Bis 2033 müssen Millionen von Führerscheinen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden sind, umgetauscht werden. Da kommt einiges auf die Führerscheininhaber zu. Besonders die Älteren müssen bereits bis zum 19. Januar 2022 getauscht haben.
Was passiert, wenn man die Umtauschfrist verpasst? Dann droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Anders als bei Lkw- und Bus-Führerscheinen begeht man damit aber keine Straftat“, sagt ADAC-Jurist Jost Kärger. Größere Probleme könne es aber bei Verkehrskontrollen im Ausland geben.
Hier gibt es mehr zu lesen (Quellen: saechsische.de, 15.03.2021 und ADAC, 15.03.2021)