DDR Warndreieck, Warnstativ, Autobahn-Dreibock

  • Wie das Zitat aus dem Einigungsvertrag aussagt "Warndreieck".

    Das Stativ mit der Fahne dran ist aber kein Dreieck, wenn man mal von den 3 Füßen absieht.

  • Müßte der TÜV nicht schon sein Veto einlegen, wenn das Warnstativ nicht "gefällt" ?

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

  • Wenn man überhaupt beim TÜV danach gefragt wird gucken die letztendlich gar nicht rein in den grauen Sack. (es sei denn man drängt denen eine solche Kontrolle regelrecht auf)

  • So ist es. Und ganz ehrlich: auf das dünne Eis des zitierten Passus aus dem Einigungsvertrag, der ja wirklich ausdrücklich von Warndreiecken spricht, würde ich mich mit dem Warnstativ lieber nicht begeben (mit dem die meisten Zeitgenossen eh nix mehr anfangen könnten, selbst wenn es vom heutigen Fahrtwind noch nicht sowieso schon umgefallen ist, mit seinem hohen Schwerpunkt ;) ).

    Es spricht absolut nichts dagegen, das Ding als orig. Zubehör an Bord zu haben, zusätzlich zu einem richtigen Warndreieck. Und bei letzterem ist es dann offensichtlich egal, ob Ost oder West. :)

  • Als Vorwarnsignal vielleicht ganz praktisch....


    Hat sich bei der Eisenbahn ja auch bewährt....


    Ich habe in den alten Schüsseln nix anderes drin....

  • Bleibt die offene Frage, was die Rennleitung ggf. dazu sagt..

    Erzählt mir nicht, dass nicht ein oder mehrere (DDR- oder sonstige) Warndreiecke im Planüberbestand sind. Und falls nicht - was kostet dieses gewisse mehr an Sicherheit denn großartig? (Sicherheit in mehrfachem Sinne ;) ).

    Die obligatorisch nachgerüstete Warnblinkanlage ist definitiv ein tieferer Eingriff in die heilige Originalität, glücklicherweise diskutiert zumindest darüber i.d.R. keiner mehr...

  • Welche Sicherheit? Die das Teil auf der Straße zu sehen oder bei ein Kontrolle keinen Ärger zu bekommen?


    Die Frage war nach der Zulässigkeit. Ich schrieb am Beginn meiner Rede, dass es unstrittig besser ist was aktuelles dabei zu haben, um Ärger aus den Weg zu gehen.


    Und mit Freude sehe ich wie Kollege Krapproter mit einem Satz meine tagelangen Recherchen negieren mag. :top:

    Man muss schon verstehen was ich schreibe. Ja da steht "Warndreiecke". Aber, ich schrieb auch, dass in der DDR der Gebrauch von Warnstativen nie aufgehoben wurde bzw. für unzulässig erklärt wurde.

    Wenn man weiter ausholt kann man sich ja mal die Warnleuchten ansehen die nach wie vor auch zulässig sind und die haben teilweise andere Farben als die die heute Vorschrift sind. Sind aber aus DDR-Produktion immer noch gültig.


    Das ist wie Simson...darf 60 fahren.


    Krapproter versuch doch mal selber zu untersuchen, ob der Oberbegriff "Warndreiecke" die Warnstative nicht einschließt und zeig mir dann bitte das DDR Gesetz, Vorgabe, Beschluss, amtliches Schreiben, dass die Warnstative für den Gebrauch in der DDR für unzulässig erklärt und damit auch nicht im Umfang des Eingungsvertrages erfasst sind, da ja vorher schon ungültig.


    fahrgast, nochmal, es geht nicht darum ob und was heute sinnvoller und "sicherer" ist, sondern es geht darum, ist das Warnstativ nach TGL 9324 schon in der DDR ungültig geworden und damit nicht mehr Teil der Ausrüstung die nach der DDR-StVZO vorgeschrieben war.

    Diese beschreibt 1964 das Warnstativ und 1982 das Warndreieck.

    Man könnte hier jetzt argumentieren, dass schon 1982 ein Warndreieck beschrieben ist, aber auch dort würde die Aufhebung der alten Norm fehlen, die es sonst immer gegeben hat wenn etwas nicht mehr gültig war.

    Bisher habe ich eigentlich immer bei einem "Update" die Aufhebung der vorhergehende Sache aktenkundig gefunden. Mit Begriffen wie "entfallen" oder "ersetzt" wird dann die Neuerung beschrieben.


    Und am Ende, so wie die Leute heute die Dreiecke aufstellen, können sie es sich meist auch schenken. Selten werden die weiter als 10m getragen......auf Autobahnen 150m, also 3 Poller weiter.....macht kein Mensch, auch nicht 100m auf der Landstraße oder 50m in der Stadt.

    Und wenn ich mein Stativ mit Flagge in der richtigen Entfernung aufstelle, dann bekommt man das schon mit und das brauchts auch schon orkanartige Böen um das Ding umzuhauen.


    Und Warnfahnen ( in anderer Farbgebung) sind als Behelfsabsperrgerät nach wie vor im Straßenverkehr zulässig.

  • Lange Rede, kurzer Sinn: es steht jedem frei, so ein zwar hübsch anzusehendes, aber sicherheits- und zulassungsmäßig letztendlich fragwürdiges Ding mitzuführen. Ebenso frei ist es, zusätzlich ein richtiges Warndreieck mitzuführen, das ohne wenn und aber aktuell zulässig und "kontrollsicher" ist. Ich mache das bei beiden Oldies so und würde auch niemandem etwas anderes empfehlen. ;)

  • Ich habe erst einmal in meinem Leben ein Warndreieck benutzt und das war Anfang dieses Jahr. Es war ein nach heutiger Din Vorschrift gefertigtes und aufgestellt auf einer Bundesstraße. Ein vorbei fahrende LKW hat das Ding einfach weggepustet. Diesen Stativ dann wohl erst recht.

