Mal ne Frage zum TÜV und abmelden

  • Hallo zusammen!


    Ich möchte meinen Kübel die nächste Zeit erstmal abmelden und in der Garage lassen. Im mom ist er abgemeldet, bedingt durch Saisonkennzeichen. Will ihn aber komplett abmelden. Da aber im Mai der TÜV abläuft wollte ich mal nachfragen wie lange man ein Fahrzeug abmelden kann ohne danach ne Vollabnahme machen zu müssen, sondern nur die "normale" Hauptuntersuchung?


    Gruß


    Turry

  • Also könnte ich das Auto 5 Jahre lang abgemeldet lassen, weil dann die 7 Jahre TÜV rum sind.


    Wie funktioniert das dann mit dem zurückdatieren? Also wenn ich nächstes Jahr das Auto wieder anmelden will, muss ich ja neuen Tüv machen lassen, aber der wird mir ja dann 1 Jahr zurückdatiert.

  • 7 Jahre ab dem Stilllegungsdatum.... ;)
    Egal seid bzw bis wann der TÜV hat.


    Wenn de den neu zulässt, bekommst auch neuen TÜV.

  • Also wenn ich ihn heute (22.01.) abmelden würde, hätte ich Zeit bis zum 21.01.2017 um Ihn wieder anzumelden und würde 2 Jahre Tüv bekommen. Und da wäre dann "nur" ne Hauptuntersuchung fällig?

  • Das mit den 7 Jahren war mal. Ist jetz alles auf unbegrenzt umgestellt. Das heißt du kannst dein Auto stehn lassen so lange du willst. Zum zulassen machste neu Tüv/AU und gut. Das geht nur, wenn das Auto ein Westbrief hat. Wenn nich dann Vollabnahme.
    Wenn Du ganz sicher sein willst, frag bei deiner Zulassungsstelle nach. Die werden dir das schon erklären.
    Gruss Michel :winker:

    10 Jahre Trabant IG-OST
    2003-2013

    Und kein Ende in sicht
    :2Kumpels::bigbeer::2Kumpels:

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  • Hat nen Westbrief, werde aber wenn ich ihn abmelde nochmal nachfragen.

  • Ich weis garnicht warum alle immer ein Problem mit einem Vollgutachten haben :hä:
    Der einzigste Unterschied zur normalen HU ist doch nur das ein Datenblatt erstellt wird!

  • Also ich habe noch letztes Jahr beim CE Führerschein gelernt, das es die Vollabnahme in diesem Sinne wie damals nicht mehr gibt.


    Du kannst ein Auto, das seit kA 91 Stillgelegt ist,aber schon den BDR Brief hat, einfach fertig machen, zum Tüv fahren und du bekommst ohne weiteres wenn alles i.o. so Tüv.


    Also fahre , kA nach Lüdenscheid oder weis ich was wo eure Zulassungsstelle ist hin, melde ihn ab und wenn du lust hast, gehste wiedr hin und meldest ihn an.. natürlich dann mit Tüv Gutachten, weil wenn die Plakette abgelaufen ist, ist auch der Tüv abgelaufen, egal ob die Karre in der Zeit gestanden hat oder nicht.


    Aber ich denke der Jens,Uwe oder Hermann ,die hätten dir das auch erzählen können :top:

  • richtig, ich hab letztes jahr einen wowa , welcher 1990 abgemeldet wurde, mit ner normalen hu zugelassen bekommen (alle papiere BRD waren vorhanden)

    Dieser Beitrag wurde 569 mal editiert, zum letzten Mal von DUOcalle: Heute, 22:24

  • Ich muss das Thema mal wieder hochholen.
    Bin z.Z. am Überlegen, nächstes Jahr meinen Wabant vorrübergehend stillzulegen und dafür den 1.1er als Zweit-Saison-Fahrzeug anzumelden.
    Wollte eigentlich auf das Wechselkennzeichen warten, aber das scheint ja nix mehr zu werden.
    Habe nun mal dazu bei Versicherung und Zulassungsstelle angerufen und mich erkundigt. Hier mal die Infos die ich bekommen habe:


