Kaufen oder lieber nicht?
-
-
-
Du hast mind. 2 größere Probleme mit diesem Auto:
Wenn du die Schweller nicht selbst wechseln kannst, und davon gehe ich bei der Fragestellung aus, wirds gleich zu beginn erst mal teuer. Vermutlich bleibt es nicht bei den Schwellern sondern Einstiegsleisten und viertelschalen sehen ähnlich aus.
Falls das Auto, wie er schreibt, tatsächlich abgemeldet ist (oder schon länger stillgelegt), werden dir die bisherigen Eintragungen u.U. wenig nutzen bzw. könnte es dann mit neuem Brief "Umstände" geben bei der neuen Eintragung. Je nach dem, wie kooperativ die Zulassungsheinis sind. Kenne jetzt die rechtliche lage nicht, wie es bei §21-Wiederzulassung mit den Eintragungen aussieht, könnte mir aber gut vorstellen, dass es problematisch wird. -
Bei eine, solchen Wagen und dem Preis wärs für mich zwingend den Wagen vorher anzuschauen.
Schon weils ein 1.1 ist und dann würde ich auch nach der Qualität des Umbaus (anderer Motor unf 5G.) schauen. Und gerade weil auch im Link keine Motorraumbilder sind.
Eintragung bei §21 aus dem alten Brief sind "normal" unproblematisch.
Da der Verkäufer eine Telefonnummer mit reingeschrieben hat kannst du ja einfach anrufen und ihn zwanglos zum Auto fragen und dann es besichtigen.
Hier zu fragen ob Kauf oder nicht ist eigentlich Sinnlos, es sei den es kennt jemand den Wagen. Die Bilder sagen nicht viel aus, das kann auch der typische Blender sein. Außen ok und untendrunter durch.
Du kannst bei den 1.1 Glück haben und es ist nicht viel dran zu tun oder wenn du Pech hast must du, wenn dus nicht allein kannst, nochmal soviel wie den Kaufpreis investieren um die Karosse wieder instand zu setzen.
-
Von wegen dem schweißen mache ich mir weniger sorgen habe jemanden der es gut und preiswert macht.
und ein wenig Ahnung habe auch ich...
ich nicht mein erster 1er meine Limo hat noch vor 3 Jahren mehr rost als alles andere gehabt, ich weiß also schon was es heißt wenn man die Schweller tauschen muß.
Dachte nur das schon ein 75 motor sowie ein 5 gang getriebe drinn ist man doch ein wenig Geld und arbeit spart.
und bei den Teilen die zur Zeit auf dem Markt sind muß bei den meisten einiges gemacht werden. -
Hätte ja auch sen können das hier irgendjemand sich das Auto schon mal angeschaut hat.
Wir wissen ja wie klein die Welt ist... -
-
So habe gestern nochmal mit dem Verkäufer telefoniert...
Er hat mit versichert das wirklich nur die Schweller gemacht werden müssen.und die besonders aufregende Ventildeckeldichtung.
Habe dann gestern auch gleich zugeschlagen.
Fahre dann am Donnerstag schnell rüber ihn holen.
sind ja nur 621 km eine Strecke
aber was tut man nicht alles. -
Viel Spaß
Wenn du Hilfe brauchst sag bescheid ich wohn nicht weit
-
Cool Danke für dein Angebot...
Melde mich wenn wir zurück sind.
Muß heute noch schnell Winterreifen besorgen...
Haben ja da so ein sch... neues Gesetz.
Aber wird schon klappen. -
Winterreifen Pflicht gibt es nicht!!!!!!!!!
-
Zitat
Original von Danny76
Winterreifen Pflicht gibt es nicht!!!!!!!!!Na dann erkläre das mal den netten Herren von der Polizei, wenn sie dich jetzt ohne Winterreifen erwischen. Du hast dann hoffentlich Geld dabei
-
-
-
Zitat
Original von Danny76
Winterreifen Pflicht gibt es nicht!!!!!!!!!Noch nicht aber die soll ja jetzt bald kommen.
