Ich hätte mich ja sehr gewundert, wenn man der anstehenden „Kubanisierung“ des Fahrzeugverkehrs tatenlos zuschauen würde. Aber keine Sorge, die EU passt da schon auf. Zuvor: Der verlinkte Verordnungsentwurf ist für Nichtjuristen erstmal schwer zu „fassen“, da dort viel notwendiges, aber am Kern der Sache vorbeiführendes „BlaBla“ drin steht.
Deshalb von mir eine Lesehilfe: Wichtig sind die Artikel 26 und 37. Die bitte lesen und verstehen.
Und dann bitte danach einen Blick in Anhang I, Teil A Nr. 1 bis 3 sowie Teil B Nr. c) werfen. Dort wird definiert, wann ein Fahrzeug zum Altfahrzeug (=Müll) wird, und damit zwangsweise zu verschrotten ist.
Zitat: „g) seine Reparatur erfordert den Austausch des Motors, des Getriebes, der Karosserie oder des Fahrgestells, was zum Verlust der ursprünglichen Identität des Fahrzeugs führt.„
Auch Fahrzeuge, deren Tuev mehr als 2 Jahre abgelaufen ist, sind demnach Müll und gehören zwangsentsorgt.🧐
Viel Spaß 😡
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52023PC0451