In der GRUNDdrucksache 770/16 vom 15.12.16 steht:
"§ 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst. „Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 und grüne Kennzeichen nach Absatz 2 können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
...ergo "H"- und "grünes" Kennzeichen. "07"er-Kennzeichen müsste § 17 FZV sein und ist demzufolge nicht von der Änderung betroffen.
In unserem Landkreis könnte ich o.g. Änderungen bereits beantragen.