gelbe Rückleuchtenschalen

  • Bei mir auch (etliche...)! Aus Plaste kenne ich keine - wohl aber eben aus Glas und durchaus mit den oben beschriebenen schwarzen Abstandshaltern. Ob die von charlie genannten Plasteröhrchen womöglich "Marke Eigenbau" waren - aus der Not (...welche aufzutreiben...) heraus vielleicht :hä::zwinkerer:

  • Hallöle :winker:

    Ich muß hier noch mal was ansetzten.


    Ich wollte mal wissen ob einer von euch schon richtig dolle Probleme mit der Sicherheit (in grün/weiß) wegen seiner komplett orangen (gelb) Rücklichtschalen bekommen hat?


    Ich fahre die Teile seit fast 2 Jahren und habe jetzt drei Punkte und 50 euro Bußgeld dafür bekommen.
    Es handelt sie bei denn Rücklichtschalen um originale und keine aus Ungarn

  • Und mit welcher begründung habn se dir die Punkte und das Bußgeld verpasst?denn ich hab die auch dran,nur hab ich ne rote Birne fürs Bremslicht drin.hat aber NIE jemand bemängelt. :hä:

  • Der Vorwurf ist folgender:


    Ich hätte ein Fahrzeug in Betrieb genommen bei dem die Betriebserlaubnis erloschen is weil es angeblich für die Rücklichtschalen keine ABE gibt.

  • Na da sinds bestimmt anfänger gewesen! :zwinkerer:
    denn wenns die originalen von RUHLA sind,brauchst keene ABE oder sowas.Selbst beim TÜV hat nie jemand gemeckert!weder bei mir,noch bei den andren kumpels,die se dran haben.sind doch originalteile! :verwirrter: :verwirrter: :hä:

  • Das habe ich den zwei Jungs in grün auch gesagt und trotzdem kam der Brief ich solle mal Stellung dazu nehmen. Ich also schön alles aufgeschrieben mit Nummern und tech. Daten und nach 7 Wochen kam der Bußgeldbescheid. Jetzt lege ich Widerspruch ein und mal sehn wie die Sache weiter geht.

  • würde gern wissen welches bj dein fahrzeug ist?


    denn diese orangenen rückleuchten dürfen nur bei fahrzeugen verbaut werden die auch orginal so augeliefert wurden.


    im übrigen kenn ich die röhrchen sowohl aus glas(die sind nämlich vom 500/600er) als auch aus kunstsoff/plaste(die sind vom 601er erste bj)


    p.s. bis wann 66 waren die orangenen in den s verbaut?


    MfG

    I like my IFA Ride!


    Achsmanschetten 601 "Premium" für 14,90€ die nur 1Jahr hält? HAHA, mal fix ins Opel Regal gelunzt. Adapter gebaut und siehe da. Es Funktioniert.

  • -TrabiTom-
    wer sagtn,dass die Lichter nur an den "original so ausgelieferten" sein dürfen? :staun: :verwirrter:
    meiner is auch Bj.90 und da hat selbst der TÜVer nix dazu gesagt. :staun: :staun:

  • BJ. 84


    Die sind doch aber auf den Fahrzeugtyp zugelassen und nicht auf`s Baujahr!?


    Ich habe mich auch schon auf Treffen mit einigen Leuten unterhalten und es hat keiner Probleme mit den Teilen! Ich bin wahrscheinlich der der die Z Karte in diesem Fall gezogen hat!

  • Na wenn ihr da mal nicht einen Denkfehler macht: Das Fahrzeug muss grundsaetzlich mind. den Normen entsprechen, welche zum Datum *seiner* Erstzulassung bestanden haben.


    Sonst koennte ja ein Hersteller ein Fahrzeug, welches einmal mit einer Typenzulassung versehen ist, bis zum "Sankt-Nimmerleinstag" unveraendert so weiterbauen. Dem ist aber definitiv nicht so! Also, wenn ich als Hersteller vorletztes Jahr fuer einen Typ X eine Bauartgenehmigung erhalten habe und zum 1.1. des kommenden Jahres irgendeine neue Vorschrift wirksam ist, dann muessen alle Fahrzeuge vom Typ X ab 1.1. kommenden Jahres dieser Norm entsprechen, sollen sie eine Zulassung fuer den Strassenverkehr erhalten.


    Fahrzeuge, welche bis zum 31.12. des laufenden Jahres zugelassen wurden, sind davon natuerlich ausgenommen. Ich denke daher, die Gruenen haben im hier besprochenen Fall schon korrekt gehandelt, auch wenn's der Pruefer bei der HU vielleicht uebershen hat.


