Ab wann sind Gurte in DDR-Fahrzeugen Pflicht?

  • Kommt darauf an - ab 14.04.1965 waren die Befestigungspunkte serienmäßig vorhanden. Dann müssen welche 'rein - vorher gehts ohne.
    Bei Deiner EZ müsse also Gurte montiert sein.


    Das stimmt so nicht, auch wenn Punkte vorhanden sind müssen nur autos mit EZ ab dem 1.4.70 mit gurten nachgerüstet werden !

  • Stimmt nicht. Bei DDR-Fahrzeugen besteht die Pflicht ab dem Tag, an dem die Gurte in die Serie übernommen wurden. Steht auch im Einigungsvertrag.

  • Erstmal schöner Trabi und sieht doch schon perfekt aus.


    Gurte dachte ich auch was mit dem 01.04.1970.
    iehe auch hier: http://www.adac.de/infotestrat/oldtimer-youngtimer/kauf-zulassung/vorschriften-pkw/default.aspx?ComponentId=44021&SourcePageId=45956


    Aber @ heckman kann Recht haben. Denn danach wären auf den hinteren Sitzplätzen ab 01.05.1979 Gurte Pflicht.
    Und unsere Trabanten brauchen ja nicht mal mit Baujahr 1989 Gurte hinten haben.


    Zeigt aber auch wieder, was eigentlich alles die Beamten bei einer Kontrolle auf der Straße oder der Prüfer der die HU abnimmt wissen soll.

  • So wie ich das herauslese geht es um die hinteren Gurte vorne gilt 1970, für hinten bekommt man quasi eine ausnahmegenehmigung, wie mit den 60KM/H bei Simson !


    Also Herr Heckmann, wo steht das ich vor 1970 im ddr oltimer gurte brauche?

  • U.a. im Einigungsvertrag.


    Gurte müssen in dem Moment benutzt werden, wo sie ab Werk im Fahrzeug montiert waren oder entsprechende Befestigungspunkte ab Werk im Fahrzeug vorhanden sind.


    Geregelt ist das im Einigungsvertrag über die Weitergültigkeit der entsprechenden DDR-Bestimmungen.


    http://www.gesetze-im-internet…8890990BJNE020001160.html


    Die einzelnen Paragraphen sind bitte selbst gegenzulesen. Es gibt selbstverständlich im Einigungsvertrag KEINE exakte Einzel-Formulierung dazu, sondern lediglich Verweise auf weiterhin gültige DDR-Paragraphen. ;)

  • Das mit dem Einigungsvertrag ist richtig und bleibt unbestritten. Aber....wenn es mal zur Kontrolle kommt, so wäre es möglich die Bundesdeutschen Regelungen für sich auszulegen. Im Falle des Warnblinkers muß man ja auch, unabhängig was der Einigungsvertrag sagt.
    So könnte man sich auch die 19070er Regelung berufen. Das es zu einer richterlichen Entscheidung kommt ist kaum zu erwarten. Und wenn doch, so muß man sich halt der Konsequenzen bewußt sein.


    Ich werde das auch für mich anwenden. Das soll aber keinesfalls eine Auforderung oder Anstifftung sein!!! Ich werde in meinen 66er Kombi auch keine Gurte installieren. Ich habe nicht mal welche, geschweige den die nötigen Halter für unter dem hinteren Seitenfenster. Da sind zwar Löcher mit zum Teil Gewinden drin, aber die haben noch nie eine Schraube gesehen und werden es auch nicht.

  • Warum, du machst es doch richtig. Wenn >nachweislich!< keine Gurte drin waren.
    Anders bei meinem 68er z.B.
    Ich könnte ja die Gurte jetzt ausbauen. Aber ich bin mir sicher, damit irgendwann auf Probleme mit der Executiven zu stoßen. So blöd sind die nun auch nicht ;)

  • auf welchen paragraphen bezieht ihr euch eigentlich ? zu sagen es steht im einigungsvertrag kann jeder...

  • Jetzt muss ich auch nochmal:
    Eigentlich gilt das Jahr 1970, da aber vorher schon welche drinne waren müssen wieder welche rein.
    Ist aber auf vorne bezogen!?


    Und hinten?
    Waren doch höchstens die Punkte vorgesehen und selbst mein '89er hat noch keine drinne.
    Und wird hinten nie welche bekommen.
    Obwohl ab 1979 welche vorgeschrieben waren.


    Hier muss das Ostrecht aber wieder was anderes aussagen ...

  • Ich habe da oben einen Link eingestellt - dieser führt direkt zu den KFZ-relevanten Bestimmungen des Einigungsvertrages.
    Darin wiederum sind die entsprechend weiter gültigen DDR-Paragraphen aufgeführt - und die werde ich nicht für Euch 'raussuchen und nochmal hier 'reintippen, das dürft Ihr bitte selbst tun.
    Dieser Hinweis ist speziell für den Kollegen Zottel, der offenbar keine Lust hat, selbst zu recherchieren und lieber alles bis ins Detail hier präsentiert haben möchte. ;)


    Also - selber lesen macht schlau. Alternativ Anfragen beim KBA und/oder DEKRA stellen, die werden das gleiche sagen. :thumbup:


    Zum Thema Gurte hinten:
    Da lautet das Stichwort Bestandsschutz.


