Angemeldetes Auto gekauft.... ohne Schilder und Schein!

  • Hallo,


    ist ne komische Angelegenheit. . .


    Habe vor ca. 2 Monat nen Trabi über eBay gekauft und abgeholt (Auto und Brief) ... ohne zu Wissen, dass das Auto noch zugelassen ist.
    Nun angefangen zu restaurieren meldet sich der Verkäufer: "Ich bräuchte den Brief nochmal um das Auto abzumelden!"
    Den Brief gebe ich nicht nochmal her ... Er hat aber Nummernschilder und Schein bei sich.
    Nun habe ich ihm per SMS vorgeschlagen, dass ich ihm schriftlich bestätige, dass ich das Auto abmelde oder ummelde, wenn er mir Schein und Schilder zukommen lässt.
    Das hat er be-ja-t .... Aber ist jetzt noch nix passiert.


    Wie kann ich feststellen, ob das Auto wirklich noch angemeldet ist, oder ob der Verk. nur den Brief haben wollte?


    Habt ihr nen Plan, wie ich die Pappe trotzdem ummelden oder abmelden kann? Es ist auch ziemlich eilig.
    Die eBay Auktion gilt als Kaufvertrag und Käufer und Verkäufer stehen fest. Desweiteren habe ich den Brief, also bin ich Eigentümer. Da muss es doch ne Art Zwangsabmeldung geben!?


    Bitte helft mir!


    Grüße c.

  • Im Grunde ganz einfach (was nicht heißt, dass es nicht komplziert werden kann).
    An deiner Stelle würde ich erstmal noch ein wenig warten - vielleicht ist ja die Post bloß langsam.
    Der nächste Schritt wäre, dich mit Kaufvertrag (von mir aus ebay-ausdruck) und Brief an Deine Zulassungstelle zu wenden. Die sollten - theoretisch - am besten in der Lage sein das nötige Verfahren zu überblicken.
    Für das Forum ist dieses problem wohl insgesamt etwas zu "speziell".

  • Ruf einfach beim Straßenverkehrsamt in dem Zulassungbezirk an wo er vorher zugelassen war und schildere denen den Fall, dann werden die dir mit Sicherheit Auskunft geben und können dir auch sagen was du machen musst zum abmelden, bzw. die werden dann den aktuellen Halter anschreiben . . . .

  • Das sollte doch eigentlich kein Problem sein. Der Brief gilt als Eigentumsbescheinigung. Geh mit dem Brief zur Kfz-Zulassungsstelle und melde das Fahrzeug einfach auf dich um. Normalerweise musst du dann nur noch einen kleinen Obulus entrichten, weil Kennzeichen und Fzg-Schein "verloren" ging, aber Probleme sollte das eigentlich nicht machen.

  • dann soll er dir die Schilder und schein schicken und du meldest es ab.


    oder du schickst den Brief nach absprache der Zulassungsstelle und der soll den Trabi abmelden und die sollen dir den Brief und schein zurück schicken.


    @ elf99


    Doch dann muss er nachweisen das er den schein verlochen hat und ihn nicht verkauft hat oder so.


    Da er das aber nicht kann wird es schwierig

  • dann soll er dir die Schilder und schein schicken und du meldest es ab.


    oder du schickst den Brief nach absprache der Zulassungsstelle und der soll den Trabi abmelden und die sollen dir den Brief und schein zurück schicken.

    das erste fällt aus, weil er etwas unkooperativ ist...


    das zweite ist eine gute idee...


    Ich rufe morgen mal bei meiner Zulassungsstelle an und im Anschluss noch bei der im LK des Verkäufers.


    Vielen Dank schonmal für die Antworten...Wenn noch jemand ne Idee hat, ... her damit!
    Grüße c.

  • ja der kerl ist n bisschen faul ... hat zu viel kohle usw.


    Achja...was mit einfällt. Auf den eBay-Bildern sieht man, dass am vorderen Nummernschild der Aufkleber vom Landkreis nicht mehr drauf ist. Heißt das, dass das Auto abgemeldet ist...
    Bin mir nicht ganz sicher!


    Danke ...Grüße c.

  • Der Brief gilt als Eigentumsbescheinigung



    falsch ! auf dem neuen eu brief ( zulassungsbescheinigung teil 1 ) steht das der besitzer der zulassungsbescheinigung nicht als besitzer ausgewiesen wird. so oder sinngemäß hab meine briefe jetzt nicht zur hand liegen im safe.
    nur durch einen rechtsgültigen kaufvertrag mit adresse beider parteien mit unterschrift und zusätzlicher unterschrift das der verkäufer den erhalt der zahlung bestätigt kann ich nachweisen das das fahrzeug mein eigentum ist. schließlich kann ja jemand den brief zb. entwendet haben bei einem einbruch ect. so gesehen wäre es ja leicht an ein fahrzeug zu kommen.


    wenn die amtlichen siegel vom kennzeichen fehlen und es weder abgemeldet noch die berümte rote "entstempelt" marke drauf ist, ist was oberfaul.
    der verkäufer ist verpflichtet die angelegenheit zu regeln ( abmeldung ) jedoch würde ich mich schwer hüten solch einem windei den brief zu schicken. wenn es nicht so weit zu ihm ist fahr hin geht gemeinsam zum straßenverkehrsamt.
    gib auf keinen fall den brief aus der hand auch wenn der brief kein eigentumsnachweis ist. wenn dieser weg ist geht die rennerrei erst recht los. zur not angelegenheit vom anwalt klären lassen.

