Eintragung von Reifen und Felgen

  • hallo, zusammen! denke mal auch das du mit 165er keine probleme haben wirst! gruß basti

  • Mich würde mal ehr interessieren ob man mit 175/50 R13 keine zu großen Tachoabweichungen hat.
    165/70 R13 darfste legal auf 4J Felge fahren.


    mfg

  • Mit 175/50 R13 hast du eine Tachoabweichung von ca. 10% zum Original, sprich bei gefahrennen 100km/h zeigt der Tacho 110km/h an. Du liegst also außerhalb der zulässigen Toleranz, somit ist eine Tachoangleichung nötig

  • hier gibts auch ne hilfreiche tabelle www.trabantkuebel.de


    aber wo wir einmal beim eintragen von felgen sind: hat einer ein scan von denn gutachten der melkus, ausgestellten stahlfelgen?

  • 175/50/13 geht nicht auf eine 4x13. Es kommt ja nicht nur auf die Breite an sondern auch auf den Querschnitt! Ein 175/70/13 geht z.B. auf eine 4x13 rauf sieht aber warscheinlich :puke: aus

  • 175/50 13 geht auf ne Wartifelge. Also 4,5J


    Sieht auch meiner Meinung nach nich wirklich doof aus, obs eingetragen wird, weiß ich nich

    Alle Angaben ohne Gewehr!







    Gewalt is schließlich keine Lösung :thumbup:

  • der 175/50 ist auch auf 5Jx13 zugelassen bzw. freigegeben. Habe sie auf den Mattig SSF drauf und zugelassen.
    Auch ne Freigabe vom Reifenhersteller fuer 5J.

  • Moin,
    kann mir jemand sagen ob ich achsweise unterschiedliche Reifenhöhen eingetragen bekomm.
    Also in meinem Fall 195/40 R15 vorn und 195/45 R15 hinten.


    Das es bei der Reifenbreite geht weiß ich, wenn der Abrollumfang stimmt. Nur bei Der Höhe bin ich mir nich sicher und hab auch nichts brauchbares gefunden.


    mfg OT :winker:

  • Natürlich geht das! Ich habe zb 255/35 hinten und 225/40 vorne (beim Westblech :zwinkerer: )


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Die haben aber fast den gleiche Abrollumfange, demzufolge musst du sogar bei dir die Höhe ändern bei anderer Breite um auf den Umfang zu kommen. Bei mir gäbs ne Abweichung von 4%. Deswegen bin ich mir auch nich ganz sicher.


    mfg ot :winker:

  • Bei ABS sind es, glaube ich, 3%. ABS haste nicht, also dürften 4% kein Problem sein.


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Hast du für die Aussage ne Quelle??


    mfg ot :winker:

  • Ne, ich bin ja kein Prüfer. Die 3% hat mir ein Prüfer mal gesagt, als ich am Reifen suchen war. Also die Differenz zwischen Abrollumfang vorn und hinten darf max. 3% betragen (bei ABS)
    Aber wenn du mal bisschen googlest und in diversen Foren schaust, haben andere auch bei ABSlosen Fahrzeugen andere Querschnitte, Abrollumfang, Keilfahrwerk etc. eingetragen bekommen.
    Fahr doch einfach zum TÜV, dann weißt du mehr.
    Es gibt, technisch gesehen keinen Grund, warum es nicht gehen soll. Außer vielleicht, dass das Rad mit dem kleineren Umfang besser bremst.
    Und an den Tacho sollte man noch denken.


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Also bis maximal 7% abweichung darf es sein.



    Das hat mir mein prüfer immer gesagt.

    Fahre nie Schneller als dein Schutzengel Fliegen kann.