Frage zur Hauptuntersuchung

  • Jetzt klär uns mal auf: Was genau meinst Du? Der Sachbearbeiter hat erstmal falsch entschieden. Ok, kann passieren. Er hat auf die Gegenvorstellung des Antragstellers hin nicht darauf beharrt, es besser zu wissen, sondern sich erkundigt. Er hat seinen Irrtum erkannt, eingestanden und sich entschuldigt. Was hätte er sonst noch tun sollen?

  • Noch mal: Es ist doch ok, dass sich die Sachbearbeiterin/ der Sachbearbeiter geirrt und den Irrtum eingesehen hat. Es ist ok, dass Sie/er sich entschuldigt hat. Es ist positiv zu bewerten, dass der Vorgang behördlich erneut geprüft worden ist. Darum geht es doch auch gar nicht und ich bin bei diesen Punkten komplett bei euch.

    Er hat auf die Gegenvorstellung des Antragstellers hin nicht darauf beharrt, es besser zu wissen, sondern sich erkundigt.

    Und genau so hätte man es durchweg und fachlich richtig schreiben müssen. Behördliche Entscheidungen (egal ob richtig oder wie es sich hier rausgestellt hat zuerst nicht korrekt) sollten (nicht nur auf dem Papier) aufgrund mind. einer Rechtsgrundlage (dies ist ja hier auch passiert) und nicht aufgrund der "Hartnäckigkeit" des Antragstellers/Auskunftsersuchenden getroffen werden. Wieviel % aller behördlicher Entscheidungen heutzutage sind reine Ermessensentscheidungen?? Deshalb schrieb ich, die Art und Weise ist hier sehr gewöhnungsbedürftig. Es ging mir um nicht mehr und nicht weniger.

  • Das stört primär aber dich mehr als all die anderen, da du mit sowas Leben musst und wir meistens auf der anderen Seite des Schreibtischs sitzen.

  • Es stört mich weder primär noch sekundär noch in irgendeiner anderen Form. Ich bin nicht direkt davon betroffen. Es war lediglich eine Feststellung. Solche Aussagen einer Behörde können auf den Betroffenen willkürlich entschieden wirken - gerade wenn es mal nicht um eine Betriebserlaubnis für einen Anhänger, sondern vielleicht um eine existenzielle Entscheidung geht. Mehr wollte ich gar nicht sagen.

  • Naja, ich habe bei der Behörde nach der Ermächtigungsgrundlage gefragt, diese ist nicht benannt worden. Und ich habe darauf verwiesen, dass eine unterschiedliche Behandlung von DDR und BRD wohl nicht verfassungsgemäß sein können. Daher habe ich keine weitergehende Ermächtigungsgrundlage erhalten. Und, wenn es Ermessensentscheidungen geben sollte, so sind diese immer am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, d.h. Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne. Es hätte auch sein können dass der Sachbearbeiter Recht gehabt hätte. Dann hätte er mit die Ermächtigungsgrundlagen benannt und ich mich nicht gefreut. Aber so ist es extrem gut gelaufen und ich Danke der Behörde für das faire Verfahren, was man nicht immer bekommt.

  • Das Erstaunen ist vermutlich auch deswegen so groß weil man diese Art/Form der Reue von einer Behörde nicht erwartet bzw. nicht gewohnt ist.


    Andersrum hast du in diesem Fall das Recht auf deiner Seite und damit Glück gehabt. Und verfassungsgemäßige Gleichbehandlung ist relativ. Es gibt genug Dinge, bei denen DDR und BRD nicht gleichbehandelt werden.

  • Grundsätzlich gilt Gleichbehandlung, es sei denn, es gibt sachliche Rechtfertigungsgründe für eine Ungleichbehandlung. Wichtig noch, es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht.

    Die durch einen sachlichen Rechtfertigungsgrund begründete Ungleichbehandlung kann man nicht immer verstehen - auch ich als Jurist aus dem Westen nicht. Die Bürger der DDR haben genau so gearbeitet wie im Westen, nur die politische Führung brachte es dahin, dass die Wirtschaft kaputt gegangen ist. Aber die Bürgerinnen und Bürger haben genauso und oftmals unter viel schlechteren Bedingungen gearbeitet. Warum die Bürgerinnen und Bürger der ehemaligen DDR heute weniger bekommen als Im Westen liegt einfach am wirtschaftlichen Erfolg / Misserfolg der DDR. Nur, wie kann ich dass einem Arbeiter klar machen,,, er hat doch alles getan... Wie auch immer, Art. 3 GG ist für alle da....