Kfz-Kennzeichen abdecken?

  • Warum deckt ihr eigentlch die Kennzeigen ab im Bilder?
    Ist es nicht erlaubt die offentlich zu zeigen?


    Nur so ne frage...

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  • Ich mache es nicht.
    Die meisten denken, dass jemand mit der KZ Kennung Missbrauch machen kann.
    Unberechtigte Anzeigen, Versicherungsdaten rausbekommen.
    Kann aber jeder im Straßenverkehr wenn er will auch.
    Also eigentlich Blödsinn in meinen Augen.
    Denke aber, dass das der Grund sein könnte bei einigen.

  • Das mit dem Straßenverkehr ist richtig, dort sind aber nicht so viele Leute um mich rum wie im Netz:) Von daher wäre ich auch vorsichtig, man muss ja nichts heraufbeschwören, was man leicht umgehen kann.....


    Und auch wenn das ein leicht anderes Thema ist, es gibt auch Leute die schreiben Ihre PIN auf die Karte...... Jeder muss halt für sich entscheiden, was er von sich preisgeben will.....

  • Warum machst Du es selber in Deinem Profilbild?


    Nur so eine Frage......



    Weil ich das selbst mache, wegen privat grunden. Aber es fallt Mir auf, das wenn hier jemand ne bild hinstellt mit ein Trabant der nicht ihn gehort, er das kennzeichen abdeckt.
    Konnte sein das es nicht erlaubt ist ein "kein eigenes KZ" zu veroffentlichen.

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  • Es ist jedem seine Sache, ob er dies macht oder nicht!


    In Deutschland ist es keine Pflicht das zu machen, es sei denn, man macht ein Foto von einem fremden KFZ und man hat den Besitzer nicht gefragt ob man das so veröffentlichen darf!
    Das kann rechtliche Folgen haben!


    Sprich ich mache ein Bild von einem Trabi auf einem Treffen, wo der Besitzer vom dem Trabi das nicht will. Ich veröffentliche nun das Bild im Internet von dem Trabi, der Besitzer bekommt dies heraus, oder sieht es selbst, dann darf er unter Umständen den Ersteller des Bildes verklagen! :S


    Deswegen mache ich bei Treffen Bilder meist immer die Kennzeichen weg, somit gehe ich keine großen rechtlichen Folgen ein, da niemand direkt sehen kann, ob es das KFZ mit dem Kennzeichen ist.

  • Alles klar! :thumbup:

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  • Mal unabhängig von Recht und Gesetz:


    Du selbst möchtest nicht, das man dein Kennzeichen lesen kann. Aus welchen Gründen auch immer geht uns nichts an, das ist halt so und fertig.


    Wenn du nun ein Bild von einem fremden trabi knippst und veröffentlichst, sollte einem Logik und Anstand dazu veranlassen, Kennzeichen unkenntlich zu machen - könnte ja sein das der auch aus persönlichen Gründen nicht möchte, das seine Pappe samt Kennzeichen veröffentlicht wird... ;)


    Chrom

  • Ich mache es bei Fremdfahrzeugen - insbesondere, weil ich einige solcher Bilder auch gewerblich nutze. Um Diskussionen mit Unwissenden aus dem Wege zu gehen - weiter nichts. Ich habe keine Lust, dauernd irgendwelchen Nasen das Urheberrechtsgesetz zu erläutern, weil sie glauben, sie hätten Anspruch auf Lizenzgebühren, nur weil ihr Fahrzeug fotografiert wurde.
    Ihr ahnt gar nicht, was ich da schon erlebt habe...


    Pflicht wäre es nicht - ein Auto ist eine Sache, an deren Abbildung es quasi kein Persönlichkeitsrecht gibt. Ist ja kein Gesicht. ;)


    Bei meinen eigenen Fahrzeugen mache ich es nicht - wozu auch, die kennt sowieso irgendwie jeder.

  • Ein Kennzeichen kann juristisch als erweitertes Persönlichkeitsrecht gelten. Demzufolge sollte es immer unkenntlich gemacht werden, wenn es nicht das Eigene ist.


