§ 47c Ableitung von Abgasen.
Die Mündungen von Auspuffrohren dürfen nur nach oben, nach hinten, nach hinten unten oder nach hinten links bis zu einem Winkel von 45° zur Fahrzeuglängsachse gerichtet sein; sie müssen so angebracht sein, dass das Eindringen von Abgasen in das Fahrzeuginnere nicht zu erwarten ist. Auspuffrohre dürfen weder über die seitliche noch über die hintere Begrenzung der Fahrzeuge hinausragen.
Also viel Verwendbares wurde schon in der Suche nicht wirklich gefunden, bzw. ergeben sich viele Widersprüche. Was ist nun erlaubt. Laut dem Paragraphen könnt ich ja oben aus der Haube 2 Röhrle raus wenns nicht zu laut ist. Oder einfach unten vor den Vorderrädern direkt auf den Boden richten, dann sieht man gar kein Auspuff... Laut dem Paragraph doch erlaubt... In Fahrgastraum wird dadurch wohl nix eindringen. Aber allein mein Menschenverstand sagt mir das geht nicht.
Wie ist der Wahre Sachverhalt? Zum Tüver rennen deswegen hab ich net vor da es bis dahin eh noch ne Weile ist. Und mit den ganzen Reglungen werden sich wohl eh nur die wenigsten auskennen.
[Blockierte Grafik: http://www.sportwagen-herrmann.de/images/showroom/mercedes-slr-01-g.jpg]
Da auch son Dolles Beispiel. Oder hatte da Mercedes seine Finger im Spiel und hat was dran gedreht? Weil im Prinzip könnte ja durchs offene Fenster was in Innenraum von den Abgasen.
Verkehrte Welt ich blick da nimmer durch.
Mir gehts in erster Linie um das technische. Denn son langes Rohr am Unterboden macht ja technisch wenig sinn. Und was kein Sinn macht muss weg .
Mfg Timo