Abgasuntersuchung

  • Mal ne ganz blöde Frage:
    AU ist ja Pflicht für alle ab Bj. 10/69, d.h. strenggenommen würde sich doch der Prüfer strafbar machen, wenn er die AU nicht durchführt? Wenn er dann noch eine nichtdurchgeführte AU berechnet, wäre das ein weiterer Punkt.
    Ich weiß, niemand wäre so bescheuert und würde einen Prüfer etwas auswischen wollen - wo kein Kläger, da kein Richter. Der Kfz-Fahrer freut sich schließlich, daß die AU "bestanden" ist und der Prüfer, daß er weniger Arbeit am Hals hat und seine teure Sonde nicht beschädigt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Der_Ingenieur ()

  • Aha. Dann lies dir den Teil vor dem einzigen Fragezeichen nochmal durch, und dann beantworte meine Rückfrage nochmal.

    Früher fuhr ich 6V, weil ich musste. Heute tu ichs, weil ich kann.

    2 Mal editiert, zuletzt von Fridl ()

  • Ob er sich nun direkt strafbar gemacht hat weiß ich nicht. Etwas unverständlich ist aber, und das wollte Friedl wohl mit der Nachfrage bezwecken, was du mit deiner Frage bezwecken willst?


    Die AU ist ab 07/69 Pflicht. Für Fahrzeuge die älter sind muss eigentlich im Rahmen der HU eine CO-Messung vorgenommen werden. Da es aber auch dafür kein Protokoll gibt und auch keine Nachweispflicht, wird das eigentlich nie gemacht. Es heißt AU-Befreit und damit ist gut.


    Wenn eine AU berechnet wird und das Fahrzeug hat eine EZ. vor 07/69 dann weiß der Eigentümer das eigentlich in der Regel auch und wird die dafür geforderte Summe beanstanden.


    Vermutlich ist es auch, je nach dem wo geprüft wird, etwas verschwommener geworden, seit es keine AU-Siegel auf dem KZ mehr gibt. Interessant wird der Umstand erst, wenn man bei einem Verkauf nur einen HU Bericht übergeben kann und es kein AU Protokoll gibt. Das ist dann aber auch wieder von Zulassung zu Zulassung unterschiedlich in der Handhabung bzw. selbst innerhalb einer Zulassung wird es von Mitarbeiter zu Mitarbeiter abweichend behandelt. Der eine will peniebel alles sehen, dem anderen reicht ein HU Stempel im Fahrzeugschein.


    Aber nun nochmal die Frage an den Ingenieur, was ist der Hintergrund bzw. der Zweck deiner Frage. Worauf soll das hinauslaufen?

  • Sehe ich das richtig, daß sich der Prüfer strafbar macht, wenn er eine AU "auf gegenseitigem Einverständnis" nicht durchführt, um seine teuren Sonden durch Zweitaktabgase nicht zu beschädigen, obwohl er sie hätte durchführen müssen?

  • Na ja, der aaSoP ist kein Azubi. Was wäre, wenn der Prüfer "auf gegenseitigem Einverständnis" eine HU-Plakette vergibt, die wegen EM (z.B. durchgerostete Schweller) niemals hätte erteilt werden dürfen?

  • Dann wird er wohl wenn es dazu kommt zur Verantwortung gezogen. Die Sanktionen werden dann entsprechend der Tragweite des Vergehens geahndet.


    Wenn besipielsweise ein durchgerosteter Schweller übersehen wurde, dann kommt es darauf an wie es entdeckt wurde. Wenn z.B. die Polizei diesen Mangel bei einer Kontrolle festellt, so wird es einen Mangelschein geben und man muß zur Wiedervorführung. Wenn man als Besitzer angibt, dass der Wagen gerade erst zur HU war und der Prüfer das nicht beanstandet hat, liegt es an der Exikutiven die Sache weiter zu verfolgen und ggf. anzuzeigen.


    Sollte es durch einen technischen Mangel einen Unfallfall mit Todesfolge geben und es kann der Nachweis erbracht werden, dass der Mangel schon zur HU vorlag und dor übersehen bzw. ignoriert wurde, so wird es für den Prüfer schon brenzlig werden. Inwieweit man daraus eine Anklage macht entscheidet dann der Staatsanwalt. Dennoch wird es sich hier maximal im Bereich einer nicht vorstzlichen bzw. fahrlässigen Straftat mit Todesfolge handeln, die auch im Bereich einer Bewährungstrafe bleiben wird.


    Aber horch dich mal um, wie oft wird so ein Fall in den letzten 50 Jahren aufgetreten sein. Mir ist sowas bisher noch nie (auch nicht vom hörensagen) untergekommen.
    Das ein Prüfer gerügt oder auch mal abgemahnt wurde, davon hab ich schon öfter gehört. Das ist jauch ein Grund dafür, dass viele schwieriger geworden ist, gerade auch mit Eintragungen. Das lag aber sicher seltener an den Prüfer, sondern eher an den Fahrzeughaltern.

