Schade, dass der Kollege das leider nicht mehr lesen kann, da er dieses Thema ab jetzt ja (glücklicherweise? 🤔) meidet.
Aber rein technisch hat die Aussage mit dem Bestandsschutz schon deswegen Relevanz, da es in der DDR gar nicht die Möglichkeit gegeben hätte, den gesamten Bestand an bestehenden Warneinrichtungen innerhalb einer absehbaren Zeit und mit einer gewissen Nachhaltigkeit auf neue Warneinrichtungen umzustellen.
Und warum warum auch? Die Harmonisierung an internationale Gepflogenheiten hinsichtlich einer etwas anderen Ausführung, hat doch mit dem bestehenden Bestand nichts zu tun.
Und genau deswegen ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit alles von früher im Bestandsschutz des Einigungsvertrages mit eingeschlossen.
Zur Erinnerung: das älteste Zeug war damals im Schnitt noch keine 30 Jahre alt.