• Hab mal was gefunden zwecks Nachrüsten. Weil soweit ich weiß, muss man, wenn das Auto keine Gurte, auch keine Nachrüsten.


    Sicherheitsgurte/Kopfstützen Ausrüstungsvorschriften
    (§ 35a StVZO) und Anschnallpflicht (§ 21a StVO)


    Nach der Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) besteht eine Ausrüstungspflicht für -
    -Gurte vorne: bei Pkw ab Erstzulassung 01. 04. 70 /spätestens seit 01.01.74
    -Gurte hinten: bei Pkw serienmässig spätestens ab Erstzulassung 01. 05. 79
    - Gurte in Wohnmobilen: ab Erstzulassung 01. 01.92
    - Kopfstützen vorne: ab Erstzulassung 01.01.99


    Im einzelnen gilt:



    Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor 01.04.1970
    · In Fahrzeugen (Pkw und Lkw bis 2,7 t zulässigem Gesamtgewicht), die vor dem 01 .04.1970 erstmals
    in den Verkehr gekommen sind, müssen keine Sicherheitsgurte vorhanden sein.
    · Fahrzeuge, die zwischen dem 01.04.1970 und 31.12.1973 erstmals in den Verkehr kamen, benötigen
    nur dann Sicherheitsgurte, wenn sie mit Gurtbefestigungspunkten für die vorderer Außensitze ausgerüstet
    waren. Mittelsitze unterliegen nicht der Ausrüstpflicht.


    Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.1974
    · Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen. Die restlichen Sitzplätze
    mussten zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben.
    Bei Fahrzeugen mit offenen Aufbau (z. B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte.


    Und wegen Kinder im Trabi, ich weiß noch das es damals ja normal war, das Kinderwagenoberteil auf die Rücksitzbank zustellen. Ich lag ja nach einer scharfen Bremsung auch oft genung zwischen den Sitzen :zungeaus:
    Und Verletzungsgefahr, naja, da muss man schon sehr extrem fahren und das ist ja auch nicht gut für den Wagen, gell? Wir sind schon oft genug im Smart zu dritt gefahren, da hatt noch nie jemand was gesagt.


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Wegen Verletzungsgfahr meine ich, wenn man von der Seite angefahren wird. Da kann dein Fahrstiel noch so schön sein, auf einer Kreuzung kann sowas passieren. Und wie Freddys Grossmutter so schön gesagt hat: " Bass mer bloß uff wann d' Auto fahrscht! Doin Ooba hot immer gsaat: 'Du muscht immer midde Dummheit vunn de annere reschne!"
    von Ist der Trabant ein sicheres Auto oder was die Presse daraus macht. geklaut.....

  • Klar kann das immer passieren, aber da gibbets tausend andre Autos die bei nem Crash genau so kaputt sind wie der Trabi. Ich kann mir doch nicht schon vorher überlegen, das mein Auto "unsicher" ist und deswegen nehm ich keinen mehr mit. Außerdem müsste der Trabi durch die Blattfeder hinten stabiler sein als ein zb alter Polo.


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Jo das ist schon klar, das ist einfach mein Gewissen, dass keine Kleinkinder mitnehmen möchte. Normale Kinder oder Erwachsene würde ich schon mitnehmen. Meine Überlegung ist nicht die Stabilität, sondern der spliternde Duroplast. Aber es ist jedem seine Sache, wen er mitnimmt und wer nicht.

  • Also das Duroplast splittert hab ich noch nicht gewusst. Das bricht bei zu starker Belastung einfach. Aber ist halt viel besser als Blech. Deswegen war die Außenhaut des Trabants ja dem "Wessiblech" überlegen, wenns nur nicht so teuer in der Herstellung gewesen wäre.
    Hier gibts die ganzen Vorlteile. :winker:


    Wissen hat eine wunderbare Eigenschaft: Es verdoppelt sich, wenn man es teilt.

  • Sicher aber wenn ein Stück das abgebrochen ist zum Kind fliegt, kann das unangenehm sein!

  • Moment mal...GAAANZ langsam...


    "Wenn ein Stück gesplittertes Duroplast zum Kind fliegt..."


    Was soll der Blödsinn? :augendreh:


    Frage 1:
    Richtet es bei Erwachsenen weniger Schaden an?


    Frage 2:
    Wenn es so kracht, das Splitter der Außenhaut in den Innenraum fliegen - ist da nicht sowieso alles egal?


    Frage 3:
    Wie kommen die "Splitter" überhaupt in den Innenraum?


    Frage 4:
    Hast Du schonmal Duroplast zerbrochen?


