rücksitz am Querrohr bei Blattfeder) festgezurrte Kindersitze, an die niemand herankommt, weil die Erwachsenen vorn ohnmächtig in den Gurten hängen...


    Wir können es drehen wie wir wollen...Oldtimer fahren heißt, sich des Risikos bewußt zu sein. Mehr kann man nicht tun.


    Ich habe meine sehr oft im 1.1er mitgenommen. Kindersitz hinten mit dem Statikgurt befestigt (was für eine Fummelei jedes Mal), Babyschale ebenso - oder eben vorn rechts. StVO-konform war das in jedem Falle, aber SICHER ist das deswegen noch lange nicht. Nach einem Crash an die Rücksitzbank heranzukommen ist ausgesprochen schwierig. Und dann noch ein Kind aus dem Kindersitzgurt herauszuoperieren ist nicht viel besser.


    Später saßen meine unangeschnallt hinten im 601 - wie wir damals auch. Oder eben normal angeschnallt im 1.1er, auch hinten. Ich habe auch die vorgeschriebene Sitzerhöhung verweigert, weil die beim Trabant absolut kontraproduktiv ist. Kleinere Kinder angeschnallt auf dem 1.1er Rücksitz schlagen bei einem Auffahrunfall, bei dem der Unfallgegner von hinten auf den Trabant auffährt, mit dem Kopf an die Rücksitzlehne, die wie eine Kopfstütze wirkt. Mit Sitzerhöhung brechen sie sich einfach das Genick, weil der Kopf ungebremst nach hinten knallt.


    Wie man's macht, macht man es verkehrt - es sind und bleiben Oldtimerkarosserien wie alle anderen auch. Wer Lloyd, Goggomobil, Glas Isar, Käfer oder sonstige Fabrikate fährt, der muß dieses Risiko tragen und wird es auch seinen Kindern zumuten, wenn er sie von Mitfahrten nicht generell ausschließen will.


    Und die Sicherheit moderner Fahrzeuge ist oft genug auch trügerisch, besonders im Kleinwagensegment.

  • Wir können es drehen wie wir wollen...Oldtimer fahren heißt, sich des Risikos bewußt zu sein. Mehr kann man nicht tun.

    Dessen bin ich mir zu 100% bewusst. Die letzte Fahrt mit ihr war mit 60-70 über ne wenig befahrene dorfstraße. Ist eigentlich garnicht meins so langsam, aber dadurch kann man das Risiko eben deutlich reduzieren.


    Sitzerhöhung fällt wie gesagt komplett raus, die rutscht auf den sitzen wie nichts gutes, da sitzt sie in ner kurve stabiler wenn sie aufm eigenen po hockt. Haben wir schon getestet. Das Argument mit dem "nackenschutz" werd ich mir auch mal ansehen.


    Sinn und Zweck ist eben auch mal zu sehen wie ihr das so macht und vielleicht die eine oder andere gute Idee zu bekommen


    Vielen Dank dchonmal an alle die sich beteiligen!

  • In der StVo

    Was du zitierst, ist aber nicht die StVO! ;)


    Ja, es gibt die Pflicht auf einem Platz mit Gurt eine entsprechende Rückhalteeinrichtung zu benutzen.


    Und es gibt keine Pflicht das Kind bei nur Gurte vorn, zwingend dort auch (mit Kindersitz) hinsetzen zu müssen.


    In Deutschland ist (fast) alles detaliert geregelt.

    Wenn dem so wäre wie du annimmst, dann würde das im §21 drin stehen.

    Dann würde da Fallstricke stehen, die beschreiben wo das Kind sitzen muss wenn man zu zweit oder eben zu dritt oder viert fährt.


    Es würde ja auch nur funktionieren wenn man ein Kind hat.

    Wie sieht es z.B. bei Zwillingen aus. Muss man dann auslosen wer den "sicheren" Platz vorn neben dem Fahrer bekommt.






  • Man kann das (Rest-) Risiko immer noch am besten mittels der eigenen Fahrweise minimieren. Aber selbst wenn man das so gut wie möglich hinbekommt, bleibt das nicht eben kleine Risiko durch das Fahrverhalten der anderen. Und da erleben wir ja auch und gerade im Trabant so einiges, allem voran Vorfahrtsdelikte und riskante Überholmanöver. Mit sowas muss man halt immer rechnen. :schulterzuck:

  • Und hier ist so einer mit zwei Kindern. Wenn ich nur eins im Trabant mitnehme, dann vorne im Kindersitz, der mit dem Rollgurt gesichert ist. Das ist so einer, der ohne Isofix funktioniert.


    Wenn beide mitfahren, und das versuche ich zu vermeiden, dann beide hinten auf ihrem Popo auf der Rücksitzbank ohne Gurt. Das sind dann aber nur Fahrten vom Kindergarten durchs Dorf bis zum Haus. Längere Strecken mag ich so nicht fahren, es ist schade, aber es ist eben so. Beide fahren nämlich wahnsinnig gern Trabant.

