WICHTIG! Luftreinhaltepläne gefährden unser Hobby!

  • Ich bin mir sicher, daß es zu dieser Regelung Aushahmen geben wird!


    Stell dir doch einfach mal vor, ein russischer oder polnischer Lieferant muß z.B. ein Berliner Feinkostgeschäft in der Innenstadt (also Fahrverbotszone) mit irgendwelchen Spezialitäten beliefern, erfüllt aber nicht die Auflagen, damit er mit seinem LKW die Verbotszone befahren darf! Glaubst du ernsthaft, der läßt den Wagen im Grunewald stehen und fährt das Zeug mit der Sackkarre rein???


    Genau so wird auch mit Anwohnern verfahren und mit was weiß ich wem noch! Es gab in Deutschland noch nie eine Verorndung OHNE Ausnahmen!


    Kannst du dich noch an die komischen orangen Smog-Plaketten Mitte der 90er erinnern, die nur an Kat-Fahrzeuge abgegeben wurden? Hat jemals einer so ein Ding gebraucht, weil´s ein Ozon-Fahrverbot gab?


    Und noch was: Die Oldtimerbranche ist mittlerweile kein Spielplatz für große Kinder mehr, sondern ein milliardenschwerer Wirtschaftssektor! Und kein Politiker wird sich den Ast absägen, auf dem er sitzt!

  • Shadowrun das hatte ich geschrieben :grinser: guckst du hier:

    Zitat

    Original von Anne
    Ich würde mal das Treiben nicht verrückt machen. Es gibt keiner Regelung für Anwohner und Oldtimer, geschweige denn für Ostfahzeuge (Stichwort: Einigungsvertrag).


    und geklaut habe ich es von Freddy:

    Zitat

    Original von FREDDY
    Das Problem fängt schon damit an, dass irgendwer sich ausgedacht hat, dass eine Ausnahme automatisch mit dem H-Kennzeichen zu tun haben müsste. Ich habe von Anfang an gesagt, dass eine Ausnahme lediglich vom Baujahr abhängig sein sollte und mit einer zusätzlichen Plakette geregelt gehört! Manche Leute scheinen sich in dieser prekären Lage liebend gerne ihr eigenes Grab schaufeln zu wollen :verwirrter:
    Ich würde so argumentieren: Einigungsvertrag und Sonderstatus von Ost-Fahrzeugen aufgrund niemals geänderten Baumusters in 40 Jahren Produktionszeit....
    Gruß,
    Freddy


    Trabidoktor
    Ich habe dazu mal einen Beitrag von 601 Uncrowned aus´m Trabantforum geklaut:


    Zitat


    Die Umweltzone gilt aber nicht für ausländische Gäste, oder?
    Ich habe eben mal Kontakt mit den polnischen Behörden aufgenommen, um zu sondieren, wie einfach man sich dort einen Wohnsitz zulegen und seinen Kraftwagen dort zulassen kann.
    Denn wenn die Kasper wie geplant GANZ POTSDAM zur Umweltzone erklären, ich mein Auto aber zum Arbeiten brauche, sieht's plötzlich duster aus.

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

  • Im Radio hieß es heute, daß das Ding in Berlin glashart durchgezogen werden soll - "Keine Ausnahmeregelung für Oldtimer". Erzählt wird ja ´ne Menge, es bleibt letztenendes echt abzuwarten, was bei dem Quark wirklich herauskommt. GUT wird diese neue Form der europäisch verordneten Umwelthysterie für uns alle unterm Strich kaum sein... :augendreh:
    Gespannt darf man sein, wie die ganze Aktion in den weit ärmeren EU-Ländern mit weit älterem, "unsaubereren" Fahrzeugbestand ablaufen soll... :hä:
    Ich werde sowieso den Eindruck nicht los, daß sich unsere Obrigkeit mal wieder unnötig weit aus dem Fenster gelehnt hat mit diesem völlig übertriebenen (und unterm Strich wohl auch relativ nutzlosen) Aktionismus. :hmm: Wenn ich mich recht erinnere, war man seitens der EU schon wieder ein Stückchen zurückgerudert, so Mitte letzten Jahres...

  • Ich stell hier mal rein, was unser ifa-freunde organisator mir rausgesucht hat......



