Wer vor 1990 ein "Deutscher Staatsangehöriger" war, regelte sich grundlegend nach einem Getz aus dem Deutschen Reich. Die in der Bundesrepublik bis dato erlassenen Gesetze machten aus den Bürgern der DDR de facto gleichzeitig Bürger der Bundesrepublik. Auf dieser Grundlage konnte jeder DDR-Bürger, der es auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik geschafft hat, sich Papiere der Bundesrepublik ausstellen lassen.
Ebenso haben sich, auf Beschluss der DDR-Regierung, die fünf ostdeutschen Bundesländer der Bundesrepublik angeschlossen. (Siehe Artikel 23 des Grundgesetzes von 1949)
Also jeweils eine Assimilitation.