Trabant 1.1 Sonderserie 1/444 Zulassung

  • Mal angenommen, es ergäbe sich die Möglichkeit, einen 1.1 (Serie 444, mit allen diesbezügl. Belegen) im wirklich neuwertigem Zustand, nahezu ungefahren (1.050 km), bis zur Kotzgrenze mit Graphitöl voll, wirklich Showroomzustand, günstig zu bekommen. Und mal weiter angenommen, das Auto wäre bis heute unzugelassen. Bestünde überhaupt eine Möglichkeit, ihn im Jahr 2010 mit regulärem Kennzeichen in den Verkehr zu bekommen?

    Jawohl, Sie haben richtig gehört! Wir machen Hausbesuche! Selbstverständlich ohne langwierige vorherige Terminabsprache! Wir kommen auch zu Ihnen! Stets zu Diensten...Ihre Steuerfahndung! :grinsi:

  • Der einfachste Weg wäre ein HU (§21) zu machen mit "verlorenen" Papieren und ihn dann zuzulassen.
    Es gab aber mal so eine Depotfahrzeugregelung, bei der die EZ dem Bj. gleichgesetzt wird.


    Ich würde einfach ersteren Weg gehen. In Fensburg wird zu dem Fahrzeug nichts mehr gespeichert sein und so kann keiner nachvollziehen, dass das Auto noch nie angemeldet war.
    Und das es ein 444 ist weiß bei der HU auch keiner bzw wird das keinen interessieren.

  • Passt vieleicht nicht ganz hierher, aber ich hab gehört,
    daß es neuerdings mit "verlorenen Papieren" nicht mehr so einfach ist!!!
    Man muß jetzt wohl die eidestattliche Erklärung des LETZTEN EINGETRAGENEN Halters vorlegen, um neue Papiere
    beantragen zu können!!!???
    Is dem so?
    Gibt es da, na wie soll ich sagen,Hintertüren???
    Nehme auch PN's entgegen ;)


    Bei nichtgefallen der thematischen Zugehörigkeit bitte einfach verschieben...(aber sagen wohin)
    Der Gernot

    !!!6Volt,Unterbrecher,Scharniergelenke!!!



    ...und mattschwarz gerollt

  • Hallo
    Ja das stimmt das man eine Eidesstattlich Versicherung braucht Kostet 50€ Bein der Kfz Zulassungsstelle Mit Kaufvertrag.
    Die Eidesstattlich Versicherung muss nicht vom Verkäufer sein reicht von den der in zulässt dann wird nach der Fin Gefahndet und Veröffentlicht Wenn sich nach 6 bis8 Wochen keiner Meldet kann man in anmelden mit Dekra Gutachten so war das bei Mir Anno März 2009.


    Gruß lwl601

  • ...das Auto wäre bis heute unzugelassen...

    wenn das der fall ist (also wirklich nie zugelassen), dann nicht. weil dann würde er wie ein neuwagen behandelt werden und braucht halt gewisse abgasnormen und sicherheitseinrichtungen, die er bei weitem nicht hat.


    mal eine frage wegen den papieren, da ich das problem ja auch habe.


    wie soll man den letzten halter ermitteln? ich war bei der zulassungsstelle. die haben gesagt, dass zur fin keine einträge vorliegen. das heißt:


    - nicht als geklaut gemeldet
    - seit 7 jahren nicht mehr angemeldet


    wie soll ich also den letzten eingetragenen halter ermitteln? mir wurde gesagt, ich benötige nur den Kaufvertrag und ein schreiben, in dem der Verkäufer mitteilt, dass er keine papiere mehr hat, dann bezahl ich nen 10er und bekomm ein schreiben, wo drin steht das die FIN sauber ist. mit diesem schreiben dann zum tüv zur einzelabnahme und dann wieder mit dieser zur zulassungsstelle und die neuen papiere beantragen.
    von einer eidestatllichen versicherung oder ähnlichem wurde mir nichts mitgeteilt.

  • Aber gelesen haste?
    Wie soll man ein Auto mit x-Kilometern als Neuwagen behandeln? ?(
    Was will man mit dem letzten Halter?
    Was ist mit den vielen restaurierten, papierlosen Sammlerstücken, mit genulltem Tacho - etwa nie wieder Zulassung? :thumbup:
    Deine Zulassungsbehörde sollte mal ihre Hausaufgaben vernünftig machen.
    Den Tipp von TV hatte ich auch per PN geschrieben (war mir nicht so sicher, das so schreiben zu können).

  • das fahrzeug kann auch ohne zulassung bewegt werden,schließlich hat er ja auch geschrieben, wenn es noch nie zugelassen wäre, rein rechtlich kann man ihn dann nicht zulassen. (das man sich dran "vorbei" schummelt ist ein anderer weg)


    @ heckman


    heißt deine anspielung zu meiner zulassungsstelle, dass die herausfinden können, wer der letzte war? (bzw wann er zu letzt angemeldet war?) wenn ja wie kann ich ihnen das deutlich machen, bzw warum sollte ich?
    (und warum würden sie mir meinem wagen auf dem beschriebenen weg zulassen?)



