Servus zusammen,
Aus gegebenem Anlass (abendliche Diskussion mit einem Werkstattmeister) habe ich folgende Frage:
Inwieweit ist ein Motorumbau gemäß der 36 PS bzw 45 PS Anleitung des VEB Sachsenring eintragungsfähig?
Zum Hintergrund: die Diskussion hat sich irgendwann ergebnislos bei Abgasgutachten im Kreis gedreht. Da der Umbau ja die magischen 20% Leistungssteigerung übersteigt, ist das nach Meinung des Werkstattleiters ein größerer Akt. Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung.
Besten Dank vorab
Hanjo