    Ein Auto zu fotographieren und ins Internet zu stellen (mit unkenntlich gemachten Kennzeichen) ist grundsätzlich erlaubt und dagegen kann niemand etwas machen. Das fällt unter die Panoramafreiheit. Aber auch diese hat Einschränkungen.
    Beispiel: Wenn du auf dem Treffen in Anklam ein Auto knipst, so mußt du den Besitzer um Erlaubnis fragen, wenn du es veröffentlichen willst. Machst du ein Bild vom gleichen Auto auf dem Parkplatz vor dem Treffen oder auf einem anderen Treffen das keine Zäune und Einlass hat, so brauchst du nicht fragen.


    Im Zweifel immer den Besitzer fragen oder auf eine Veröffentlichung verzichten.

  • Wenn du auf dem Treffen in Anklam ein Auto knipst, so mußt du den Besitzer um Erlaubnis fragen, wenn du es veröffentlichen willst.


    Widerspruch.
    Das ist de facto ja gar nicht möglich. Wir bei der Motorpresse fotografieren auf unzähligen Treffen und die Fotos werden dann sogar ohne Kennzeichenschwärzung in Printmedien und online veröffentlicht.
    Die Treffen sind öffentliche Veranstaltungen mit Publikumsverkehr - keine geschlossenen Privatfeiern.


    Grundsätzlich gilt:
    Das Urheberrecht an Fotos liegt beim Lichtbildner - also bei dem, der das Foto gemacht hat. Einschränkungen dieses Rechts kennt v.a. das Persönlichkeitsrecht, wenn ich Personen mit ihren Gesichtern abbilde. Richtig ist auch, daß unter bestimmten Voraussetzungen auf Fotos erkennbare KFZ-Kennzeichen mit dem erweiterten Persönlichkeitsrecht in Konflikt geraten können.
    Aber wenn ich im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen Fotos von Sachen mache, muß ich da niemanden fragen.


    Uns (einen Verlag und mich) hat mal ein Fahrzeugbesitzer ganz böse angegriffen, weil im Rahmen einer Werkstattreportage (es ging um einen gewerblichen Restaurierer) sein völlig zerlegter Stoewer mehrfach zu sehen war. Es war ein Fahrgestell mit einem hölzernen Karosseriegerippe zu sehen - mehr nicht. Der dachte auch, er hätte die Rechte an Fotos seines Fahrzeugs. Aber nix da - ein Fahrzeug ist eine Sache nd darauf gibt es keine Persönlichkeitsrechte. Gilt übrigens auch für Tiere...Nachbars Hund z.B. kann ich knipsen sooft ich will und mit den Bildern hinterher auch machen was ich will. Der Hund ist eine Sache.

  • § 59 UrhG gilt jedoch nicht für Privatgelände, auf dem zwar Publikumsverkehr stattfindet, das aber durch Zäune oder Kontrollen vor ungehindertem Zutritt geschützt wird.


    Im Beispiel ist es ja extra Anklam, dass umzäunt und quasi abgeschlossen ist. Sowas ist ja eher selten bei Treffen.


    Ok das:

    Zitat

    Ein Auto zu fotographieren

    war zu allgemein.
    Wenn es nun ein stino Serienfahrzeug ist, so wäre es sicher nicht als "Werk" einzustufen. Bei einem umgebauten Einzelstück kann das schon wieder anders aussehen. Werkteile genießen selbständigen Schutz, wenn sie für sich allein als individuelle geistige Schöpfungen angesehen werden können. Ein Fall für die Juristen ;)
    Das Urherberrecht bleibt ja auch unbestritten bei Fotograph. Nur ob er das Abgelichtete auch veröffentlichen darf, ist nicht immer klar und eindeutig.


    Von daher:

    Zitat

    Im Zweifel immer den Besitzer fragen oder auf eine Veröffentlichung verzichten.

  • Ein Fall für die Juristen


    Was wohl (leider) der eigentliche Kern unserer Aussagen ist...
    Denn das Urheberrecht kennt jede Menge toller Ausnahmen und -legungen.


    Auch das mit der Umzäunung ist so eine Sache...ein fest eingefriedetes Privatgrundstück ist das eine, eine durch Bauzäune quasi temporär für eine bestimmte Veranstaltung abgesicherte Fläche ggf. schon wieder etwas anderes... :thumbup:

  • Irgendwann wird auch einer der Fraktion "ich lass die Haube zu soll keiner sehen" kommen und sich beschweren, wenn er sein Fahrzeug im Internet ohne Erlaubnis veröffentlicht sieht.