    EDITH findet noch das zu dem Thema :

  • Falscher Denkansatz.
    Erstmal zu deinem Link, da steht lediglich, daß du nicht mehr selbst die Unbedenklichkeitserklärung einholen mußt, sondern daß das mittlerweile ein Teil des Zulassungsverfahrens ist, um den sich die örtliche Zulassungsstelle selbst und sofort kümmert (Vernetzung KBA).
    Wenn zu der Fahrgestellnummer kein Eintrag vorhanden ist (gestohlen etc.) fragt auch keiner nach, woher das KFZ stammt. Es ist unregistriert und gut und damit bedenkenlos. Niemand braucht heute mehr einen Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis.
    Alles, was 7 Jahre zurückliegt, wird beim KBA gelöscht. Ergo: Vollabnahme und gut.

  • Ich habe 2 Stück von den 444ern, waren zugelassen. Habe dann beim KBA nachgefragt. Als Erstzulassung haben die mir dann 1991 (Produktionsjahr und Monat) mitgeteilt, was für die 444er ja nicht sein kann ....

  • Warum kann das nicht sein?


    Wie weiter oben schon erwähnt, wenn nichts zu den Fahrzeugen mehr gespeichert ist, so kann anhand von Werksunterlagen das Bj. der FIN zugeordnet werden.


    Und wenn doch was gespeichert ist, so kann trotzdem eine EZ 91 sein, den auch 1996 oder wann das war galt schon die Euro 2 für Neufahrzeuge, oder wenns noch 95 war galt min. die Euro 1, die kein 444 hatte ;)


    Daher wie auch schon erwähnt, die Depotfahrzeugzulassung (ähnlich wie Bundeswehr), die den erstmals 1996 in Verkehr gebrachten PKW mit einer EZ gleichsetzt, die dem Bj. entspricht und so das Fahrzeug nur die Anforderungen aus dem Bj., also 1991, erfüllen muß.


    Thomas, dass mit den Kaufverträgen ist gängige Praxis und wird von einigen Zulassungstellen verlangt. Die wollen sich (warum auch immer) nochmal extra absichern. Das Dumme ist, dass man schlechte Karten hat, wenn man denen dumm kommt oder mit rechtlichen Schritten droht, schalten die auf stur. Klar könnte man verlangen, die Rechtsgrundlage zu sehen, auf die die sich berufen wollen, um eine Zulassung nur gegen Vorlage des Kaufvertrages zu realisieren.
    Von daher ist es immer sinnvoll, wenn man es nicht sicher weiß, in der für einen zuständigen Zulassung anzurufen und nachzufragen und sich natürlich den Namen des Auskunftgebenden zu notieren, um sich später, wenn plötzlich noch mehr oder andere Sachen gefordert werden, darauf zu berufen.

  • Wenn zu der Fahrgestellnummer kein Eintrag vorhanden ist (gestohlen etc.) fragt auch keiner nach, woher das KFZ stammt. Es ist unregistriert und gut und damit bedenkenlos. Niemand braucht heute mehr einen Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis.
    Alles, was 7 Jahre zurückliegt, wird beim KBA gelöscht. Ergo: Vollabnahme und gut.

    Dann ist das wohl bei jeder Zulassungsstelle anders! ?(
    Denn wenn du hier keine eidesstattliche Erklärung vorlegst bekommst du keinen Brief. Egal wie lange das her ist.
    Ich habe dazu schon mit 2 Fahrzeugen Anlauf genommen(2008,2009). Und jedes mal die selbe Antwort bekommen. :zornig:

  • Bei den original 444ern (meine sind sicher welche, so schlecht wie die sind) war doch Erstzulassung ab 1996, oder irre ich da? Und da kann es dann - zumal es Exportfahrzeuge waren - eigentlich nicht sein, dass die schon 1991 zugelassen waren. Natürlich sind Deine Ausführungen schlüssig... Ich meinte eben nur, 1996, daher kann es nicht sein... im tatsächlichen Sinne

  • Ja sie sind natürlich 1996 erstmals zum Verkehr zugelassen worden, werden aber behandelt wie eine EZ 91 ;) Und wenn in Flensburg nichts mehr gespeichert ist, woher sollen die wissen das es ein 444 ist? Also gehen die von Produktionjahr = EZ aus.


    Wenn du nun unbedingt willst das nach einer Vollabnahme eine EZ 96 im Brief steht, so musst du das nachweisen. Das würde z.B. mit der kaufurkunde gehen die es bei den Kisten dazugab.
    Das alles natürlich nur, wenn keine Papiere mehr da sind.

  • Die Sache mit dem Kaufvertrag macht zwar keinen Sinn, aber wenn es so gefordert wird, wäre es doch einfach sich einen Nachbarn, Onkel, Opa zu schnappen. Der schreibt einen solchen, gibt die Eidesstattliche ab, dass er keine Papiere hat (was ja nicht gelogen ist) und fertig.
    Keine Ahnung, was der Quatsch soll! Was mach' ich'n, wenn ich '90 meine Pappe abgemeldet und inzwischen die Papiere versiebt hab'? Mir selber 'ne Schenkungsurkunde schreiben? Bei Sachsenring 'ne Kopie vom Kaufvertrag anfordern? So ein Käse!

    Herr gib Regen und Sonnenschein, für Reuß - Greiz, Schleiz und Lobenstein,
    und woll'n die annern auch was haam, so soll'n 'se es dir selber saa'n!

  • Hallo


    Bei mir war mein Bruder Der ,,Verkäufer`` und Die Eidesstattlich Versicherung Habe ich abgelegt 6 bis 8 Wochenwarten (Im Winter) und dann anmelden.