Unklarheiten Straßenverkehrsordnung

  • Hallo, ich mache mal dieses Thema auf weil es vlt. den Einen oder Anderen gibt der schonmal eine unklare Verkehrssituation hatte.
    Ich selber fahre ja schon knapp 20 Jahre Auto und habe in dieser Zeit (wegen Berufspendler) schon mehrere 100tkm weg.
    Allerdings gibt es auch für mich aktuell 2 Sachen wo ich mir unsicher bin:


    Fall 1:


    2-spurige Einbahnstraße, von rechts mündet eine gleichrangige Straße ein. Fahrzeug B muss also Fahrzeug C Vorrang lassen.
    Wie sieht's aber mit Fahrzeug A aus? M.M.n. muss Fahrzeug C erstmal auf die Spur von Fahrzeug B und wenn es dann auf die
    Spur von Fahrzeug A möchte erstmal Fahrzeug A Vorrang lassen. Wie seht Ihr das ?


    Fall 2:


    Fahrzeug A und B wollen in die Seitenstraße abbiegen. Fahrzeug B möchte auf die Spur 2 fahren ohne den Abbiegevorgang von
    Fahrzeug A abzuwarten. Darf Fahrzeug B schon fahren? M.M.n. kann Fahrzeug B schon auf die Spur 2 fahren, denn Fahrzeug A
    muss beim Abbiegen erstmal auf Spur 1 fahren und beim Wechsel auf Spur 2 auf die Fahrzeuge achten die auf Spur 2 sind.
    Dem entgegen steht, dass Linksabbieger immer als letztes Fahren dürfen. Wie seht Ihr das?

  • Interessante Angelegenheit.


    Zu Fall 1 eine Frage:
    Ist auf der zweispurigen Einbahnstraße im Einmündungsbereich der gleichrangigen Querstraße eine durchgezogene Linie?


    LG

    -> --> 26 Jahre <-- <--

    Bayrischer Trabant Club


    ES GIBT NUR WENIGE DUMME FRAGEN, ABER VERDAMMT VIELE DUMME ANTWORTEN !

  • Fall 1 (gilt teils auch auf Fall 2): Hier gilt Rechtsfahrgebot und auch (wie überall §1 StVO = gegenseitige Rücksichtnahme).
    Ergo:
    C hat Vorfahrt vor B und muß ,wenn er dann auf der 2-spurigen Straße ist auf den Überhol-Verkehr also A achtgeben, da der Wechsel auf die linke Spur ein normaler Spurwechsel ist.


    Bis später , muß dringend weg...

    Gruß Guido
    Stattlicher Satzverständiger für sprachliche Irritationen------------------------------------------------------------------------------- Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz.
    Mercedes Achtzylinder V8 500SEC Coupe--
    Duo Dreirad--Ford Explorer-- Materia--
    Microcar Lyra Bj 1999 Lombardini-Diesel 500ccm,Ligier Ambra Diesel in Restauration,
    Trabant Universal Bj 1983 12Volt Drehstrom-Lima
    Velomobil go-one2

  • Hier gilt Rechtsfahrgebot


    Also soweit mir bekannt gilt das Rechtsfahrgebot nur außerhalb geschlossener Ortschaften (wenn es sich um ein KFZ bis 3,5t handelt).


    Zum Fall 2 habe ich mal einen Fahrlehrer befragt, der meinte Fahrzeug B muss warten, weil Fahrzeug A beim Abbiegen auch gleich auf
    die Spur 2 fahren dürfe ohne das es ein Spurwechsel von rechts nach links ist. Kommt mir etwas suspekt vor.

  • Fall 2 habe ich tgl. Da wissen viele nicht, wie und was. B muß warten - weil: Linksabbieger. Egal, wieviele Spuren.


    Fall 1: Gibt es so eine Situation eigentlich i.-wo überhaupt noch?

  • sv t : Ja das Rechtsfahrgebot gilt meiner Meinung auch nur außerhalb geschlossener Ortschaften.


    Fall 2 bewerte ich genau wie sv t


    Fall 1 ist mir so noch nie unter gekommen ?( aber ich denke das C vor B Vorfahrt hätte.

  • Einfach rüberschnippen auf 2te Spur (Ü-Hol-Spur) geht gar nicht. Läuft teils sogar (wenn sehr rücksichtslos) unter Verkehrsgefährdung, wenns (fast) scheppert..
    Rechtsfahrgebot gilt überall. Du meinst wahrscheinl. ,dass man innerorts entgegen außerorts auch rechts überholen darf..das ist aber eine andere Geschichte.