    Ich habe mir früher wegen Fotos und Internet auch keine Gedanken gemacht. Ist heute (leider) anders.


    Wenn aber jemand sein Auto sieht, auf einem Foto im Internet (mit sichtbaren Kennzeichen), so wäre es ja immernoch das Einfachste den Veröffentlicher zu bitten die Kennzeichen unkenntlich zu machen, oder das Bild zu entfernen, bevor die Advokatenkeule kommt. :top:

  • ich möchte hier die Darstellung von "deluxe" noch erweitern.
    Alle Fahrzeuge tragen Kennzeichen des öffentlichen Straßenverkehrs, der Zulassungsstelle für Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen, stehen auf öffentlichen Plätzen oderw erden auf öffentlichen (angemeldeten) Treffen wissentlich "zur Schau" gestellt usw....
    Diese ganze Sache hat nichts mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun, denn es handelt sich um einen Gegenstand nicht um eine Person. Erst wenn der Bezug zum Besitzer (Besitzrecht ) hergestellt wird, wird es interessant. Dies wenn der Fotografierende offensichtlich kommerzielle Absichten hat.
    Wer könnte mich daran hindern eine Landschaft, einen Platz zu fotografieren auf dem zufällig ein (schönes) Auto steht? Dieses Recht haben nur die Organe des Landes ( Hoheitsrechte). Anders ist das in geschlossenen nicht öffentlichen Räumen oder Bereichen. Dies muss dann aber ausgewiesen sein, Fotoverbot usw....


    Des weiteren geht es um Bebilderung von Beispielen ( Unfallsituationen, Fahndungshilfen usw. ) hier darf der Bezug zu Personen nicht herstellbar sein. So darf man in der polizeilichen Arbeit nur bei absoluter Wahrscheinlichkeit sagen: Täter trug eine dunkle rote Jacke der Marke Esprit...


    Ich selbst verberge meine Nr. Schilder nicht. Auch wenn mich einer auf das Abbilden seiner Nummer oder anderer persönlicher Dinge aufmerksam macht, werde ich diese löschen. Ich halte meine Kamera auch nicht über irgendwelche Zäune oder mach unethische Bilder.
    Sobald ich das Gefühl habe, das Fotografieren ist unerwünscht werde ich entweder nachfragen oder es direkt löschen. Sollte ich wissentlich (einzelne)Menschen oder Kinder fotografieren ist es nicht nur anständig die Zustimmung einzuholen, sondern Pflicht (Recht am eigenen Abbild). Sobald jedoch mehr als eine Person z.B bei Landschaftsaufnahmen abgebildet werden, ist es nicht mehr Pflicht.
    bei Sportveranstaltungen o.ä., kann man z.B. fotografieren was man will. Oft ist hier die Legitimation als Fotograf völlig ausreichend. Selbst als Zuscheuer kann man ja Fotos machen, da öffentlich...


    Es ist ein sehr weites Feld, was jedoch gar nicht mal so unlogisch aufgebaut ist, wenn man es durchforstet....
    Ist übrigens in Fotoforen ein gern genommenes Thema.

  • Zitat

    Ist übrigens in Fotoforen ein gern genommenes Thema.


    In Foren wird und werden (wie hier) die Diskussionen in der Regel von (Rechts)Laien (zu denen ich mich auch zähle) geführt.


    Ich orientiere mich in meinen Aussagen aber wenig an Foren und den Aussagen der User. Wenn ich mich über recht schlauch machen will, so lese ich die passenden Gesetzte, vergleiche Aussagen von Anwälten (z.B. bei "frag-einen-Anwalt.de") und lese mir auch Urteile und deren Begründung, von vergleichbaren Fällen durch.


    Und häufig ist es (leider) so, dass die Richter Gesetzte nach ihrer Auffassung auslegen und entsprechend urteilen.


    Und da es hier um die Veröffentlichung ging, bleibt es dabei, dass ein Kennzeichen von Juristen als erweitertes Persönlichkeitsrecht betrachtet wird und somit die Veröffentlichung ohne Einwilligung, oft fraglich ist.
    Ein Bild irgendwo, mit irgendeinem Auto mit amtlichen Kennzeichen zu machen ohne vorher zu fragen ist unbestritten möglich.

  • Ich krieg andauernd Bilder zugeschickt
    Da wird das Nummernschild sogar vergrössert :(

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24