    - Fahrzeug kann max. 7 Jahre vorrübergehend stillgelegt werden, danach wirds automatisch endgültig stillgelegt
    - Kennzeichen kann max. 1 Jahr ab dem Tag der Abmeldung reserviert werden (passiert nicht automatisch)
    - Kennzeichen kann nur auf den selben Halter und das selbe Fahrzeug innerhalb des Jahres neu ausgestellt werden, danach erlischt das Kennzeichen
    - Der Übertrag des Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich


    Das ist ja nun so ziemlich komplett anders als hier im Thread gepostet bzw. was man sonst so in den Foren liest.
    Weiß jetzt nicht ob die Punkte speziell zum Kennzeichen was damit zu tun haben, dass wir nicht mehr das PL-Kennzeichen haben,
    sondern seit 1 Jahr das V-Kennzeichen bekommen. Da steht ja noch aus ob wir wieder das PL zurückbekommen.


    Gruß Sven.

  • Ist alles soweit richtig. Nur vorrübergehend stillgelegt gibts nicht. Der ist einfach stillgelegt und gut. Ein Altkennzeichen mit Bestandschutz kann nicht übertragen werden auf ein anderes Auto, dass stimmt auch. Sowas geht nur mit den aktuell gültigen Städten/Landkreisen.


    Bei mir ähnlich, ein altes KW-Kennzeichen kann ich nur am Auto behalten wo es dran war. Ein LDS-Kennzeichen kann ich wahllos zu einem anderen Auto mitnehmen.


    In deinem Fall hat es also speziell was mit dem PL zu tun wenn jetzt aktuell ein V bei euch ausgegeben wird.

  • PL --> Polen???


    Spaß beiseite. Wenn du das Auto Mit PL abmeldest, wirst du es nicht mehr mit PL wiederanmelden können.
    Haben diese Jahr das Auto von meiner Frau auf mich UMgemeldet, selbst da mußte n neues Kennzeichen her, weil wir leider nicht mehr STL sind sondern mittlerweile ERZ.

  • Zealot: Also lt. Aussage der Zulassungsstelle kann ich das PL innerhalb eines Jahres wieder anmelden, trotz jetzt V-Kennzeichen.
    Nach dem Jahr kann ich aber die PL Reservierung nicht verlängern, es sei denn dann gibts das PL bei uns wieder.
    Geht aber wie schon geschrieben nur bei dem selben Halter und dem selben Fahrzeug.
    Bei Dir hat sich ja der Halter geändert und da gabs dann das neue Kennzeichen.


    @tim: aber wie ist das dann mit den 7 Jahren? Kann ich das Auto danach nicht wieder neu anmelden bzw. was muss ich denn dann machen um das Fahrzeug wieder zuzulassen?


    Gruß Sven.

  • Zum Thema Vollabnahme: Diese ist nach wie vor notwendig, wenn kein Brief mehr vorhanden ist oder nur der DDR-Brief. Ansonsten ist es seit Neusten wohl so, dass man bei vorhandenem BRD bzw. EU-Brief nur HU/AU machen muss.


    Ich hatte dies erst mit meinem Kombi, da dieser 2004 abgemeldet, und nun wieder angemeldet wurde. und da wurde mir das so erklärt.

    Fuhrpark: P601L Bj.'87 - P601K Bj.'87 - MZ ES 150 Bj.'67 - MZ ES 250 Bj.'59 - MZ ES 250/1 Bj.'64 - MZ ETZ 250 Bj.'87 - Jawa 356 "175" Bj.'56 - KR51/2L Bj.'86 - SR 4-4 Bj.'74 und Jöhstadt TS 8-8 Bj.'78

  • Sven, nach den 7 Jahren werden die Daten in Flensburg gelöscht und damit wäre die Abmeldung dann (vorläufig) endgültig bzw halt automatisch.


    Theoretisch wäre nun Vollabnahme angesagt. Das widerrum wird regional unterschiedlich gehandhabt. Zum Teil wird auch nach 7 Jahren nur HU/AU gemacht, wenn ein Brief (teilweise sogar DDR) vorliegt. Es geht ja dabei nur um die Fahrzeugdaten und wenn die bekannt sind dann reicht die HU ja auch, bei der ja rein technisch kaum weniger geprüft wird als bei einer Vollabnahme.


    Du müßtest also bei deiner Dekra direkt fragen wie es bei euch nach den 7 Jahren gehandhabt wird. Ein bundeseinheitliche Regelung gibt es, nur eben die Umsetzung derer wird reginal verschieden ausgelebt.