1. "Das Böse lauert immer und überall". Ncht nur bei "..Ich bin der Märchenprinz..", sondern erst recht beim Autohandeln.
N'abend! Ich akzeptiere die Bedenken. Aber es ist eben möglich gemacht worden vom Gesetzgeber , mit Kzeichen zu verkaufen. Ich hatte vergessen, dass zur Sicherheit die Kennzeichen vom Käufer schnellstens zurückgeschickt werden müssen, sonst sofort Anzeige. Und alles rein in den Kaufvertrag. PA undF Fahrerlaubnis zeigen lassen. Zu " an Ausländer verkaufen" äussere ich mich nicht.
2. Ich hatte den Vorschlag gemacht: erst Auto kaufen , dann KKZ holen. Denn sollte der Autokauf platzen , dann KKZ für die Tonne! Weiterhin wiederhole ich mich: das Problem ist seit geraumer Zeit , dass das KKZ beim Autokauf in der Fremde vorher im eigenen Anmeldeamt beantragt werden muss!
Schönen Abend!