  • Da du aber wenn ich das Richtig gelesen habe den Fahrzeugschein nicht hast, könnte die Zulassungsstelle Probleme machen.
    Da seit 2006 die Fahrzeugscheine nicht mehr bei Abmeldung in der Zulassungsstelle bleiben, und wenn du ihn nicht hast must du Ewentuell eine Eidesstadliche Versicherung abgeben.
    Denn bei meinen Trabant hatte ich Glück da er schon 2005 abgemeldet wurde.
    Dafür hatte ich einen Brief, auf den ein Neuer ausgestellt wurde.
    Dafür war der neue weg und ich mußte zum 80 Jährigen vorbesitzer und mir ein Schreiden holen das er den Brief nicht mehr hat.
    Nun Bekomme ich einen Neuen Brief dauert aber 4-6 Wochen und hat 44,50 Euro gekostet und einige Autofahrten.

  • wichtig ist, dass die alte ZulSt bestätigt, dass die Schilder entstempelt werden, damit niemand damit - unauffällig aber illegal - durch die Gegend juckeln kann... :augendreh:
    im Prinzip sollte Deine ZulSt die alte ZulSt entsprechend informieren und damit anweisen können, den bisherigen Halter zum Vorlegen der entstempelten alten Schilder aufzufordern...
    - das gehört eigentlich zum üblichen Repertoire einer ZulSt und die kann dabei ggf. auch recht unangenehm werden (Zwangsstillegung durch Gerichtsvollzieher)... :zwinkerer:
    hat er die Schilder - freilich entstempelt :zwinkerer: - bereits entsorgt, kann er dies m.W. auch an Eides statt gegenüber der ZulSt versichern.
    (sollte dann doch jemand mit diesen Schildern irgendwo herumfahen, soll das sein Problem sein, nicht deins... :zwinkerer: )
    Frage ist nur, wer die Kosten für das Verfahren übernehmen soll/muss/will... :zwinkerer:

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

    2 Mal editiert, zuletzt von Trabbischubser ()

  • Das ist lustig, jetzt bin ich noch verwirrter als vorher.

    falsch ! auf dem neuen eu brief ( zulassungsbescheinigung teil 1 ) steht das der besitzer der zulassungsbescheinigung nicht als besitzer ausgewiesen wird.

    Der EU-Brief gilt als Zulassungsbescheinigung Teil II
    Der EU-Schein als Teil I


    Auf dem Brief steht tatsächlich, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen wird.
    Laut Recherche im Internet gilt eine abgeschlossene eBay-Auktion als rechtsverbindlicher Kaufvertrag mit eindeutigen Willenserklärungen von Verkäufer und Käufer. Ein weiterer Vertrag ist hier freiwillig. Mit EU-Brief, dem KfZ und eBay-Auktion kann ich also nachweisen, dass ich der Eigentümer bin, ODER?


    Habe also mal der Zulassungsstelle des LK des Verkäufers eine E-Mail geschickt mit den Fakten und um Hilfe gebeten...
    Werde berichten!


    Grüße C.

  • Wenn das Auto wirklich noch angemeldet ist muß er dir den


    - Schein,
    - Kennzeichen,
    - letzte [lexicon]AU[/lexicon] und [lexicon]HU[/lexicon] Schriebsel


    noch mitgeben. Warum du dir das beim Kauf nicht hast
    aushändigen lassen ist mir ein Rätsel :hmm:


    Du brauchst ihm den Brief nicht schicken denn er muß das KFZ
    nicht selbst abmelden, lediglich seiner Behörde melden


    "habe Auto XYZ verkauft"


    Du als Käufer solltest dich eigentlich verpflichten bzw. drum kümmern
    das Auto abzumelden nach der Überführung. Wenn er auf den Brief
    besteht und das Auto uuunbeding selbst abmelden will gib ihm den
    Brief mit Auto zurück. Bis dahin würde ich die Finger vom Auto lassen
    denn hier stimmt irgendwas nicht *bauchgefühl*.