    Wenn nicht - tu es und schau Dir das angebliche "Splittern" und die entstehenden Kanten mal ganz genau an... :zwinkerer:


    Immer dieses Autobild-Wissen... :hmm:

  • Und, wo bekommt man einen Nachrüstsatz für Gurte hinten?
    Wie kann man hinten Gurte nachrüsten?

  • @ Deluxe
    Antwort 1:
    Natürlich nicht, aber bei Kindern hab man eben ein anderes Gewissen (zumindest ich!)


    Antwort 2:
    Dur chas entstehende Loch kann leicht was in den Innenraum gelangen


    Anwort 3:
    Ja


    Anwort 4:
    Nein, aber schon Bilder von Unfall-Trabis gesehen.


    Aber lassen wir es bleiben, es hat keinen Sinn, jeder hat dazu seine Meinung, ich möchte keinen Säugling im Trabi transportieren, basta! Wenn es einer übers Herz bringt, sein Problem. Mann kann die Kinder jedoch auch gleich in einem Bob den Eiskanal runterlassen.....


    @ Carsten35
    schau mal bei http://www.trabi.ch.tf/ vorbei und klicke auf Diverses (so ein gelbes Symbol mit Sachsenring S) und dann auf Bedienungsanleitung für die Doblina-Beckengurte. Da hats was für dich!

  • in der zeitschrift der verkehrswacht "mobil und sicher" ausgabe 04/2006 fand ich folgenden artikel zu dem thema.


    sicherung von personen in kfz auf neuer rechtsgrundlage


    seit dem 16. mai 2006 gelten in deutschland nach einer entsprechenden vorgabe durch die EU neue vorschriften über die sicherung von personen in kraftfahrzeugen.
    in der regelung §21 StVO wurde im absats 1 satz 1 nunmehr das grundlegende gebot installiert, in kfz nur dann personen zu befördern, wenn dessen sitzplätze mit sicherheitsgurten ausgerüstet sind. der zweite satz dieser vorschrift sieht allerdings für die noch in betrieb befindlichen älteren kfz in folgenden fällen eine ausnahme vor:


    1. für pkw, die vor 1979 zugelassen wurden und daher auf keinem sitzplatz mit sierheitsguten ausgestattet sein müssen


    2. für pkw, die vor 1984 zugelassen wurden und daher auf den rücksitzen nicht mit sicherheitsguten ausgestattet sein müssen


    3. für lkw und busse,...... bla bla bla.....


    leider konstruiert das bmvbs dieses an sich sinnvolle, weil zur gefahrenabwehr geeignete gebot nur als einfache verhaltenspflicht, d.h. ohne die möglichkeit einer bußgeldbewehrung, so dass verstöße gegen diese verpflichtung nicht geahndet werden können......





    lg
    olaf

    ich verlasse die pappengarage hier!
    vielen dank an alle die mir geholfen haben und die ich teilweise persönlich kennenlernen durfte!


    wer mit mir in kontakt treten möchte tut das bitte über


    kerlautomat@lycos.de

  • Ich nehme mein Kleinstkind auch weiterhin im Trabant mit. Im Kindersitz auf dem Beifahrersitz (angeschnallt) oder im 1.1er, wo ich auf allen 4 Plätzen auch Gurte habe.


    Trabant 601:
    Der Vergleich mit der Bobbahn ist leider furchtbar unsachlich.
    Ich habe sicher nicht weniger Verantwortungsbewußtsein und Liebe für mein Kind übrig als andere - aber die Schauermärchen von umherfliegenden Duroplastsplittern sind schlichtweg Unsinn. Die Plaste bricht irgendwann, ja. Und sie hat auch rauhe Kanten.


    Aber sie fliegt nicht wie Tomahawks in den Innenraum! Da müßten die "Splitter" ja von der Außenhaut wegfliegen, dann einen Bogen machen, das Auto anvisieren und gezielt durch die Scheiben oder die Innenverkleidungen hineinsausen. Dabei Löcher verursachen ohne abgebremst zu werden und dann immer noch genug Energie besitzen, um dem armen Trabantinsassen den Kopf vom Hals abzutrennen... :grinsi:
    Wie Ufos... :grinser:


    Aber lassen wir das - wer Angst hat, sollte das Auto wechseln. Und am besten gar nicht mehr auf die Straße gehen - allerdings: die meisten Leute sterben im Bett... :top:

  • dann auch noch mal aus dem gleichen magazin:


    neue vorschriften über kindersicherung


    1. in pkw dürfen nur noch so viele personen mitgenommen werden, wie mit sicherheitsgurten ausgerüstete sitze vorhanden sind


    2. wenn aus platzgründen auf dem rücksitz kein weiterer kindersitz mehr befestigt werden kann, dürfen kinder ab 3 jahrenausnahmsweise nur mit normalen sicherheitsgurt ohne kindersitz gesichert werden.


