H Kennzeichen und kleinere Veränderungen

  • d.h wer 1992 in eine 82 er pappe eine tieferlegung eingetragen bekommen hat, kann sich 2012 nen H-kennzeichen holen weil der umbau vor 20 jahren erfolgte und damals zulässig war ?

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  • Eben leider NEIN !
    In der weiteren Ausführungsbestimmung heißt es u.a. , daß der Umbau .....im Regelfall in den ersten 10 Jahren erfolgt sein muß.........

  • Ich hab es ja schon öfter geschrieben, klare Aussagen wie das geht und das geht auf keinen Fall - da wäreich mit vorsichtig.
    Es gab schon immer Extreme in den Ansichten der jeweiligen Gutachter. Ok, nicht zuletzt weil der eine Oldtimerfreund dem anderen oft nicht die Butter auf dem Brot gönnt - war ja auch schon mehrfach hier im Forum zu lesen, "...so ne Karre hat nen H-Kennzeichen? da müsste man eigentlich..." - nähern sich die Extreme immer mehr an. Früher gabs Prüfer, denen reichte ne bestandene HU und älter als 30 Jahre, aber auch welche die fanden einen Golf1 in 100%igem Auslieferungszustand grundsätzlich nicht für erhaltungswürdig. Heute ist die Streuung nicht mehr ganz so breit, aber Begriffe wie "weitestgehend", "Überwiegend" usw lassen immernoch ermessensspielraum - der auch genutzt wird. Mal so, mal so, kommt auf den Prüfer an, wie erholsam seine Nacht war, ob er Trabis mag etc....


    Chrom

  • Wobei, interessant wäre der Versuch, wie DUOcalle schreibt, schon.
    Sicherlich, Sachsenringwerge Zwigge gab´s eigentlich nicht mehr, daher das NEIN, weil keine Werksfreigabe oder werkseitige Zustimmung mehr möglich war, aber die Zeitfrist wäre ja -streng genommen- in diesem Falle eingehalten.
    Und, wie Chom richtig schreibt, das Zauberwort heißt "Ermessensspielraum".
    Sicherlich, eine brutale TF oder GFK-Spoiler wird auch im tiefsten Westen ein Prüfer erkennen
    (auch Jung-Prüfer erkennen z.B. meist die verstellbare VA am Käfer, beim Federbeiner eher nicht die tiefere Feder) und nicht positiv beurteilen, aber, wenn´s im dezenten Rahmen liegt, gibt´s durchaus Chancen.

  • Fritz, 92 ist ja noch 10 Jahre nach Erstzulassung ;) und zulässig war er da ja vom Gutachter abgenommen.