  • hallo Quattrotiempo,


    also meine Vorredner haben Recht, am Besten wäre es, wenn Du da mal einen Anwalt konsultierst, denn das Zulassungsrecht ist eine ganz komplizierte Sache. Für die Zukunft wirst Du Dir wohl immer alle Unterlagen aushändigen lassen. Wenn Du dem Windei den Brief zurück schickst, dann kann es passieren, daß der um die Ecke greift und ein anderes Auto auf Dich, denn Du hast ja den Kaufvertrag unterschrieben, also bist Du bei nicht abgemeldetem Fahrzeug auch steuerpflichtig (!!!), weiter fährt. Ansonsten versuche mal, rauszubekommen, ob das Fahrzeug wirklich zwangsstillgelegt war. Da kann Dir sicher auch das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg ; 24932 Flensburg, Auskunft geben.
    Wenn der Kunde auf Deine Anfragen innerhalb von 7 Tagen nicht reagiert, dann schicke ein Einschreiben mit Rückschein, daß Du das Fahrzeug auf seine Kosten zurücksenden wirst. Besser aber, wie oben erwähnt, macht so was ein Anwalt. Ich nehme an, daß er einem Anwalt die Unterlagen, sofern er sie noch hat übergeben wird.
    Wo war denn das Auto her? Vielleicht ist das ein alter Bekannter!


    Gruß Jürgen :winker:

  • Bisher ist eigentlich alles richtig was gesagt wurde.


    Zum Anwalt würde ich erst in zweiter Instanz gehen, den der kostet Geld (kann). Die Zulassung kostet für Informationen nichts. Da jede Zulassung in D. anders handelt (wie wir schon mehrfach festgestellt haben), wird es das beste sein, als erstes alles Papier was du hast zu nehmen und mit deinem Problem, zu deiner Zuassung zu gehen und dort nachzufragen. Dort wird man dir sagen können was zu tun ist und man wird auch mittels EDV sämtliche relevanten Daten abfragen können.
    Bei emails kann man mitunter lange warten bzw. erhät sowieso keine oder nur unzureichende Auskunft. Besser ist anzurufen und noch besser hingehen. :top:

  • soooo.... Laut Zulassungsstelle ist das Auto abgemeldet.


    Nun brauche ich "nur" noch den Schein vom Verkäufer.... den ich aber im nötigsten Notfall einklagen kann. . . Ich versuchs nochmal auf die nette Tour :)


    Oder habt ihr ne Lösung ohne den Schein!?


    Danke für Eure Antworten!


    Grüße c.

  • Ganz einfach. Ein Mail an den Verkäufer, mit der Bitte um den Schein, andernfalls eine Anzeige wegen z.B. Unterschlagung anbieten. Das wirkt meist Wunder. Sollte er nicht reagieren (Frist von 5 Tagen setzen für eine Reaktion), so würde ich die Anzeige auch sofort erstatten. Und noch ganz wichtig, das in einem ordentlichen Ton!


    Das kann so aussehen:


    Sehr geehrter Hr.........,


    nach Auskunft, der für mich zuständigen Zulassungsbehörde, ist das von mir bei ihnen über ebay erworbene Fahrzeug, abgemeldet worden.
    Ich fordere sie hiermit auf, mir die entwertete Zulassungsbescheingung Teil II , zu übergeben, da diese Bestandteil des Fahrzeuges ist
    und somit mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages über ebay, in meinen Besitz überzugehen hat. Nach Angaben der Zulassungsbehörde,
    wird dieses Dokument benötigt um das Fahrzeug erneut zuzulassen.


    Ich setze ihnen nunmehr eine Frist von 5 Tagen um auf dieses Schreiben zu reagieren. Andernfalls sehe ich mich gezwungen den Fall polizeilich zur Anzeige zu bringen
    Im Anschluß daran werde ich einen Anwalt einschalten. Die Zulassungsbehörde teilte in diesem Zusammenhang mit, das ein noch wissentlich vorhandene und nicht verlorengegangene Zulassungsbescheinigung Teil II,
    bei Veräußerung eines Fahrzeuges, dem Käufer übergeben werden muß.
    Sollte dies nicht geschehen so muß diese eingefordert werden, was ich hiermit tue, anderfalls muß sie auf dem Klageweg, natürlich zu Lasten des Verkäufers, eingeholt werden.


    Ich hoffe wir müssen das nicht soweit kommen lassen und sie übersenden mir das Dokument. Ich werde für entstehede Portokosten aufkommen, damit das Dokument sicher bei mir ankommt.
    Ich bitte daher, es unbedingt als Einschreiben zu senden, um einen Verlust im Vorfeld zu verhindern. Sollte die Sendung unterwegs sein, so bitte ich sie mir die Sendungs ID zu übermitteln.
    Die Sendung richten sie bitte an:


    DEINE ADRESSE


    Bis zu einer hoffentlich positiven Antwort verbleibe ich


    Hochachtungsvoll



    .................................



    So etwa würde ich das machen :zwinkerer:


    edit nochmal für die Rechtschreibung