    Im uebrigen gibt es auch Sachen, wo ploetzlich neue Vorschriften auch auf Altfahrzeuge angewendet werden. Beispielsweise musst Du heute einen alten Vorkriegs-DKW im Strassenverkehr mit Blinklichtern ausruesten, auch wenn er damals allein mit Winkern zugelassen wurde.

  • Man lernt doch nie aus...sieh an,sieh an. :zwinkerer:
    aber meinste echt,dass es mehrere TÜVer soo übersehen können?Is ja ni jeder bei dem selben Prüfer! :staun: :staun:

  • Warum sich nicht schlau machen???


    Es ist so einfach. Nachschauen und gut. In Deutschland ist doch so ziemlich alles geregelt, auch gelbes Bremslicht.


    Fakt ist das:


    § 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig


    Das heißt ein Trabant kann bis Bj.83 auch ein orangenes Bremslicht haben. Nachvollziehen kann es juristisch warscheinlich kaum einer bis wann es beim Trabant wirklich verbaut war.


    Ab 83 muß das Bremslicht rot sein. Es kann natürlich ne orangene Lampenschale dran sein, wenn dahinter dir Lampe rot leuchtet.


    Wenn es so war (Schale gelb Licht rot) würde ich prozessieren.
    Dafür müste man sich noch weiterführend schlau machen, ab wann in der DDR die Einführung des sogenannten E-Zeichens war. da das damit auch nen Zusammenhang hat.


    Sollte die Schale gelb gewesen sein und das Licht auch, also ne normale Lampe, und sollte das Fahrzeug von nach 83 sein, tja dann war die Strafe zurecht.


    Alles andere was geduldet oder übersehen wird ist reine Ermessenssache und Unwissenheit der Prüfer, egal ob Tüv/Dekra oder Polizei.

  • Ich fahre solche gelben Rülis seit über 14 Jahren spazieren und es gab noch nie Ärger. Roto Glühlampen inbegriffen. Aber gibt es die 21 Watt-Lampen in zugelassener Ausführung? Vor zehn Jahren habe ich keine gefunden und selbst getauchte gekauft. Seit ein paar Jahren würde sich die Rennleitung sicher auch mehr für die blauen Blinkerbirnen vorne interessieren. Diese sind allerdings zugelassene Markenware mit E-Prüfzeichen und Interferenzbeschichtung, d. h. die leuchten gelb. Muß ich auf Wunsch den Blinker zerlegen falls die das E-Prüfzeichen sehen wollen oder macht das die Polizei selbst?

  • Okay is mir jetzt alles nen bissel klarer auch wenn`s Blödsinn is!!
    War`s aber nicht mal so das rot eingefärbte (getauchte) Birnen verboten waren (nicht zulässig)??


    Wie sieht es dann mit Rüchfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte aus??
    Müssen die auch Nachgerüstet werden??


    Ich sehe das er so das sich die beiden in grün nur wichtig machen wollten und ich jetzt denn Ärger am Hals habe!!

  • Mittlerweile gibt es auch zugelassene rote Lampen (Osram Diadem Red). Nur ist das noch nicht so publik, weil natürlich der Bedarf an rot eingefärbten, zugelassenen Lampen längst nicht sooo groß ist, wie bei orange-leuchtenden Lampen für'S Blinklicht.


    Nebelrückleuchten waren ab 01.01.1991 pflicht, wenn ich mich recht erinnere. Demzufolge keine Nachrüstung notwendig.


    Sicherlich wollte sich die Rennleitung bei dir wichtig tun und haben instinktiv gehandelt - aber es gibt eine gesetzliche Grundlage dafür, auch wenn diese den Cops bei der Kontrolle nicht geläufig war.
    Vielleicht zukünftig den TÜVer mit der Nase auf solche Sachen stoßen und im Zweifelsfall eintragen lassen :top:

    Die Stoßstange ist aller Laster Anfang...

  • Ich habe gestern Vollgutachten machen lassen.... :lach:
    Habe auch die orangenen Kappen drauf und die farblich passenden Birnen auch, dennoch hat der Dekramensch es bemängelt da es nicht zum Baujahr passt.
    Es hat sicher nicht daran gelegen das der gute Mann zu unflexibel war, alle anderen Sachen hat er ohne zu murren eingetragen und das waren immerhin 14 Sachen.. :grinsi:


    zu Nebelrück und Rückfahrs. sagte man mir alles was nach 1.1.1990 erstzulassung hat benötigt diese...

  • -Sebi-


    Hat er wenigstens ne Lösung gesagt,obs ne möglichkeit gibt,dass man se dranbauen kann(die von "RUHLA")?sonst bleibt ja nur,dass man sich "nachgebaute" mit "E"-Zeichen dranbaut,oder?