-
Glaube ich nicht!
-
Noch keine Narichten geschaut?
Seid dem 1.1,06 besteht in Deutschland eine Pflicht die Reifen den Witterungsverhältnissen anzupassen....
Also Winterreifenpflicht
War eigentlich zum ersten März geplant wurde aber vorgezogen.
Ein Freund der bei der Grünen Fraktion arbeit bestätigte mir das.
allerdings wird es nicht so teuer, seine Aussage war: anhalten wird dich keiner, interessant wird es wenn du irgendwo nicht weiter kommst weil du mit Sommerreifen fährst und alles behinderst. Wenn die Grünen dann kommen kostet es 20 Euro... -
Es kommt aber zu keiner Pflicht. Sonst hätte man zu wenig zu melken...
Die 20 Euro waren schon im Winter 2004/2005 Thema.
Ansonsten wie immer: Abzocke! -
@sebi....sorry hab ich heute erst gesehen....wenn noch fragen sind einfach mailen.....
ach.....dan schick doch mal die daten für die datenbank!!!!!!!!!!!
-
-
So an alle die es noch interessiert!
Nach 1300km und 6 std. schlaf mein Bericht:
Beim 1er waren wirklich nur die unteren Schweller durch,
Optik schöner als auf dem Foto (dunkelblau),
schicke Sitze, geiles Lenkrad, gut gemachter Umbau des Motors,
Sturzkorrektur, E2-Kat, und war alles eingetragen,
denke war ein Schnäppchen.Negative Seiten des Ausflugs:
Auf der Hinfahrt (Autobahn) wollte uns doch glatt einer abdrängen (bei 140) berührte einer leicht unsere hintere Stoßstange und verabschiedete sich dann danach in die linke dann in die rechte Leitplanke.(Totalschaden). Und wir nur ein Minikratzer.
Weiterfahrt nach einer Std. und weiteren 450 km kamen wir entlich nach etlichen verfahren in Windeck an. ( einem kleinem Pissnest,vernab jeglicher Zivilisation .)
Auto beglotzt, sexuelle stimulation war auf dem Höhepunkt.
Kaufabwicklung kam sofort Zustande.Nun aber ab und weg!
Aber Anschiss lauert überall, Batterie war Tot, ließ sich nur mit Überbrückungskabel starten,Motor lief nur auf drei Töppen und hielt kein Standgas. Na was kann schon sein,neue zündkerzen rein und gut. Aber habt ihr schon mal probiert bei den alten Römern Kerzen zu kaufen? Nach 6 Tankstellen und diversen Wegbeschreibungen der Römer . Gaben wir auf. Fassten uns ein Herz und kehrten Heim.
Irgendwann auf dem Heimweg fanden wir ATU, mit begeisterten Werkstatteingeborenen, die uns mit Rat und Tat unentgeltlich zur Seite standen. Nach dem Kauf einer neuen Batterie, tauschten wir nach und nach alle Zündkabel, Zündverteilerkappe und Kerzen aus. Keine Reaktion des 1er also Rückgabe der neuen Teile an die Eingeborenen.
Also auf drei Töppen 580km Heimwärts.
bei 130-140 lief er wie Biene Maja und hatte noch genug Reserven um andere Fahrzeuge der eingeborenen hinter sich zu lassen.
Das fahren war zwar anstrengend, aber brachte uns immer wieder zu unserem sexuellen Höhepunkt zurück. Einfach nur Geil. -
na dit war ja mal nen verkorkstet holen,
seit ihr den schuld am unfall gewesen?na denn werd ick in zukunft ja nen blauen trabi in erkner und umgebung rum fahn sehen,
werd dann mal lichthupe machen,aso
wenn de vor 10 jahren ne behinderung im strassenverkehr gewesen wärst wegen fehlender winterreifen , hätteste och strafe gezahltbegriffserklärung - wann ist winter
-
Nö wir waren nicht schuld.
Der Astrafahrer hatte nach Aussage der Rettungssanies einen Krammpfanfall und war voll weggetreten....Und zum Lichhupe geben... Hmm...