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  • Aber, das Werk in Zwigge gab´s nicht mehr, das eine Serienzulassung oder Werksfreigabe erteilen hätten können!
    Und darauf kann ein Prüfer herumreiten, und dann mit " individuellem Einzelumbau" ...blablabla .. daherkommen.
    Zumindest eingetragen war´s bzw. ist´s ja, das erleichtert die Anerkennung vermutlich.
    Ist zwar jetzt OT, aber:
    Kleines Beispiel: Um die 195/65 oder 195/60R15 auf einen "H"-Käfer 1971er zu kriegen, brauchten wir eine Bestätigung von Porsche Salzburg, dass diese Reifen im Cup gefahren wurden und im Rahmen des Zulassungsverfahrens auch mindestens soundsoviel Käfer damit ausgerüstet waren, diese Größe selten, aber existent war und damit auch im Straßenverkehr gefahren wurde, es also kein individueller Einzelumbau war.
    Anfangs der 80er kam das Porsche-Armaturenbrett in der Käfer-Szene in Mode, oftmals handwerklich sehr saubere Ergebnisse, aufwendige Lederbezüge, das Original qualitativ oft übertreffend, im Prinzip also nunmehr 25 Jahre alt, Basisfahrzeuge alterstechnisch "H"-tauglich, aber dieser Umbau steht als Exemplarbeispiel als eben NICHT zulässig beschrieben.( Die Schlüsseldienste haben einen Transit A, ehemals Feuerwehr, als Werbeträger zugelassen, darf so sein, basta.
    Argument Kontra Zusatzinstrumente, Tieferlegung, Recaro-Sitze : (VW 1200S, Bj ´71)
    Argument: "Eine individuell umgebaute Variante ist als ein Einzelfahrzeug zu betrachten, also ist bei groben individuellen Umbauten der Charakter des Kulturgutes, welcher explizit gefordert wird, hier nicht gegeben."
    Gegenargument: "Damit wären also alle Bugatti, frühe Lamborghini und Ferrari ebenfalls außen vor, oder?"
    "Im Prinzip ja, aber diese Fahrzeuge stehen in Museen, Ausstellungen etc, werden wegen des immensen Wertes ohnehin nicht im Verkehr bewegt. Ihre Zielsetzung mit einem Antrag auf "H"-Kennzeichen besteht dagegen darin, am öffentlichen Verkehr teilzunehmen (PFUI :)... ) und der interessierten Umwelt ein falsches Bild von der damaligen Ausstattungsrealität zu vermitteln. Ich zweifle nicht an, dass viele der Umbauten älter als 20 Jahre sind, und teilweise in dieser Form öfters durchgefüht wurden, aber nicht in der hier vorgeführten Form und dieser Kombination." Also Einzelfall, kein "erhaltenswertes Kulturgut", basta.
    ich gebe ja zu, einige Dinge sind nicht "orschinool", z,B. der Ersatz der Hosenträgergurte von Automatik auf elektr. Sensorsteuerung (Kabel unsichtbar), Kopfstützen hinten (sicherheitsverbessernde Maßnahme, muss aber toleriert werden),
    Statikgurte hinten (aussen 3-Punkt, innen Beckengurt), ist aber insgesamt in dieser Form absolut inakzeptabel,
    Die früher übliche Eintragung " Bei Einsatz der Hosenträger-Gurte Sitzplätze beschränkt auf 3 statt 5 nicht mehr möglich ist.
    Es lebe der "Ermessensspielraum" bedachter Prüfer,
    das "H" wird -zumindest in meinem Fall beim Westblech- kommen; es war viel Arbeit, die Löcher in die vordere Stoßstange zu feilen ( früher hasste ich Feilen wie die Pest, aber, die Herausforderung, so dezent wie möglich , gleichzeitig aber bei Beibehalt der Stabilität einen geraden Norm-Ölkühler in eine gewölbte Stoßstange zu bringen, macht Spass) ,
    und es hat auch viel Zeit /Geld gekostet, um nachzuweisen, daß Fa. Riechert grundlegend Front-Ölkühler verbaut hat, um den "Einzelfall-Charkter" zu widerlegen.

  • Also vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Frage.
    Ich werde ihn WAHRSCHEINLICH auch wieder weg geben und tauschen gegen ein neueres Modell.
    Weil ich beim Kauf den Wehrt ,denn er eigentlich ja hat, nicht erkannt habe.
    Ich lege keinen wehrt auf Originalität und Kulturgüter, ich respektiere aber auch diejenigen die das machen und ein Auto wieder in den Originalzustand bringen und wieder aufbauen.
    Ich bin zu jung für so was bei mir heißt es so auffällig wie möglich (tiefer, breiter, schneller quasi) dafür ist mir das Auto einfach zu schade.

    Als ich klein war, dealte man noch mit Stickern


    hart-härter-HARZER



  • Hallo, ich lasse das das Thema mal wieder aufleben.
    Was meint Ihr, ist der der Einbau von Motor und Getriebe eines P601 (mit EBZA) in einen 500er ein "ko- Kriterium" bei der Oldtimer- Begutachtung durch TüV oder Dekra, oder ist dieser Umbau zulässig?

  • In Braunschweig sicher nicht ;) Der Prüfer wird es vermutlich nichtmal erkennen. Selbst hier sterben die alten Hasen aus und wenn dann ein "Jungprüfer" ne Abnahme am 500er macht, schaut der sicher auch mehr auf die Optik, dass er noch halbwegs wie ein 500er aussieht.
    Veränderte Technik innerhalb der Trabantbaureihe ist heute kaum noch ein KO-Kriteritum. Da müßte sschon ein richtiger Fuchs als Prüfer daherkommen, der am 500er erkennt was technisch original ist und was nicht.

