ach mist, jetz warst du schneller....
das liegt daran, dass der dann ne EZ 2009 kriegen würde und somit auch die heutigen bestimmungen erfüllen müsste...
ach mist, jetz warst du schneller....
das liegt daran, dass der dann ne EZ 2009 kriegen würde und somit auch die heutigen bestimmungen erfüllen müsste...
Achso... Das is ja dumm....
Warum illegal? Wenns keinen Brief dazu gibt?
Gibts eben nen neuen....nicht mal illegal.
Allerdings, ob man den (ungeachtet des Preises) überhaupt zulassen sollte.....ist immerhin ein prima Referenzfahrzeug.
seit wann gehtn das?
der is ja nichma beim [lexicon]KBA[/lexicon] gelistet... und selbst wenn, komplett ohne EZ wird der doch dann als neuwagen zugelassen...
korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber das is mir ja völlig neu...
Ist doch gut wenn nichts beim [lexicon]KBA[/lexicon] vorliegt. Unbedenklichkeitsbescheinigung, Kaufvertrag, und ab zum [lexicon]TÜV[/lexicon]. Oder wie geht das mit alten 50 Jahre alten Autos, wo es weder Brief noch sonstwas gibt?
Ohne Kat und dergleichen bekommt man keine Neuwagen zugelassen. Selbst Melkus hatte damals Probleme die Neugebauten RS1000 zuzulassen.
Ist doch kein Neuwagen. 20 Jahre alt. Die Melkus auch nicht. Entweder hat man seinen Wartburgrahmen mit hingebracht, oder hat ihn dort (mit dem Melkus) erworben.
PS: die EZ wird dann geschätzt.
Selbst Melkus hatte damals Probleme die Neugebauten RS1000 zuzulassen.
genau, deswegen ham se ja dann alte 353er-rahmen, die schon ma zugelassen warn, als basis genommen
@heckman
na klar, weil ja nich das baujahr sondern die erstzulassung das (behördenwichtige) alter bestimmen...
könnte man vielleicht mal in ein neues thema verschieben und dort weiterdiskutieren, interessiert bestimmt einige....gehört nur nich ganz hier hin
Brauchen wir kein neues Thema, hatten wir auch schon mal.
Man nimmt den Trabant und macht ein Vollgutachten, dann nimmt man das Gutachten und je nach Zulassung noch einen Kaufvertrag, dazu die Unterlagen die man sonst auch braucht (Ausweiß, Versicher.) und läst den Wagen einfach zu. KBA-Abfrage macht die Zulassung und logisch wird sie nichts finden was gegen eine Zulassung spricht.
Es weiß niemand, das der Wagen noch nie zugelassen wurde. Das interessiert auch keinen. Das geht mit jedem anderen Auto auch das älter als 7 Jahre ist und ein Baujahr vor 2002 hat.
Das würde nach heutiger Rechtslage, auch 2016 mit einem Auto aus Bj. 2009 gehen.
Das und nichts anderes wollte Heckman sagen
Wer natürlich zur Zulassung geht und sagt er möchte ein Auto zulassen, das noch nie zugelassen war, ist selber schuld und braucht sich nicht wundern. Der Staat selber bietet ja mit seinem heutigen System die Möglichkeit, das alles zu unterwandern. Bis dato wird keine Form eines Nachweise verlangt, der belegt, dass das Fahrzeug schon mal zugelassen war, weil die auch wissen, das es vorkommen kann, das man einen solchen Nachweis nicht erbringen kann, wenn alle Papiere verloren gegangen sind oder gestohlen wurden.
hmm...
kann gut mögllich sein...
problem gibts dann wohl nur, wenn das typenschild verloren is und auch kein baujahr eingestanzt ist... somit wäre ja nur die FIN vorhanden...
und dann schreiben die pauschal irgend n baujahr rein oder wie?
Brauchen wir kein neues Thema, hatten wir auch schon mal.
Man nimmt den Trabant und macht ein Vollgutachten, dann nimmt man das Gutachten und je nach Zulassung noch einen Kaufvertrag, dazu die Unterlagen die man sonst auch braucht (Ausweiß, Versicher.) und läst den Wagen einfach zu. KBA-Abfrage macht die Zulassung und logisch wird sie nichts finden was gegen eine Zulassung spricht.
Da liegt schon das Problem, haben es zumindest gerade mit 2 Zulassungsstellen durch. Die wollten uns einen Trabant nicht zulassen da wir keinen alten Zulassungsschein hatten, den es ja heute zurück gibt wenn man ein Auto vorrübergehend stilllegt. Also er hatte Tüv/Au bestanden, wir hatten nen neuen EU Brief, den alten in Kopie (der Verkäufer hatte damals den alten BRD Brief und den Zulassungschein vermöhlt) und nen Kaufvertrag aber die Zulassungsstelle wollte uns den Wagen nicht zulassen. Der letzte Halter mußte erst bei der Zulassungstelle wo er ihn stilllegte ne eidesstaatliche Erklärung abgeben das der alte Zulassungsschein verloren gegangen sei und bekam dann einen neuen Zulassungschein womit wir den Trabi zulassen konnten. Diesen Zulassungschein braucht jetzt natürlich keiner mehr da es ja einen neuen gab.
Zitatje nach Zulassung
Das hatten wir ja schon oft Es ist eben überal anders, obwohl es eigentlich feste Regeln gibt. Viele Schalterangestellte interpretieren die Vorgaben anders, zum Teil sind die sich nicht mal auf einem Dezernat einig, alles schon erlebt.
So und nun wieder zum Thema zurück
Bei mir war sogar von Schalter zu Schalter unterschiedlich die Dame konnte mir nicht helfen hatte wohl auch keine ahnung. Paar Wochen später am anderen schalter beim Herren hat alles geklappt Eidesstattlich Versicherung und alles andere.
schnäppchen alarm
[ebay='','']170314967971[/ebay]
hie habe ich auch wieder was schönes gefunden.....
[ebay]170317496544[/ebay]
Mfg Niko
für die Vrucke wären 1500 schon zuviel....... aber interessant was so für Vorstellungen existieren......
Und diese ausführliche Beschreibung...wahnsinn..und die Fotos sind auch 1A
Der Mann muß Schmerzen haben.
Für den Kurs kannst dir einen vom Restaurator machen lassen.
und die Fotos sind auch 1A
Passt doch! Wer bei dem Preis bietet, liegt um die Uhrzeit eh flach...