  • Was ich damit sagen wollte: Das mit dem Schweller wäre problematischer, während eine nichtdurchgeführte AU praktisch keine Gefahr für Leib und Leben darstellt. Aber der Prüfer hätte so oder so seine Pflichten verletzt. Egal, wie gravierend eine Auswirkung wäre.


    Ich kenne es so: Wenn HU ist und 10 Autos auf dem Hof stehen, wird aus Zeitgründen nur bei einem die AU durchgeführt und die Ergebnisse für die restlichen 9 Autos übernommen (sofern nicht gerade ein Trabbi dabei ist). ;)


    Kein Kläger, kein Richter.

    Einmal editiert, zuletzt von Der_Ingenieur ()

  • Das kenn ich so nicht, weil nicht jedes Auto die gleichen Werte haben muß, oder lieg ich da falsch?


    Sogesehen könnten auch Standardwerte aus dem Rechner reichen.

  • Natürlich wird's bei jedem Auto anders sein. Darauf wird aber ge********. ;) Bei neuren Fahrzeugen wird tatsächlich gar nicht mehr die Sonde in den Auspuff geschoben, sondern nur das Steuergerät ausgelesen. Wenn da keine (abgasrelevanten) Fehler drin sind, ist die AU bestanden. In Zukunft wird's vielleicht darauf hinauslaufen, die Abgasmeßgeräte abzuschaffen und bei den (wenigen verbleibenden) alten Autos ohne OBD auf die AU ganz zu verzichten. Oder die EU verbietet Zweitakter ganz. ;)

  • Das denke ich nicht. Solange die Prüforganisationen an einer AU etwas verdienen können, wird die AU auch nicht wegfallen. Immerhin sind das pro AU um die 38 Euro, je nach Bundesland und Prüforganisation. Hier auf dem Land sind die Nicht-OBD-Fahrzeuge übrigens noch in der Mehrzahl.


    Im übrigen riskiert eine Werkstatt ihre AU-Berechtigung, wenn sie das so macht, wie Du es geschrieben hast. Stell Dir mal vor, eines von den 10 Fahrzeugen hat gerade eine neue AU von einem anderen Fahrzeug bekommen und wird anschließend vom Prüfer mit undichter Abgasanlage auf die Bühne gefahren. Das wäre dann ein schönes Eigentor.

    Einmal editiert, zuletzt von Chris79 ()

  • Undichte Abgasanlage ist ja Sichtprüfung (bzw. wenn der Auspuff hinten zugehalten wird und es irgendwo rauspfeift) und hat mit der Geräte-Abgasmessung nix zu tun. So oder so kommt das Auto ja auf die Bühne.
    Die Kosten für eine eventuell wegfallende AU würden natürlich irgendwo umgelegt werden. Im Abzocken sind doch unsere Herren und Frauen Gesetzgeber Weltmeister.

    Einmal editiert, zuletzt von Der_Ingenieur ()

  • Eine undichte Abgasanlage verfälscht aber die AU und führt meist zum nicht bestehen der selbigen.


    Und so wie du es beschreibst habe ich es noch nirgends gesehen ... Weder in Autohäusern noch in freien KFZ-Werkstätten.

    Einmal editiert, zuletzt von Micha88 ()

  • Verstehe hier die ganze Aktion nicht. Was möchte der Autor damit bezwecken?


    Wenn das bei Euch so Gang und Gebe ist... was soll ich sagen.
    Augen zu und durch oder in die Hände spucken und was tun.


    Ich bin raus.


    Gruß

    Gruß in die Runde 8)
    Tobi




    < 1.6er Tramp und Lada 1200s>

  • Undichte Abgasanlage ist ja Sichtprüfung (bzw. wenn der Auspuff hinten zugehalten wird und es irgendwo rauspfeift) und hat mit der Geräte-Abgasmessung nix zu tun.


    Na Du hast ja Ahnung... - schonmal bei einer AU zugeguckt? Was meinst Du, wo bei einer undichten Abgasanlage der Lambdawert hingeht? Das Ergebnis ist auf dem Monitor als auch auf dem Ausdruck ersichtlich. Und wenn das mit der Gerätemessung nichts zu tun hat - warum steckt man dann überhaupt die Sonde in den Endtopf rein - damit's wichtiger aussieht?

    Einmal editiert, zuletzt von Chris79 ()

  • Das Auto wird doch vorher kontrolliert, ob die Abgasanlage dicht ist. Wer wird denn so doof sein und erst messen, um festzustellen, daß die Abgasanlage undicht ist, um dann nach der Reparatur nochmal messen zu können? Klar, so verdient's sich natürlich besser.