  • Da hast Du sicher recht. Danke, das hilft mir erst mal weiter. :thumbup:

  • Mein 600er hat auch EBZA und Getriebe und Motor ausm 601er und trotzdem H-Kennzeichen.
    Sollte also kein Problem sein.

  • Ich muß da mal meinen Senf dazugeben. Schon zu DDR - Zeiten gab es die Möglichkeit, den P 50 in den P 60 umzubauen. Am Einfachsten ging das beim P 50 / 2. Diese Umbauten wurden durch den VEB Sachsenring und das KTA der DDR abgesegnet. Beim Einbau des 26 PS - Motors war allerdings die Duplexbremse erforderlich.


    der VEB Sachsenring bot in den sechzigern sogar Umbausätze für den Umbau auf Synchrongetriebe an. Ob nur für die Exportlländer oder auch für die DDR sei dahingestellt. Auf alle Fälle war der Umbau des P 50 in den P 60 in der DDR schon seit 1963 erlaubt.Im Ersatzteilvertrieb (Neuteile!) wurde immer nur der aktuelle Motortyp angeboten.


    Nach den Vorschriften für das H - Kennzeichen ist es kein Problem, wenn die Technik des 601 im P 50 / 60 verbaut ist, da es sich ja um das Nachfolgemodell handelt. Beim Einsatz der 1.1 - Technik sieht das schon anders aus. Auch ein Umbau auf 12 Volt Elektrik war schon seit 1961(!) möglich und gestattet. Auch der Einbau der Zweikreisbremse ist kein Problem.


    Wenn da mehr Infos gewünscht werden, kann ich ja mal in meinen Unterlagen wühlen oder Anfragen beantworten, da ich mich ein klein wenig auskenne.

    Einmal editiert, zuletzt von jürgen () aus folgendem Grund: ergänzen

  • An dieser Stelle treffen Ermessensspielraum des Prüfers sowie seine wirtschaftliche Abhängigkeit, die Historie (oder auch vor kurzem künstlich generierte) des Fahrzeugs sowie das Anspruchsdenken und der Wunsch des Eigentümers zusammen.


    Und was irgendwo um Verrecken nicht geht (bspw. weil der Prüfer laut die Frage in den Raum stellt, was diese Chimäre hier denn darstellen soll, außer in die Umweltzone zu kommen) wird anderswo durchgewunken, was irgendwie alt aussieht.


    Ob das was mit Erhaltung zu tun hat...... ?(


    (manch einer kann halt nicht anders...)

  • Nach den Kriterien für's H-Kennzeichen sind technische Änderungen auf spätere Bauteile der selben Fahrzeugtypbaureihe kein Problem.


    Und nun kann man sich darüber streiten, ob Zweitakt-Trabant einfach Zweitakt-Trabant ist oder ob es sich um unterschiedliche Typbaureihen handelt. Eigentlich ist ein P50 kein P601 und eigentlich sind es auf dem papier unterschiedliche Typen. Andererseits war die 601-Karosse nichts anderes als das Facelift vom P60. Nicht ohne Grund heißt er ja P60-1, eigentlich und ursprünglich.
    Und der P60 war auch wieder nur die Modernisierung des P50.


    Alles in allem:
    Beim Trabant muß man sich darüber keine allzu großen Gedanken machen - was zweitaktet, wird im Normalfall auch über den Gesamtbauzeitraum 1957-1990 akzeptiert. Ob man das selber haben muß oder ob man eher den Oldtimer will, der dem Auslieferungszustand entspricht, ist eine andere, subjektive Frage.


    Nur beim 1.1er ist es anders, obwohl auch der nur die technische Aufwertung des 601 ist und obwohl er immer noch auf der P50-Bodengruppe steht, von den Detailänderungen abgesehen. Aber beim 1.1er hängt's einfach an den technischen Leistungsmerkmalen, die so wie sie sind nicht zur 601er-Karosse passen.

  • Ich danke Euch für die Rückmeldungen. Ich habe mich entschieden. Mein Auto soll die Kriterien der Oldtimerbegutachtung echt erfüllen und nicht nur erfüllen, weil er keiner mehr da ist, der einschätzen kann, was korrekt oder nicht korrekt ist. Ich glaube, das wäre nicht im Sinne des Ganzen.