    3. in oldtimer (ohne sicherheitsgurt) dürfen nur noch so viele personen befördert werden, wie sitzplätze vorhanden sind.
    außerdem dürfen damit keine kinder unter 3 jahren mehr befördert werden.
    kinder ab 3 jahren nur auf dem rücksitz.


    4. ältere kindersitze, welche noch die ECE-rüfnorm 44/02 aufweisen, dürfen ab dem 08.04.2008 nicht mehr verwendet werden.
    vorsicht beim kauf von gebrauchten kindersitzen!!!


    5. verboten ist die mitnahme von kindern
    - auf krafträdern ohne besonderen sitz
    - auf zugmaschinen ohne geeignete ohne geeignete sitzgelegenheit
    - in wohnwagen


    verstoße dagegen werden seit mai 2006 mit einem bußgeld in höhe von 40€ und einem punkt im ZVR!!!




    lg
    olaf

    ich verlasse die pappengarage hier!
    vielen dank an alle die mir geholfen haben und die ich teilweise persönlich kennenlernen durfte!


    wer mit mir in kontakt treten möchte tut das bitte über


    kerlautomat@lycos.de

  • @ Deluxe


    eigentlich hast du recht! So genau habe ich mir das noch gar nie überlegt. Hab mir das einfach so vorgestellt, aber danke!
    Du hast gewonnen..... :grinsi:

  • :grinser:


    Zitat

    Original von stumpenraucher


    3. in oldtimer (ohne sicherheitsgurt) dürfen nur noch so viele personen befördert werden, wie sitzplätze vorhanden sind.
    außerdem dürfen damit keine kinder unter 3 jahren mehr befördert werden.
    kinder ab 3 jahren nur auf dem rücksitz.
    lg
    olaf


    1.Nunja - mehr Leute mitzunehmen als ich SITZPLÄTZE habe, ist mir auch früher nicht in den Sinn gekommen.


    2.Meine Kleine IST unter 3 Jahren - und wird weiterhin mitgenommen.


    3. Da diese Regel eindeutig für OLDTIMER gilt, müßte man ein H-Kennzeichen oder ein 07er-Kennzeichen haben. Mit einer normalen Saisonzulassung gilt mein Trabant nicht als rechtskräftig zugelassener Oldtimer vor dem Gesetz, auch wenn er deutlich älter als 30 Jahre ist.
    Insofern sehe ich da keine Probleme.


    4. Es steht außerdem "in Oldtimern ohne Sicherheitsgurt". Und auch das stimmt beim Trabant nur bei den Murmeln - denn die 601er haben ja Sicherheitsgurte - nur vorn, aber sie haben welche. :zwinkerer:


    Außerdem ist mit diesem Zitat noch nicht eindeutig geklärt, ob diese ganzen Regeln auch für die Fahrzeugtypen gelten, die im Einigungsvertrag einem Sonderstatus unterstellt wurden.

  • Zitat

    Original von Deluxe
    4. Es steht außerdem "in Oldtimern ohne Sicherheitsgurt". Und auch das stimmt beim Trabant nur bei den Murmeln - denn die 601er haben ja Sicherheitsgurte - nur vorn, aber sie haben welche. :zwinkerer:


    Mein 601er hat keine Gurte vorne und da kommen auch ganz bestimmt keine rein :zwinkerer:

  • DUOcalle


    SUPER AFFEN GEIL !!!!


    Ach ja, ich hätte da noch das passende Gegenstück
    Bj. 2.10.2004 (siehe Bild)
    Meiner möchte auch gern Trabi fahren, kommt nur noch nicht an die Pedale. Aber steuern, das Lenkrad drehen und alle Schalter ausgiebig durchtesten bis dass die Batterie leer ist oder die Nachbarn sich über das ewige Huper beschweren, dass kann er schon. Junior weiss eben, was gut ist.
    Obwohl, ich habe manchmal das Gefühl der mag den 311er lieber als den 601ern.
    Wollen wir da nicht schon mal was ins Auge fassen?
    Meiner fährt auch gern Trabi und, ich denke, das wäre schön für alle :)
    Stell Dir vor, wir als Großeltern und die Enkel dann mit dem Trabi ...


    Ja ja, gehört in die Flirtecke, ich weiss. Daher noch folgendes:


    Ich habe hier bei mir noch 2 Stück 1.1er Kombi - von den 444ern, also der reine Schrott - stehen. Einer von denen hat hinten doch tatsächlich Sicherheitsgurte. Keine Rollgurte, sondern feste, aber immerhin, es sind echt welche drin!!!