prost Gemeinde!
'n Kumpel wollte seine bislang vergebliche Wohnungssuche abkürzen bzw. vorläufig beenden, indem er sich einen alten Wohnanhänger wieder hergerichtet hat...
als er den jetzt am Sonntag zum Campingplatz geschleift hat, hieß es, ein Dauerwohnen während der Woche wäre aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
gibt es tatsächlich eine (neue) gesetzliche Regelung, die ein Wohnen am Campingplatz untersagt?
oder ist das nur ein lizenzrechtliches Problem (also Campingplatzbedingt -> suche anderen Campingplatz)?
oder hat sich's der Campingplatzbetreiber nur plötzlich anders überlegt?
("oh je, da muss ich die sanitären Anlagen ja dann auch während der Woche kontrollieren und reinigen!")