Wohnen im Wohnwagen nicht erlaubt?

  • prost Gemeinde!


    'n Kumpel wollte seine bislang vergebliche Wohnungssuche abkürzen bzw. vorläufig beenden, indem er sich einen alten Wohnanhänger wieder hergerichtet hat...
    als er den jetzt am Sonntag zum Campingplatz geschleift hat, hieß es, ein Dauerwohnen während der Woche wäre aus rechtlichen Gründen nicht möglich. :hä:


    gibt es tatsächlich eine (neue) gesetzliche Regelung, die ein Wohnen am Campingplatz untersagt?
    oder ist das nur ein lizenzrechtliches Problem (also Campingplatzbedingt -> suche anderen Campingplatz)?
    oder hat sich's der Campingplatzbetreiber nur plötzlich anders überlegt?
    ("oh je, da muss ich die sanitären Anlagen ja dann auch während der Woche kontrollieren und reinigen!")

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

  • Das glaube ich wiederum nicht, da einer meiner Kollegen aus Cottbus seit 2Jahren ganzjährig im Wohnwagen auf´m Campingplatz wohnt. Die Dienstunterkünfte wurden damals wg.Sanierung gekündigt und in der Hoffnung auf baldigen Vorruhestand bzw.Altersteilzeit ist der Wohnwagen zur Dauerlösung geworden. Z.Info: liegt im Landkreis Roth, am
    Kauerlacher Weiher und ist ein Ganzjahres-Platz.

    2 Mal editiert, zuletzt von Fritz Reichert ()

  • danke für die Info...

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  • Ne Kinders, sooo einfach is das nich, wir leben doch schließlich in D :zwinkerer:


    Grundsätzlich darf man tatsächlich nicht in einem Wohnwagen wohnen - die Frage ist nur, was wohnen eigentlich ist. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, wieviel Zeit man max in seinen Wohnwagen verbringen darf. Aber man braucht ja zB ne offizielle Meldeadresse, diese wiederum kann nur eine von einer Imobilie sein. Also im Zweifel der Campingplatz auf dem der WW steht. Geht aber auch wieder nicht, es sei denn der Campingplatz ist dazu berechtigt, wirklich Wohnraum zu stellen und nicht nur Campingmöglichkeiten.
    Hat man ne Meldeadresse irgendwo anders, muß man über diese Adresse auch erreichbar sein.


    Gibt auch Ausnamen, hier in BI haben wir einen sogenannten Bauwagenplatz. Der gehört der Stadt, die Leute mit ihren Wohn- und Bauwagen sind offizielle Mieter auf diesem Platz und der Platz ist Meldeadresse.


    Wie man jetzt tricksen kann, wie irgendwer das kontollieren will - alles nen Thema für sich, aber auf nem Campingplatz kann sich der Betreiber schon quer stellen wenn er den Eindruck hat das jemand wirklich wohnt. Ob er das macht ist auch wieder vom Einzelfall abhängig.


    Wohnwagen auf nem Privatgrundstück geht auch, aber nur wenn auf dem Grundstück auch nen Wohnhaus steht und der Bewohner des Wohnwagens offiziell Mieter in dem Haus ist. Einfach irgendwo nen Acker geht auch schon wieder nicht.


    Alles furchtbar kompliziert, aber wie sooft gilt auch hier wo kein Kläger, da auch kein Richter. Aber da der Deutsche ansich ja gerne mal ein Gericht mit irgend einem Kiki beschäftigt, ist son Kläger meißt schneller gefunden als einem lieb ist :augendreh:


    Chrom

  • Na ja, klar brauchst Du in D eine Meldeadresse, woher soll das Finanzamt sonst wissen, wohin mit dem Steuerbescheid???
    Aber da gibt´s schier endlose Möglichkeiten...