    Hallo,

    nachdem du mich gerade extrem verunsichert hast, habe ichnochmal die aktuellste ADAC-Motorwelt aufgeschlagen und da steht folgendes zum Thema Plaketten und Feinstaub:
    ---
    Wie ist die Gesetzeslage?
    Vor sieben Jahren hat die EU eine Richtlinie zur Verbesserung der Luftqualität erlassen, wonach die Belastung der Luft mit Feinstaub einen Grenzwert (50 Mikrogramm je Kubikmeter Luft) nur an höchstens 35 Tagen im Jahr überschreiten darf. Um Fahrverbote aussprechen zu können, beschloss die Bundesregierung im Mai 2006 die »Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge« (Plakettenverordnung). Am 1. März 2007 tritt diese in Kraft. Sie regelt bundeseinheitlich die Kennzeichnung von Pkw, Lkw und Bussen mit Plaketten je nach Schadstoffgruppe.
    Was ist Feinstaub? Feinstaub ist mit bloßem Auge unsichtbar; seine Partikel haben einen Durchmesser von weniger als zehn Mikrometer (Tausendstel Millimeter). Er kann natürlichen Ursprungs sein, wird aber auch in Industrie oder Privathaushalten freigesetzt. Beim Straßenverkehr entsteht Feinstaub durch Reifenabrieb, aufgewirbelten Staub und durch Abgase – vor allem aus ungefilterten Dieselfahrzeugen. Feinstaubpartikel können vom Körper nicht gefiltert werden und bis in die Lungenbläschen vordringen. Mögliche Folgen: Atemwegserkrankungen, Herz- und Kreislauferkrankungen.


    Wer darf Verbotszonen ausweisen? Die Bundesländer müssen Luftreinhaltepläne aufstellen, mit denen auch lokale Verkehrsbeschränkungen angeordnet werden dürfen. Auf Basis dieser Pläne können dann die Kommunen exakt festlegen, welche Straßen oder Regionen in welchem Umfang befahren werden dürfen. Stark feinstaubbelastete Gebiete können – temporär oder auf Dauer – als »Umweltzone« deklariert werden, in der für bestimmte Autos Fahrverbote gelten.


    Welche Städte planen Fahrverbote? Bislang nur größere. Bekannt sind Planungen für »Umweltzonen« in München und Düsseldorf (voraussichtlich ab 2008), Stuttgart (spätestens Januar 2008) sowie Berlin, Köln, Frankfurt und Karlsruhe (vermutlich Januar 2008). Andere Städte verhalten sich noch abwartend.


    Welche Fahrzeuge sind betroffen? Von Fahrverboten in »Umweltzonen« sind zunächst überwiegend Autos mit höheren Schadstoff-Emissionen betroffen, die keine Plakette erhalten: Diesel mit Abgasstufe Euro1 und schlechter (Bj. vor Mitte der 90er-Jahre) sowie Benziner ohne geregelten Kat (vor Anfang der 90er-Jahre), teils aber auch (ältere) Kat-Fahrzeuge. Generell von Verboten ausgenommen sind Motorräder, dreirädrige Fahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr sowie Krankenwagen.


    Gibt es auch Ausnahmeregelungen für Anwohner oder Oldtimer? Laut Bundesverordnung nicht. Ob es dennoch Regelungen zu ihren Gunsten geben wird, ist noch umstritten und hängt von den Landesumweltministerien ab, die hier die »Hoheit« haben. Es wird also in betroffenen Städten unterschiedliche Vorschriften geben. Auch Übergangsfristen sind im Gespräch, um Härten für Gewerbetreibende und Anwohner abzufedern. Der ADAC fordert die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, wonach Maßnahmen unzulässig sind, die zu starken Einschränkungen Einzelner führen, ohne nennenswerte Verbesserungen zu erreichen. Demnach sollten Anwohner nicht von ihren Wohnungen ausgesperrt werden und Oldtimer, deren Beitrag zur Luftbelastung sehr gering ist, nicht mit Fahrverboten belegt werden.


