Die originale AHZV verfügt nicht (wie bei modernen Fahrzeugen und deren Zubehör) über ein internationales Prüfzeichen das nach §21a StVZO anzuerkennen wäre (EG- bzw. ECE-Prüfzeichen). Eine Eintragung ist demnach zwingend erforderlich. Anhand der DDR Betriebserlaubnis des KTA für die Teile ist das durchaus möglich, ein entsprechendes Typschild sollte aber auf der AHZV vorhanden sein.
Achtung, es handelt sich dabei um ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis welches nur ein amtl. anerkannter Sachverständiger erstellen kann (TÜV im "Westen", DEKRA im "Osten")!