    Wenn in dem Einigungsvertragstext nur Warndreieck steht und nicht alle Warngeräte aus der DDR, dann wird das wohl verbindlich sein.

  • fahrgast Oder kurze Rede, garkein Sinn, wenn man zur Zulässigkeit nichts beiträgt und seine Meinung was "kontrollsicherer" ist nochmals zu manifestieren. :top:

    Zu der ich dir im Übrigen schon zweimal zugestimmt habe. Reicht das nicht?


    Wenn in dem Einigungsvertragstext nur Warndreieck steht

    Tja, und genau das steht da nicht, sonder Warndreiecke.

    Warum wohl wird da in der Mehrzahl geschrieben?

    Kennst du die x-verschiedenen Warnleuchten? Die auch alle noch zulässig sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von Tim () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Tim mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn du an das Stativ möglichst weit unten noch eine DDR Warnleuchte ran hängst wird es sicher zulässig sein und dann kippt das Ding vielleicht auch nicht so schnell um. 😜

  • Reicht das nicht?


    Scheinbar nicht, denn Du hast auch nur - mehrfach - Deine Eigeninterpretation des Einigungsvertrages wiedergegeben. ;) "Meine" Warndreiecke halten ggf. jeder Kontrolle stand, "Dein" Stativ gibt - als W.dreieckersatz angewendet - potentiell nur Stress, unnötigen. Um mehr geht es mir gar nicht... ;)

  • Die Diskussion gefällt mir... :winker:


    DDR-Parkscheiben jedenfalls werden nicht mehr anerkannt. Ein Zifferblatt auf gelbem Grund wird von unsere Behörden quasi als nicht existent gewertet. Ist der Untergrund blau, ist hingegen alles in Ordnung. Hat mich vor 20 Jahren in Anklam sogar mal Geld gekostet - dabei war es die originale aus dem 70er, sogar mit handschriftlich vermerktem DDR-Kennzeichen am Rand.


    Ich liebe Deutschland. :doh:


    Jedenfalls wäre es hinsichtlich dieser Tatsachen interessant, was das Warnstativ für zusätzliche Freizeitbeschäftigungen zu generieren in der Lage ist, für den treuen, braven Staatsbürger. :grinser:

  • fahrgast Du willst es nicht verstehen oder? Für dich zitiere ich gerne nochmal die Frage.

    Sind solche Warnstative eigentlich zulässig im modernen Straßenverkehr?

    Darum dreht sich die Diskussion. Nicht um deine Meinung das es besser ist neue Dreiecke dabei zu haben. Das wollte niemand wissen!

    Und meine Ausführungen zum Einigungsvertrag gehen genau auf diese Frage ein.

  • Wenn in dem Vertragstext nur Leuchte und Dreieck steht dann zählt auch nur das.

  • Genau Tim, darum dreht sich die Diskussion. Und dass Deine Meinung auch nur eine Auslegung ohne wirkliche rechtliche Sicherheit ist. :schulterzuck:

    Und damit klinke ich mich hier aus, weil ich auf weitere X Seiten Diskussions-Karussellfahrt irgendwie keine Lust mehr habe. :zwinkerer:

  • DDR-Parkscheiben jedenfalls werden nicht mehr anerkannt. Ein Zifferblatt auf gelbem Grund wird von unsere Behörden quasi als nicht existent gewertet. Ist der Untergrund blau, ist hingegen alles in Ordnung.

    Das reicht nicht. Die Parkscheibe muß auch die vorgeschriebene Abmessung (15x11) haben.

    "Nein, meine Söhne geb ich euch nicht !"

  • Nicht unbedingt, die elektronischen sind ja auch kleiner.

  • Genau Tim, darum dreht sich die Diskussion. Und dass Deine Meinung auch nur eine Auslegung ohne wirkliche rechtliche Sicherheit ist. :schulterzuck:

    Ich habe nie behauptet, dass meine Schlussfolgerungen rechtsgültig ist.

    Ich habe aufgezeigt mich mit der Frage der Zulässigkeit beschäftigt zu haben.

    Und ich würde gern über diese Frage diskutieren und mir nicht anhören müssen das es sicherer ist aktuelle Sachen dabei zu haben.

    Und da bin ich ehrlich, sowas stört mich in der Diskussion.


    Kann man nicht einfach bei der Frage bleiben, reicht es dann nicht einmal am Rand aufzuzeigen was heute besser ist?


    Ich frage mich selber immernoch, ob es nicht irgendwo ein Dokument gibt, dass die Zulässigkeit der Stative zugunsten der Dreiecke aufgehoben hat. Das zu erforschen wäre viel spannender, als ewig nur zu hören: ich hab immer zusätzliche Neue dabei weil das ja dann rechtssicher ist. :augendreh:

    Wenn in dem Vertragstext nur Leuchte und Dreieck steht dann zählt auch nur das.

    Ich hab das Buch mit dem Vertrag hier (kam 12 DM) und auch (vollständig) gelesen. 365 Seiten...du auch?

    Um den Umfang und die Auslegungen besser zu verstehen, kann die Lektüre diese Buches ungemein helfen.

  • Ich habe mal vor vielen Jahren einen tolle Blinkwarnlampe von früher von Tim in Borkheide gekauft, das Ding macht ordentlich Licht und zusammen mit all meinen DDR Warnböcken macht das ordentlich Aufmerksamkeit. Reicht mir im Pannenfall, den zwar noch nicht hatte, aber ich könnte.

    Der Knecht muss eilen, der Lord kann reisen.