    Wie sind Verbotszonen erkennbar? Die Umweltzonen werden mit Schildern gekennzeichnet. Ein Zusatzschild zeigt die zur Zufahrt nötigen Plakettenfarben. Übrigens: Auch Autos und Lkw aus dem Ausland brauchen eine Plakette, wenn sie in Verbotszonen fahren sollen.


    Was kosten Verstöße? Wer ohne Plakette in eine Verbotszone einfährt, muss mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wichtig: Es besteht keine generelle Plakettenpflicht. Nur wer tatsächlich in einer »Umweltzone« fahren will, benötigt den Aufkleber.


    Wo gibt’s die Plaketten und was kosten sie? Die Plaketten gibt es bei den Zulassungsbehörden und überall dort, wo die Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden kann – die Gebühr dürfte bei fünf bis zehn Euro liegen. Nach Auffassung des ADAC sollten die Plaketten aber kostenlos abgegeben und verschickt werden, um Halter von sauberen Fahrzeugen nicht zu »bestrafen«. Spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2007 sollten die Aufkleber zur Verfügung stehen.


    Wo müssen sie am Fahrzeug angebracht werden? Gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe. Übrigens: Die alten »G-Kat«-Plaketten werden seit dem Auslaufen des Ozongesetzes Ende 1999 nicht mehr benötigt.


    Was gilt für Gas-Fahrzeuge? Die haben einen Ottomotor, es gelten die gleichen Regelungen wie für Benziner.


    Was gilt für Touristen? Genauso wie deutsche Autoesitzer müssen sie sich eine Plakette besorgen, wenn sie in Umweltzonen fahren wollen - übrigens gelten Fahrverbote im Ausland auch für deutsche Touristen.
    ---
    Das heißt also erstmal nichts weiter als dass es ab dem 01.03. die Plaketten gibt, die einen dann - sofern die Abgasnorm stimmt - berechtigen in die zu diesem Zeitpunkt noch nirgends existierenden Umweltzonen zu fahren.


    Ich hoffe, damit ist erstmal wieder alles klar!


    Viele Grüße
    trabine

  • Nochmal kurz und knackig: Die Regelung betreffend Umweltzone und Plaketten entspringt NICHT der EU, sondern NUR den anormalen Hirnwindungen schlaftrunkener Politiker. Die EU hat lediglich Grenzwerte vorgegeben, deren Einhaltung im Hinblick auf die wirklichen Verursacher des Problems kein Problem gewesen wäre, hätten sich die oben erwähnten Politiker früher drum gekümmert.

  • Hab noch was gefunden, was zumindest ein bißchen Mut macht und die Fahrer älterer Trabis interessieren dürfte! Und glaubt mir, wenn erst die ersten Klagen gegen die Verordungen und Fahrverbote eingehen, dann sieht das Ganze schon wieder anders aus! Wär nicht das erste Mal...


    http://www.motor-klassik.de/ak…_article_501310_14880.hbs

  • Naja - klingt ja zumindest verhalten optimistisch - dem normalen Youngtimer/Alltagsfahrer nützt´s herzlich wenig. :hmm:
    Wenn es scheinbar am H-Kennzeichen festgemacht werden soll: interessant wäre, was den 35-jährigen Oldie mit H-Kennz. von einem ebensolchen mit Saison- oder Normalzulassung unterscheidet? Da technisch wohl eher nix - rechtlich ziemlich interessant... :zwinkerer:

  • Aber irgendwo muss man das ja fest machen. Und H-Kennzeichen und/oder 07er Kennzeichen ist da die einfachste Lösung.

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  • Ja klar, nur wurde dabei vergessen, daß sich unter 1000 cm3 ein H-Kennzeichen eigentlich nicht lohnt und darunter fallen nicht nur Trabis, sondern auch die ganzen Wirtschaftswunder-Kleinwagen, wie Isetta, Goggo, Lloyd & Co., sowie 500er und 600er Fiat und Citroen 2CV, von denen es noch Tausende geben dürfte! :hmm: Wir sind mit unseren Trabis also nicht allein!