  • hat sich soweit schon aufgeklärt: Campingplatzbetreiber ist in einem Verband organisiert, der Urlauber Dauercampern vorzieht... :verwirrter:


    ich kenne das (vom Hörensagen) auch so, dass der Campingplatz als Meldeadresse zugelassen sein muss...
    bei alteingesessenen Betreibern war das eigentlich nie ein Thema, gehörte zum Service...
    - aber diese Generation stirbt leider aus... :augendreh:


    ich frage mich auch, wo da der Mehraufwand liegt, seinen Dauergästen die Post in ein Fach zu legen, wo sie diese abholen können?
    aber so ist Deutschland... :augendreh:


    momentan ist er wohl bei seiner Schwester und deren Mann auf dessen Bauernhof untergekommen.
    ich meine, was braucht der Mensch denn außer einem Dach über dem Kopf, eine Toilette und eine Gelegenheit zum Duschen?

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  • Trabbischubser:
    Mein Kollege kriegt seine Post nach Cottbus, wahlweise auf den Campingplatz. Laut seiner Aussage wird je nach Erreichbarkeit und Schichtdienst die Post persönlich an der Rezeption ausgehändigt, oder an geeigneter Stelle am Wohnwagen deponiert.
    Ich denke einmal, er wird diese seit zwei Jahren andauernde Regelung noch bis zum Ruhestand aushalten.
    Also, mit einer amtlichen MeldeAdresse als Erstwohnsitz liegt es an den örtlichen Regeln des Platzbetreibers.
    Ein amtlicher Hauptwohnsitz scheint zwingend.

  • DSL und ein PC!

    Computer-Freund isser noch keiner, aber da führ' ich ihn auch noch hin... ;)
    Erreichbarkeit sollte im Handy-Zeitalter auch ein so großes Problem nicht sein... ;)


    "Werchzeuch" passt in den Kofferraum, bzw. liegt in der Werkstatt... ;)



    sinnig: um ein Auto/Motorrad anmelden zu können, brauchst Du einen gemeldeten Wohnsitz.
    Begründung: wo soll man sonst irgendwelche Strafmandate hinschicken? ;)
    dazu würde aber eigentlich ein Postfach genügen... ;)
    es scheint in diesem unserem Lande einfacher zu sein eine Briefkastenfirma zu eröffnen als bezahlbaren Wohnraum zu finden. :augendreh:

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


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    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

  • Hallo,


    ein weiterer Punkt wäre die baurechtliche Seite.... (Baugenehmigungsbehörde??)


    Was steht denn überhaupt in der ABE für nen Wohnwagen?? Darf man die von "Werk aus" überhaupt so nutzen???


    Habe letztens in der Zeitung gelesen, das bei uns in der Nähe ein Lehrer in der Woche in seinem Wohnmobil auf dem Schulparkplatz steht, weil der Weg nach Hause relativ weit ist. OK, melderechtlich sehe ich da kein Prob, da er ja noch ein zu Hause hat.


    Aber, bevor wir hier noch tagelang unsere Überlegungen austauschen; wie wärs, wenn du einfach bei der zuständigen Behörde nachfragst.... Da gibt es bestimmt auch wieder länderspezifische Regelungen.


    Bei uns weiß ich nur, das wir hier vor einiger Zeit mal nen Campingplatz mehr oder weniger komplett angeschrieben haben, wegem unterlaubtem Dauerbewohnen.


    Je nach Campingplatz müssen die Wohnwagen wohl auch beweglich bleiben. Könnte mir vorstellen, das vllt auch der Campingplatz irgendwelche Vorschriften hat, die er befolgen muss, bzw. müsste.


    Aber, wie so vieles im Leben: Wo kein Kläger, da kein Richter.....


    gruß
    Thorsten

  • Hallo, ein weiterer Punkt wäre die baurechtliche Seite.... (Baugenehmigungsbehörde??)
    Was steht denn überhaupt in der ABE für nen Wohnwagen?? Darf man die von "Werk aus" überhaupt so nutzen???

