Willkommen in der Realität. Wie ich schon weiter oben schrieb, laufen hier Einigungsvertrag, StVZO und FZV zusammen.
Einerseits kann einem Fzg. eigentlich die BE nicht entzogen werden. Durch den Einigungsvertrag mit der Umstellungsanordnung zum 1. 1. 1993 ist dies aber passiert. Ob de facto oder de jure - darüber scheiden sich die Geister. Und da die Interpretation und Anwendung der entsprechend höchsten Stelle im Land obliegt, ist dort das jeweilige Landesverkehrsministerium zuständig - vertreten durch seine Zulassungsstellen.
Und an der Stelle kann man jetzt individuell klären, wie es denn sein soll.
Viel Spaß.
PS: ich habe meine Lösung mit der ich leben kann...... auch wenn sie scheinbar dem einen oder anderen Individualisten und Nonkonformisten zu spießig oder gleichgültig ist..... Mir doch egal.