    Überzeug mich vom Gegenteil, aber ich glaube nicht, daß ein Fahrverbot vor den Gerichten lange Bestand haben dürfte! :zwinkerer:

  • Mich würde in Deutschland GARNICHTS mehr wundern.
    Die Politiker tun doch was sie wollen und wenn sie dafür neue Gesetze machen müssen,wo drin steht,daß Autos ohne entsprechende Abgasnorm nichtmehr fahren dürfen und die Betriebserlaubnis für solche KFZ entzogen wird oderso.....
    Aber ich bin optimistisch,denn es gibt so viele Oldtimer in jeder Preisklasse die sich das fahren mit ihrem geliebten Oldie nicht verbieten lassen.
    Wenn es zu Fahrverboten kommt und die Oldies nicht mehr fahren dürfen,freu ich mich jetzt schon darauf,wenn es in Deutschland rappelt und das Volk den Politikern sagt und zeigt,wie über neue Beschlüsse/Gesetze etc. gedacht wird.
    Früher oder später geben die pervers denkgesteuerten Gestalten von Politikern nach. :top: :winker:

  • Zitat

    Original von Anne
    Aber irgendwo muss man das ja fest machen. Und H-Kennzeichen und/oder 07er Kennzeichen ist da die einfachste Lösung.


    Aber eben auch die klar ungerechteste! Wie gesagt - der z.B. originale 64er 600er mit Saison ist technisch (rechtlich?) eigentlich kein anderes Auto, als der selbe Typ mit H/07. Wenn man schon wieder auf den (uralten!) Trichter mit "Schadstoffplaketten" verfällt, warum dann nicht auch eine mit "H" für Oldies?
    Beim Trabi und diversen sonstigen, hubraumschwachen Oldies lohnt die Oldiezulassung derzeit - wie oben schon ganz richtig gesagt wurde - noch nicht wirklich. :hmm:
    Ich persönlich habe mir den Kram mit dem 07er nochmal genau durchgerechnet und bin zu dem Ergebnis gekommen, daß ich mit 2 Saisontrabanten nach wie vor günstiger fahre (und obendrein ohne Nutzungsbeschränkungen - den noch schwebenden Umweltquark mal ausgeklammert). Das 07er rechnet sich erst wirklich ab dem 3. Trabi inclusive. - Und das hat bei mir noch etwas längere Beine - die Youngtimer sind eben zu jung...Mal sehen, was in 2 Jahren angesagt ist... :zwinkerer:

  • hi, darf man ab dem 1.4.2007 überhaupt noch mit einem trabant in berlin fahren? ich gehe mal davon aus, dass es leider nicht mehr möglich ist :( besteht die möglichkeit auf einen g kat umzubauen und was würde es kosten?

  • Hier mal wieder ein - die Tiefe der Materie nicht sonderlich beleuchtender - Beitrag aus der aktuellen MAZ:
    http://www.maerkischeallgemein…s/beitrag/10865675/62249/
    Interessant finde ich allerdings den Passus: "Werden die Grenzwerte ab 2010 immer noch überschritten, könnte uns die EU Gelder streichen."
    Ein ganz neuer Aspekt - ein Schelm, wer böses dabei denkt... :zwinkerer:

  • Guckst Du hier: WICHTIG! Luftreinhaltepläne gefährden unser Hobby! (und die 8 Seiten davor... :zwinkerer:). Fahrverbote wird es wohl leider geben, Proteste laufen bereits...Noch hängt vieles in der Luft. :hmm:
    G-Kat nachrüsten geht nur beim 1.1er - mit relativ hohem Aufwand (Umbau auf elektr. Einspritzanlage). 2-Takter sind mit dem noch erhältlichen U-Kat absolut chancenlos.

  • Sehr interessant. Wenn du einen kennst, der es auch in der Zulassung stehen hat, kannst du mir ja mal eine Kopie zuschicken.
    Bei uns hat es noch keiner anerkannt bekommen.


    Wäre dann eine echte alternative.

  • Habe den Beitrag "kat -> berlin" von ostberliner mit diesem Thema hier zusammengefügt.
    Bitte in Zukunft alle Themen, die mit Feinstaub und fahrverbot zu tun haben hier rein schreiben.
    ostberliner der innere s-bahn-ring. und es geht nicht nach g-kat, sondern nach Euro-Normen. Bsp.: Muddi hat Renault 5 mit G-Kat, erfüllt aber nicht die Euro 3-Norm

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


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