Hab mal was gefunden zwecks Nachrüsten. Weil soweit ich weiß, muss man, wenn das Auto keine Gurte, auch keine Nachrüsten.
Sicherheitsgurte/Kopfstützen Ausrüstungsvorschriften
(§ 35a StVZO) und Anschnallpflicht (§ 21a StVO)
Nach der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) besteht eine Ausrüstungspflicht für -
-Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 01. 04. 70 /spätestens seit 01.01.74
-Gurte hinten: bei Pkw serienmässig spätestens ab Erstzulassung 01. 05. 79
- Gurte in Wohnmobilen: ab Erstzulassung 01. 01.92
- Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 01.01.99
Im einzelnen gilt:
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 01.04.1970
· In Fahrzeugen (Pkw und Lkw bis 2,7 t zulässigem Gesamtgewicht), die vor dem 01 .04.1970 erstmals
in den Verkehr gekommen sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein.
· Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen
nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderer Außensitze ausgerüstet
waren. Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974
· Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen. Die restlichen Sitzplätze
mussten zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben.
Bei Fahrzeugen mit offenen Aufbau (z. B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte.
Und wegen Kinder im Trabi, ich weiß noch das es damals ja normal war, das Kinderwagenoberteil auf die Rücksitzbank zustellen. Ich lag ja nach einer scharfen Bremsung auch oft genung zwischen den Sitzen
Und Verletzungsgefahr, naja, da muss man schon sehr extrem fahren und das ist ja auch nicht gut für den Wagen, gell? Wir sind schon oft genug im Smart zu dritt gefahren, da hatt noch nie jemand was gesagt.