    da frag mal die polnische Baubrigade ums Eck... ;)


    der Knackpunkt im Fall meines Kumpels ist ja bereits geklärt: der Platzbetreiber ist in einem Verband organisiert und der will keine Dauerwohner.
    - und die Leute, die ihren Campingplatz mithilfe dieses Verbands auswählen, werden dementsprechend auch nicht von Dauercampern angetan sein... :augendreh:
    (obwohl da wahrscheinlich viele Resentiments einfach nur unhaltbare Vorurteile sind.)
    und wenn man in den Veröffentlichungen des Verbandes nicht mehr erwähnt wird, kann man seh'n, woher man die Gäste bekommt, die brav ihre Jahrespacht zahlen, um eine oder zwei Wochen im Jahr am Lech zu verbringen... ;)


    am Platz, wo meine Eltern ihren Wohnwagen stehen hatten, wurden die Dauercamper auch vertrieben.
    (wenn Du nur zweimal im Jahr für jeweils zwei Wochen auf dem Platz "wohnst", fällt das nicht so direkt auf, dass die Dusche für 50ct nicht mehr 'ne halbe Stunde, sondern nur noch 20Minuten warmes Wasser spendet... ;)
    - wenn die Übernachtungsgebühr um 1EURo erhöht wird, sind das für den Wochencamper 7EURo, die auch von anderen Aktivitäten herrühren können, für den Dauercamper sind's 30zusätzliche EURo... :verwirrter: )
    obwohl es meine Eltern sogar geschätzt haben, dass da außer dem Betreiber noch jemand ist, der ein Auge auf das hat, was am Platz passiert.
    (wer gegangen ist - ggf. warum - und wer statt dessen gekommen ist... ;))

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


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  • Funktioniert nicht, man benötigt einen festen Wohnsitz wenn man in Deutschland gemeldet ist.


    Was man machen kann sich ein Campingplatz suchen, wo man den Stellplatz kaufen kann, so hat man dann eine eigene Anschrift.


    Ist genauso wie die Bungalow-Bewohner. :top:

  • Funktioniert nicht, man benötigt einen festen Wohnsitz wenn man in Deutschland gemeldet ist.
    Was man machen kann sich ein Campingplatz suchen, wo man den Stellplatz kaufen kann, so hat man dann eine eigene Anschrift.

    was ist denn ein fester Wohnsitz anderes als eine Adresse an die Behörden amtliche Schreiben schicken können?
    und wo man - wahrscheinlicherweise - anzutreffen ist...
    ich bin auch eher selten an meinem gemeldeten Wohnsitz anzutreffen.
    wenn ich ein Freundin hätte, wäre entweder ich möglichst häufig bei ihr oder sie bei mir...
    - muss man deswegen gleich seinen Wohnsitz ändern?


    weshalb soll man den Stellplatz kaufen müssen?
    und was kann ein Stellplatz am Campingplatz nicht bieten, was eine - teurere - Mietwohnung bieten würde?
    - im Gegenteil!
    eine Bekannte bewohnt eine Eigentumswohnung in einem - eher noch ländlich geprägtem - Nachbardorf...
    würde sie bspw. in ein Krankenhaus eingeliefert, wüssten bestenfalls ihre Eltern davon, die aber weit abseits leben.
    die würden wohl bisweilen den Briefkasten leeren.
    aber ihre Nachbarn wüssten nicht, wo sie abgeblieben wäre (wenn ihr Fernbleiben überhaupt jemandem auffiele :augendreh: ).
    vielleicht würde ihr Fehlen bei einer Eigentümerversammlung (ja, ist ihre eigene Wohnung ;)) auffallen...
    - vielleicht aber auch nicht...
    - und über den Grund könnte dann allenfalls spekuliert werden... :augendreh:
    (sie ist eben schonmal mit Kreislaufkollaps zusammengeklappt und war damit zwei Wochen aus dem Verkehr gezogen. :augendreh: )


    da ist ein kontrolliertes Einkehren auf einem Campingplatz - mit fast täglichem Fragen nach Post an der Rezeption - doch eigentlich sogar "sicherer", in dem Sinne, dass ein Verschwinden viel früher registriert werden würde...


    und wo ist der Unterschied zum Wohnen im Hotel, wo das ja auch problemlos möglich ist?
    - außer dass man am Campingplatz "seine eigenen vier Wände" selbst mitbringt und sich üblicherweise selbst bekochen und die "Minibar" selbst auffüllen muss... ;)

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

    2 Mal editiert, zuletzt von Trabbischubser ()