AHK nicht Eintragefähig,Beweise?

  • So diese Weekend kommt meine AHK in den Trabant P601 Bj 89.


    Habe bei der Dekra Fragen gestellt, wie teuer es sei, und ob es Probleme gibt da, das Typenschild nicht verfügbar ist.


    Er beneinte das.
    Und sagte die AHK beim Trabant sei garnicht mehr Eintragepflichtig das war einmal.Bei der nächsten TüV Untersuchung muss nur zu sehen sein das alles funzt und es eine ddr AHK ist.


    Was mach ich wenn die Polizei das nicht weiß?Gibt es im Netz irgendwo das Gesetz wo es steht?


    Achja in den Papieren muss es auch net :lach::winker:

  • Würd mich auch mal interessieren vor allem wie will man den Tüv beweisen das es eine original DDR-AHK ist?

  • Da sieht man wieder das viele Dekra-Prüfer nur halbherzig geschult/informiert sind ;)


    Die Eintragungsfreiheit, der AHK, trifft beim Trabant nicht zu!!!!!


    Im Zweifelsfall seit ihr ohne Eintrag bei ner Kontrolle dran.


    Die Eintragungsfreiheit gilt nicht für Teile mit alter KTA-Nummer!!!


    Macht euch schlau ;) Das trifft nur für Teile mit E-Nummer, aber nicht so wie auf den Scheinwerfern z.B. sondern eine E-Nr. aus einer EU-ABE, also sowas wie die KTA und KBA Nummer. KTA und KBA Nummern müssen nach wie vor eingetragen werden.

  • Laut dem Prüfer meines Vertrauens ist eine AHK nur dann eintragungsfrei, wenn diese in den Papieren bereits bzgl. Fahrzeuglänge etc vom Werk ab berücksichtigt wurde. Alles andere muss abgesegnet werden! Haleluja !

  • Ich habe meine Kupplung im letzten Jahr eintragen lassen. Wie gesagt. Nur mit werkseitiger E- Eintragung ist eine Abnahme nicht erforderlich.


    Nach Feststellung durch den Prüfer, daß es sich um eine originale und die richtige Kupplung handelt, hat er ein neues Typenschild geschrieben und die Eintragung vorgenommen. Auf dem Typschild ist lediglich die KTA Nr. eingetragen. Und das müsste die 1005 sein, die einzelnen Herstellerbetriebe wurden durch zusätzliche Buchstaben beziffert, sind aber nicht unbedingt relevant, da die Mehrzahl aus einem Hallenser Betrieb stammt. Vor allem die 80er Baujahre.

    Wenn irgendein Teil in einer Maschine falsch eingebaut werden kann, so wird sich immer jemand finden, der dies auch tut.
    - 5. Murphysches Gesetz -

  • musst du nicht eintragen lassen seit einenm jahr

  • an meinen 2 1.1ern hab ich ne AHZV... Fazit: NICHT EINTRAGUNGSPFLICHTIG, wenn mit org. Typenschild :winker:

    :aicke: TRABANT - mehrfach Alpenerprobt
    Wos´n doa loooohhhhs??? :aicke:

  • Zitat

    musst du nicht eintragen lassen seit einenm jahr

    Begründung?


    Meint ihr etwa das wenn man ein Typenschild hat das es nicht eintragungspflichtig ist aber wenn man kein hat schon oder wie?


    Angenommen die Grünen halten mich an und meinen die muss man eintragen. Was dann? Was passiert im schlimmsten Fall?

  • Also ich habe letztes Jahr bei meinem Einkaufsauto (Alfa Romeo 156 SW) eine Kupplung angebaut und bin zum Tüv gefahren, dieser hat gesagt das ich diese Kupplung


    nicht eintragen lassen muß weil auf dem Typenschild eine E-Nr steht und damit erlaubt ist. Das Einzige was ich mitführen muß ist die Einbauanleitung damit der erfahrene Polizist


    sehen kann das ich das richtig gemacht habe. Beim Trabant gibts aber weder eine Einbauanleitung noch eine E-Nr. von daher würde ich vorsichtig sein. Vielleicht einfach mal nachfragen bei den Jungs


    von www. Kupplung.de die müßten das doch wissen oder?


    MfG Stahlmann

    Vier Takte sind zwei zu viel !!!
    [b][url='http://www.zweitaktgeschwader-nuernberger-land.de']Zweitaktgeschwader Nürnberger Land