    Aber für diesen Fall gibt's noch den Niva mit Dreipunktgurten hinten, in dem fahren sie fast genauso gern mit. ;)


    Was ich erst hier erfahren habe, dass ich meinen zweijährigen so gar nicht mitnehme darf. Aber er wird in den nächsten Tagen drei.



    VG

    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*

  • Dessen bin ich mir zu 100% bewusst. Die letzte Fahrt mit ihr war mit 60-70 über ne wenig befahrene dorfstraße. Ist eigentlich garnicht meins so langsam, aber dadurch kann man das Risiko eben deutlich reduzieren.

    Mit 60-70 durchs Dorf brettern, um das Risiko zu minimieren. :dududu:

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

  • Atomino. Der Unterschied zwischen im Dorf fahren, und auf einer dorfstraße fahren ist dir bekannt?

    Im Dorf sind 50km/h, eine dorfstraße ist durchaus eine Straße zwischen zwei ortschaften auf der in der Regel 80-100km/h sind, wo ist es dann brettern wenn ich auf eben dieser Straße 60-70 fahre? Da wären wir eher beim Thema Schleicher und verkehrsbehinderung...


    Bitte erst lesen und verstehen, bevor du irgendwelche haltlosen Sachen behauptest...

  • Das wären von der Sache her dann die Kreis- oder Gemeindestraßen.

  • Ich nehme auch alle drei Kinder mit, wer vorn sitzt muss sich unbedingt anschnallen, ist ja klar.

    Ich fahre dann noch vorausschauender als sonst.

    Wenn die Kinder sich alleine in der großen Stadt bewegen, z.B.auf den Weg zur Schule, habe ich weit mehr Angst und Sorgen um sie.

    Bei der Mitnahme von fremden Kindern bespreche ich das vorher immer mit ihren Eltern, war bisher fast immer ok gewesen. Viele der Eltern fuhren selber mal Trabant.

  • Mit 60-70 durchs Dorf brettern, um das Risiko zu minimieren. :dududu:

    Mit 60-70 über Land schleichen, um das Risiko zu minimieren :dududu:


    Kleiner Scherz!

    Aber hier ist es manchmal schon ziemlich gefährlich geworden, irgendwas zu sagen. :stormzap2:



    VG

    Benjamin

    Fährt und schraubt gern *Simson S50B1* *Schwalbe KR51/1* *Trabant 601 LX '88* *Lada Niva 1700*

  • Eine Dorfstraße führt bei mir, wie der Name schon sagt, durchs Dorf.

    Ansonsten siehe: Straße zwischen den Dörfern

    Ich kenne etliche Straßen die übers Land führen,

    bei denen es grenzwertig ist mit 70 lang zu brettern,

    von den Kurven ganz zu schweigen.

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

  • Atomino. Über was möchtest du jetzt diskutieren? Darüber das der normale menschenverstand sagt das man in Kurven eventuell Bremsen muss? Ebenso bei schlechter Fahrbahn? Die gemeinte Strecke fahre ich sonst auch gerne mit 100, garkein Problem.


    Oder möchtest du wirklich darüber diskutieren wie man welche Straße nennt? Wie nennt man den eine Straße die eben keinen Namen hat? Bei mir ist das eine dorfstraße wenn sie nicht ausgebaut ist, und keine Fahrbahn Markierung hat.


    Schade das dieses Thema nun Mut so einem Blödsinn zerredet wird, und man mich belehren muss... Und das ohne das man genau weiß was für eine Straße es ist.


    P.s. Es soll sogar innerorts Straßen geben auf denen 70 sind, ist es dann da auch brettern wenn man da 70 fährt?

  • Nur die Ruhe - die Begrifflichkeiten sind eigentlich eindeutig:


    Straßen innerhalb der Stadt sind Stadtstraßen, innerhalb des Dorfes sind Dorfstraßen und Straßen zwischen den Ansiedlungen, die also Städte und/oder Dörfer miteinander verbinden, sind grundsätzlich erstmal Landstraßen, wenn es nicht gerade Autobahnen sind.


    Landstraßen wurden früher nochmal eingeteilt in Landstraßen erster, zweiter, dritter und vierter Ordnung. Landstraßen erster Ordnung wären nach heutigen Maßstäben Bundesstraßen, früher die Fernverkehrsstraßen. Diese Einteilung ist heute kaum noch üblich - es ist von Bundes-, Landes- (bzw. Staatsstraßen, wenn sich das Bundesland "Freistaat" nennen darf) und Kreisstraßen die Rede, je nach Zuständigkeit.


    Eine Straße zwischen zwei Dörfern war aber noch nie eine Dorfstraße - wer das in seinem Sprachgebrauch individuell anders handhabt, kann das natürlich gern tun. Aber es kann nicht verallgemeinert werden.


