DDR Warndreieck, Warnstativ, Autobahn-Dreibock

  • Schade, dass der Kollege das leider nicht mehr lesen kann, da er dieses Thema ab jetzt ja (glücklicherweise? 🤔) meidet.


    Aber rein technisch hat die Aussage mit dem Bestandsschutz schon deswegen Relevanz, da es in der DDR gar nicht die Möglichkeit gegeben hätte, den gesamten Bestand an bestehenden Warneinrichtungen innerhalb einer absehbaren Zeit und mit einer gewissen Nachhaltigkeit auf neue Warneinrichtungen umzustellen.


    Und warum warum auch? Die Harmonisierung an internationale Gepflogenheiten hinsichtlich einer etwas anderen Ausführung, hat doch mit dem bestehenden Bestand nichts zu tun.


    Und genau deswegen ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alles von früher im Bestandsschutz des Einigungsvertrages mit eingeschlossen.


    Zur Erinnerung: das älteste Zeug war damals im Schnitt noch keine 30 Jahre alt.

  • DDR-Parkscheiben jedenfalls werden nicht mehr anerkannt. Ein Zifferblatt auf gelbem Grund wird von unsere Behörden quasi als nicht existent gewertet. Ist der Untergrund blau, ist hingegen alles in Ordnung.

    Logisch. Die müssen nach etwas gucken, das blau aussieht. Wenn nichts dergleichen zu sehen ist, dann war's das. Wiedererkennungswert gleich null. Möglicherweise liegt das einfach nur an der bundesdeutschen Bildungspolitik.

    Aber: Es gibt vermutlich keine Vorschrift, wonach lediglich ein einziges Exemplar gezeigt werden muss. Also könnte man das gesamte Armaturenbrett mit Parkscheiben dekorieren...

  • Dazu sind die Zettelschupsen nicht verpflichtet, Ist nicht auf den ersten Blick erkennbar was aktuell ist, gilt es als nicht vorhanden. Ich hatte den Fall selber vor einigen Jahren, da Ich immer zu faul war die alten Parkscheine raus zu nehmen, durfte am Ende die Strafe + Bearbeitungsgebühr und Verzugszinsen bezahlen, das hatte mir auch der Anwalt bestätigt, den Ich das vorgelegt hatte.