@Falko
Der letzte Satz ist entscheident. Die Marke wurde damit geloescht und ist somit hinfaellig.
@ sv_t
Nein, das kannst Du (zum Glueck) nicht.
Es ist nicht moeglich, eine erloschene Marke erneut anzumelden (ich haette mir sonst z.B. laengst den "Reichskaftsprit" gesichert). Auch ist es nicht moeglich, eine Marke anzumelden, die bereits von dritten verwendet wird, ohne dass diese jedoch eingetragen wurde (der Gesetzgeber spicht bei solchen Anmeldeversuchen von sog. "Boesglaeubigkeit", welche ein absolutes Schutzhinterniss darstellt).
Insofern: Die Markenrechte auf das alte Sachsenring-S sind in der Leitklasse 12 erloschen und werden seither von dritten fleissig genutzt (z.B. S-Zeichen fuer die Motorhauben, T-Shirts). Somit liegen m.E. gleich 2 Schutzhinternisse vor. Diese im Streitfall durchzusetzen, macht etwas Arbeit und braucht Zeit. Aber es gibt da inzwischen ausreichend kampferprobte Leute