    Nochmal Fall 1: Wenn C auf die Doppelspurfahrbahn nach rechts von B aufgebogen ist ,befindet sich C ja auf dessen Fahrbahn (und sei es nur ein "juristischer" Meter). Infolge hat er dann gegenüber A die gleichen Rechte und Pflichten wie B. Und B darf auch nicht dem A den Weg abschneiden/davorschnippen.
    Sobald C auf B's Spur ist ,ist es gleich woher er vordem kam.


    Fall 2:


    A hat auf Spur 1 Vorfahrt vor B.
    Bei Spur 2 würde ich annehmen, dass bei Kollision beide schuld (50:50) wären.

    Gruß Guido
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  • Das Rechtsfahrgebot gilt nicht überall !

    Zitat

    § 7 Abs. 3 StVO
    Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

    Da wäre dann auch gleich das rechts Überholen dabei. Das tut hier aber erstmal nix zur Sache.


    Fall 1 ist mir diese Woche passiert. Ich war Fahrzeug A und mir ist das Fahrzeug C vor die Nase gefahren (z.G. nix passiert). Ich wusste in dem Moment wirklich nicht wer im Recht war.


    Fall 2 erlebe ich fast täglich. Dabei bin ich immer Fahrzeug B und fahre gerne mal auf die Spur 2, auch wenn noch ein Fahrzeug A abbiegt. Das liegt aber daran das ich keine extra Linksabbiegerspur habe und viele von hinten gerne angebrettert kommen. Zudem ist es so das 95% immer auf die Spur 1 fahren und dort auch bleiben. Aber auch da ist es mir 1x vorgekommen, dass Fahrzeug A gleich auf die Spur 2 gefahren ist. Ich bin mir da nicht sicher ob A gleich auf Spur 2 darf. Denn wie weiter oben schon angesprochen ist Fahrzeug A nach dem Abbiegen erstmal auf Spur 1 und wäre danach ein Spurwechselkandidat (mit Pflicht auf Rücksichtnahme auf die Fahrzeuge in der Spur 2). Wenn's eng wird ziehe ich da lieber zurück, aber mich interessiert das mal.

  • Für mich hat bei Fall 1 C auch Vorfahrt vor A und B, bei Fall 2 muss B warten, Linksabbieger halt. Gab es nicht so etwas wie freie Fahrspurwahl auch beim Abbiegen? Quasi alá "ich nehme die Spur beim Abbiegen die mir passt"?

    Matt ist das neue Hochglanz
    Zwei Zylinder, zwei Takte und ein Mikuni: da geht was! :thumbup:

  • Wirklich sehr interessant, endlich mal ein Thema zum Grübeln :)


    Also Fall 2 hab ich in der Fahrschule genau so gelernt, wie schon weiter oben erwähnt. Als A darf ich, der ja auf eine "neue" Straße abbiegt, mir prinzipiell aussuchen, auf welcher Spur ich die neue Straße nutze. Also kann ich auch gleich auf Spur 2 fahren, B muß warten. Hier in Halle gibts solche Stellen mehrfach, an denen ich prinzipiell sofort Spur 2 nutze, weil ich wenige Meter weiter schon wieder links abbiegen muß. Würde ich zuerst auf Spur 1 fahren und der Linksabbiegerverkehr gleichzeitig auf Spur 2, könnte ich mich nie im Leben rechtzeitig links einordnen, das würde im Berufsverkehr im absoluten Chaos enden. Insofern erachte ich es, wie ich es gelernt habe, auch für sinnvoll, und da auch alle anderen i.d.R. so verfahren, scheinen viele da so gelernt zu haben. Andersrum kann ich mir als Linksabbieger die neue Fahrspur ja auch aussuchen ..... wenn halt frei ist.


    Zu Fall 1:
    hatte ich noch nie. Für den Fall, daß C aus einer untergeordneten Straße kommt, hab ich aber in der Fahrschule gelernt, daß C dann erst fahren darf, wenn weder bei A, noch bei B was kommt. D.h. kommt bei A was, darf C auch dann nicht fahren, wenn er sowieso nur auf der B-Spur fahren wollte. Von daher könnte ich mir bei gleichberechtigten Straßen vorstellen, daß tatsächlich A und B warten müßten. Das wäre nur konsequent (damit C sich nach dem Abbiegen in die "neue" Straße die Fahrspur wieder aussuchen kann) aber praktisch schwierig, weil A den Verkehr aus der C-Straße schlecht einsehen kann.

    sapere aude! incipe! (Horaz)
    (bzw. frei nach F. v. Schiller: "Erdreiste Dich zu denken!")