    Aber hier ist es manchmal schon ziemlich gefährlich geworden, irgendwas zu sagen.

    Ja, leider. Was dazu führt, daß irgendwann immer weniger Leute etwas schreiben. Und auch keine Fragen mehr stellen, besonders im Technik-Bereich nicht mehr, weil statt hilfreicher Ideen und Antworten überhebliche Arroganz sich Bahn bricht.

  • Ähm, ich habe den Paragraphen 21 der STVO zitiert 😉


    Wir haben auch zwei Wänster, daher hatte ich zu gegebener Zeit mich genau mit diesem Thema beschäftigt.

    Und da ich nicht sicher war fragte ich bei den Gesetzeshütern mit meiner Ansicht der Lage nach.

    Ich setze den jüngeren der Wänster mit Sitzerhöhung auf den BF und der Große kommt auf die Rückbank. So wie wir früher auch.

    Restrisiko bleibt natürlich immer da man die Fahrweise und Reaktionen der anderen Verkehrsteilnehmer nicht kalkulieren kann,das Versuche ich durch vorrausschauendes Fahren zu minimieren.

    Letzteres hat mir auf der Anreise zum Treffen in Zwickau eine Menge Ärger und Rennerei erspart, als die Mitbürgerin aus den gebrauchten Länder im Gegenverkehr drei Meter vor uns noch nach links abbiegen musste.

  • Nimms mir nicht übel, aber wo hast du genau den §21 zitiert? Das weiter oben ist kein Zitat des Gesetzestextes. Das ist irgendeine Kommentierung eines Journalisten?


    Also hier der Text:

    Zitat

    (1a) 1Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 (ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind. 2Abweichend von Satz 1

    und weiter heißt es:


    Zitat

    (1b) 1In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter drei Jahren nicht befördert werden. 2Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen in solchen Fahrzeugen auf dem Rücksitz befördert werden. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Kraftomnibusse.


    Wo steht da jetzt, dass bei Gurten nur vorn, das Kind vorn im entsprechenden Kindersitz platziert werden muss? Und wie ist das dann bei zwei Kindern? Lose ziehen?

    Wenn man nur ein Kind hat ist die Entscheidung ja eher einfach, unabhängig davon was das Gesetz sagt.

    Aber bei bei zwei Kinder? Muss Mutter dann mit den Kind das beim Auslosen die Niete gezogen hat nach hinten?

    Würde man bestraft werden, wenn man beide nach hinten setzt, dann angehalten wird und den Vorwurf bekommt das nicht wenigstens eins der Kinder vorn angeschnallt sitzt?

    Und das jüngere Kind hat dann immer das höhere Recht vorn zu sitzen? Wenns eins 4, das andere 6 ist hat das 4-jährige das höhere Recht? Widerspricht das nicht dem Gleicheitsgrundsatz? Beides sind Kinder im Sinne des Gesetzes. Was ist bei Zwillingen, wieder auslosen?


    Es geht um die reine Bewertung des Gesetzestextes. Was moralisch besser wäre ist unstrittig.

    Und da verlasse ich mich eher auf die Aussage des (Verkehrsrechts)Anwalts (plus meine eigene Bewertung), als auf die Aussage des Polizisten.

    Die interpretieren auch nur und liegen nur allzuoft daneben. Polizisten sind eben keine Juristen.

  • Bei all dieser Kompliziertheit kann man wohl heilfroh sein, jeweils nur ein Nachgewächs transportiert haben/transportieren zu müssen. ;)


    Dabei fällt mir ein, dass ich seinerzeit, als der Bengel ins sitzende Alter kam, im 71er für ihn hinten extra einen Kindersitz befestigt hatte (Bef.gurte des gepolsterten Haltetisches am Bodenblech verschraubt).

    Kann gut sein, dass ich den im 89er (der '93 zu uns kam) anfänglich auch noch drin hatte, ehe der Bengel nach vorne re platziert wurde (wo er dann immer gerne beim Schalten mitmachen wollte :grinser: ).

  • Tim ich verstehe Deinen Ansatz und gehe da mit Dir überein.

    Inwieweit man bestraft wird wenn beide Kinder auf der Rückbank sitzen und beide Elternteile vorn vermag ich Dir nicht zu sagen. Die letzte Verkehrskontrolle hatte mit Trabant ist mindestens 16 Jahre her.😉


    Und ja, ich habe mich verleiten lassen die Veröffentlichung der Autobild zu zitieren, da hast du Recht.😉

  • Also zum Thema Strafe drohen laut bußgeldkatalog einige Euro (glaube 60), und ein Punkt, wenn komplett auf eine Sicherung verzichtet wird. Ob man diese Strafe nun bekommt oder nicht, hängt ja vom wohlwollend der ordnungsorgane ab...