Am Mitwoch wird er erstmal zerlegt wegen des schweißens...
Mal sehen was der Geldbeutel sagt dann auch gleich Radkäasten ziehen,
dadurch müssen neue Pappen rauf und dann kann man auch gleich neu lacken....
Aber erst mal sehen.... -
Ich habe zum Thema Winterreifen eine eMail an das Referat Bürgerservice und Besucherdienst, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geschickt. Inhalt:
ZitatGuten Tag!
Als Motorradfahrer interessiere ich mich für die derzeitige
Winterrreifendiskussion. Wie sieht es aus, muss ich versuchen, für meine
Motorrad Winterreifen zu bekommen, wenn ich das Fahrzeug Tagen wie
diesen bewegen möchte? Oder sind Zweiräder von der Pflicht ausgenommen?
Antwort kam wie folgt:ZitatVielen Dank für Ihre Anfrage.
Zu der in den Medien und der breiten Öffentlichkeit diskutierten *Winterreifenpflicht" möchte ich klarstellen:
Richtig ist, dass das Bundesverkehrsministerium eine Novelle zur Straßenverkehrs-Ordnung und Bußgeldkatalog-Verordnung erarbeitet hat, die allerdings nicht eine Änderung der einschlägigen Vorschriften mit dem Ziel der Einführung einer Pflicht zur Benutzung bestimmter Reifen vorsieht.
Vielmehr geht es um die ausdrückliche Hervorhebung der bereits bestehenden Pflicht, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die winterlichen Wetterverhältnisse anzupassen.Dazu wurde der § 2 Abs. 3a StVO wird wie folgt neu gefasst:
*Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig, den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen."Damit soll insbesondere dem Misstand begegnet werden, das Kraftfahrzeuge mangels geeigneter Bereifung liegen bleiben und damit erhebliche Verkehrsbehinderungen verursachen. Ausdrücklich klargestellt wird damit auch die Pflicht, bei plötzlich eintretenden winterlichen Verhältnissen und unzureichender Winterausrüstung auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zu verzichten.
Die Kraftfahrer sind bereits nach den bestehenden Vorschriften allgemein gehalten, mit angepasster Fahrzeugausrüstung sowie mit angepasstem Fahrverhalten auf die jeweiligen Verkehrsbedingungen zu reagieren. Die bisherige Möglichkeit der flexiblen Reaktion auf die konkreten Verkehrsbedingungen in persönlicher Verantwortung des einzelnen Kraftfahrers soll auch weiterhin erhalten bleiben.Als Folge der Änderung der StVO ist auch eine Ergänzung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) vorgesehen. Bei einer nicht an die Wetterverhältnisse angepassten Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges soll ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro und bei mit Behinderung von 40 Euro erhoben werden.
Hauptsächlich geht es darum, dass geeignete Reifen verwendet werden. Die Regelsanktion orientiert sich an der bisherigen Praxis bei Missachtung der Pflicht zur Verwendung von Schneeketten, die in den Ländern als geringfügige Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Die Einstellung des Bußgeldregelsatzes für den Fall der konkreten Behinderung, der auch die Eintragung in das Verkehrszentralregister nach sich zieht, trägt dem Umstand Rechnung, dass das Fahren mit nicht entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugen immer wieder zu erheblichen Verkehrsbehinderungen mit Gefahren für die Verkehrssicherheit und gravierenden volkswirtschaftlichen Schäden führt.Die geplanten Änderungen der StVO und der BKatV sind Bestandteil der 40. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die am 16. Dezember 2005 im Bundesrat beraten werden soll. Der Termin des Inkrafttretens der Verordnung ist noch nicht endgültig.
Nach derzeitigem Stand soll die Neufassung des § 2 Abs. 3a sowie die Änderung der BKatV frühestens zum 1. Mai 2006 in Kraft treten.Fragen zum Versicherungsschutz beantwortet Ihnen Ihre Versicherungsgesellschaft.
Damit sollten doch einige Fragen beantwortet sein.
Gruß, Jabberwockey