  • Fall 1 ist identisch mit einer "normalen" Autobahnauffahrt. da darf man auch nicht auf Deibel komm raus auf die "Überholspur" schnippen. Wie ich schon ausführte zur Verkehrsgefährdung. Wenn ich (um beim Autobahnbeispiel zu bleiben) dort von der Beschleunigungsspur auf die rechte Autobahnseite gewechselt habe, bin ich wie jeder andere auf der rechten Spur (egal seit wann ich oder wer auch immer dort verweile) gehalten, einem auf der linken Spur nicht vor den Kühler zu huschen. Sonst bin ich schuld.

    Gruß Guido
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  • Guido: manchmal zweifle ich wirklich an dir. Hast du den Text gelesen? Gleichrangige Straße heisst rechts vor links. ;) Auf ner Autobahnauffahrt muss ich halten wenn Verkehr kommt.

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  • @ Gunnar:


    Riebeckplatz :tkopf: Aber hey! Letztens hab ich mich vom Steintor kommend doch richtig zum Hauptbahnhof eingeordnet! :thumbup:


    Ok, komme aus ner Kleinstadt, für dich wirds kein Problem darstellen ^^

  • Schönes Beispiel - da muß man auch quer über die Spuren sich einordnen.


    Aber hey, Thälmann... äähm Riebeckplatz, der ist doch langweilig, seit die Straßenbahn da nicht mehr quer rüber macht :thumbup:

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  • Guido: manchmal zweifle ich wirklich an dir. Hast du den Text gelesen? Gleichrangige Straße heisst rechts vor links. ;) Auf ner Autobahnauffahrt muss ich halten wenn Verkehr kommt.

    Schon klar.. ändert aber nix ,wenn Du von der von rechts kommenden Straße erst mal auf dem Weg Deiner Begehr angekommen bist. Das heißt:
    Biste auf der 2spurigen (egal ob Autobahn oder das Beispiel hier) hast Du keine Vorrechte mehr.
    Und der ,der schon länger auf der 2spurigen fährt auf deren rechten Spur ,darf dem links auch nicht vor den Kühler hüpfen. Das ist gerade das hüpfende Komma ,dass kein Unterschied (biste erst mal auf dem 2Spurer) besteht zwischen Autobahn und der Beispielsstrassenkombi.

    Gruß Guido
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  • Also Fall 2 scheint mit §9 Abs.4 STVO eindeutig geregelt zu sein. Da muss ich mich wohl in Zukunft als Fahrzeug B etwas zurückhalten.


    Bei Fall 1 bin ich mir immernoch nicht sicher. Es sind ja 2 gleichrangige Straßen und die Spur von Fahrzeug A ist auf der Straße die von links kommt, müsste also dem Verkehr von rechts Vorrang gewähren (wenn sie gleichzeitig ankommen). Das nervt mich übrigens auch, wenn an gleichrangigen Straßen angehalten wird um zu gucken ob irgendwo in 500m mal ein Auto von rechts kommt. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.

  • Ja Fall 2 ist eindeutig geregelt und wird durch mitdenkende Autofahrer aufgeweicht. Grundsätzlich A vor B, da A freie Spurwahl hat...


    Fall 1: Wo bitte gibt es denn sowas? Ich hätte es jetzt bewusst nicht für möglich gehalten. Grundsätzlich gilt dann aber wieder C hat Vorrang vor B UND A, da freie Spurwahl...

  • Du hast zwar die freie Spurwahl,aber nur solange da nicht schon wer anders spielt. das sagt nix über den Vorrang.
    Ich zitier mich zurecht mal selbst:
    "Biste auf der 2spurigen (egal ob Autobahn oder das Beispiel hier) hast Du keine Vorrechte mehr. Und der ,der schon länger auf der 2spurigen fährt auf deren rechten Spur ,darf dem links auch nicht vor den Kühler hüpfen."
    Und das gilt auch bei grundsätzl. freier Spurwahl. das eine schließt das andere nicht aus.

    Gruß Guido
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  • Fall 1 ist eigentlich anders gedacht. Das ist bei uns ein Parkplatz, durch den die besagte zweispurige Einbahnstraße führt.
    Von rechts kommt ein Abzweig von einem Parkplatzbereich, der eigentlich durch eine dick gestrichelte Linie von der "Hauptstraße" getrennt ist.
    Damit haben die Fahrzeuge aus der Seitenstraße eigentlich Vorfahrt zu beachten.
    Mittlerweile ist von dieser Linie nichts mehr zu sehen (Schilder gibts m.M.n. auch nicht) und dann gilt ja gleichrangige Straßen.