Ich hab mir jetzt nicht den kompletten Thread durchgelesen, hab aber mal ne Frage.
Ich wollt mir nen Gefährten Bj. 67 oder 68 holen, dieser ist ja aufgrund des Baujahres nicht AU-pflichtig. Oldtimerzulassung will ich nicht, der soll nicht ganz original bleiben (Tieferlegung, evtl. etwas mehr Leistung und Scheibenbremsen, also alles was man wieder rückrüsten kann). Darf man ohne H-Zulassung und ohne Plakette nicht in die Umweltzonen obwohl bei der Erstzulassung des Fahrzeug ja noch keine Abgasvorschriften herrschten?
Ist zwar vllt. ein Einzelfall aber es wäre nett wenn jemand was dzu sagen könnte. Hab zwar so mal im Inet geschaut aber nix so richtig gefunden.
Gruß aus der Bundeshauptstadt