    Grob ausgedrückt:
    Die Fahrzeugregularien der DDR galten nahezu ausnahmslos alle weiter, um den Fahrzeugbestand weiter betreiben zu dürfen. Sonst hätten alle DDR-Automobile zum 3.10.1990 zwangsstillgelegt werden müssen, weil sie den zu diesem Zeitpunkt gültigen BRD-Bestimmungen schon als Neuwagen nicht mehr entsprachen.

  • Lieber Herr Deluxe, woher solls ich wissen ob wir über die selbe stelle sprechen wenn du mir nicht sagtst worauf du dich beziehst...


    naja wie dem auch sei... die ganzen Gesetze sind so wie es da steht, sind so formurliert das von den DDR behörden erteileten BEs weiterhin gültigkeit haben...


    das heißt aber nicht das die auch erfüllt werden müssen ! wenn die (neuen gesamtdeutschen) Gesetze weniger streng sind...


    es wäre ja sonst auch verboten eine simson auf 45 zu drosseln, mal abgesehen davon dass das keiner macht heißt das nicht, dass es verboten wäre !

  • Jain.


    Ziel der Gesetzgebung ist das Durchsetzen einer Gurtpflicht. Dabei gibt es Stichtagsregelungen und einen gewissen Bestandsschutz.


    Während also die Nachrüstung eines Gurtes in eine 59er Limu rechtlich zwischen verboten bis Grauszone tendiert, da hier keine Freigabe des Herstellers vorliegt ist wiederum das Unterlassen der Gurtanlegepflicht bei vorhandenen Gurtankerpunkten eben nicht zulässig. Kann man mögen - muß man nicht. Kostet nicht mein Geld.


    Letztendlich isses mir Wuerst - wenn sich einer anmaßt was besseres oder anderes zu sein, soll er sich mit denen anlegen, deren Durchsetzung entsprechnder Vorschriften der Hauptzeitverteib ist.


    Eine Klärung bei den entsprechenden Stellen wurde bereits angeraten - hier sind Grabenkämpfe um allgemeine Vorschriften unnötig und überflüssig...... auch von Leuten die ggf. nicht wahrhaben wollen, was derzeit so angesagt ist.

  • Ich denke das es warscheinlich noch nie zu einer Gerichtsentscheidung wegen der regelung bei ostfahrzeugen gekommen ist, mich würde nur mal interessieren was dann da raus kommt ;)


    aber davon abgesehen, Ich bin in einem alten auto was optisch wie 70er jahre und älter aussieht ( und dazu gehörtz selbst ein 88er trabant :) ) angehalten worden weil ich keinen Gurt hatte...bzw. bei rutienemäßigen kontrollen reichte es zu sagen..."das ist ein altes Auto blablablub"... :thumbup:


    Ich behaupte ja nicht das ich damit Recht habe, aber einfach davon auszugehen, dass es vorschrift ist, muss noch lange nicht heißen das man gurte braucht !


    Was ich definitiv weiß, auch wenn Gurtpunkte vorhanden sind, muss man bei Westdeutschen autos trotzdem erst ab 04.70 Gurte einbauen !

  • Ich würde es hier nicht drauf anlegen.
    Komm mal in Brandenburg, Sachsen oder Mecklenburg-Vorpommern an den richtigen Beamten.
    Dann kommt da 'ne Anzeige mit entsprechenden Bussgled oder Verwarnungsgeld.
    Dann waren im osten halt Gurte bereits 5 Jahre eher vorne Pflicht.
    Wo liegt das Problem. Rüstet man die "Rüberwurfgurte" nach und gut ist.
    Im P50, P70 kenne ich keine und auch keine Möglichkeit der Nachrüstung.
    Also kommen da keine rein.


    Unser Sportsfreund wurde schon ein paar mal kontrolliert, weil er keinen Gurt angelegt hatte.
    Musste er auch nicht. Im F8 sind keine vorhanden.
    Er wurde immer freundlichst verabschiedet mit einer kleinen Entschuldigung und einer angenehmen Weiterfahrt.


  • Wo liegt das Problem. Rüstet man die "Rüberwurfgurte" nach und gut ist.

    Es geht mir darum das mir diese deutsche Gesetzscheiße auf den Zeiger geht....aber wir werden ja nicht bevormundet !? :huh:


    Es ist doch meine Sache ob ich mich Anschnalle oder nicht !


    ...genause wie mit der Helmtragerei :S


    Da ich mir leider keinen F8 leisten kann, obwohl ich den ja lieber als einen Trabant fahren würde muss man sich leider mit sowas rumärgern...

  • Die Helmtragerei ist nun wirklich sehr locker formuliert.
    Der Helm muss keiner Norm oder so erfüllen.
    Wer meint ein Kochtopf reicht - muss es nur gut begründen können und wird nicht bestraft.


    Das jeder selbst entscheiden sollte, wann und wo er was macht oder nicht ist eine Wunschvorstellung.
    Dazu sind wir bürokratisch und sicherheitsorientiert.


    Aber egal - muss jeder alles für sich entscheiden.
    Wer gegen Gesetze verstößt muss dann aber evtl. auch mit den Folgen usw. leben.

  • "....aber davon abgesehen, Ich bin in einem alten auto was optisch wie 70er jahre und älter aussieht ( und dazu gehörtz selbst ein 88er trabant :) ) angehalten worden weil ich keinen Gurt hatte...bzw. bei rutienemäßigen kontrollen reichte es zu sagen..."das ist ein altes Auto blablablub"...


    Geht doch nix über fundierte Sachargumente......


    Wenn man an Kameraden gerät, die nicht bloß zum Spaß durch die Gegend schaukeln und sich von Pseudoaltautos und blablablub einlullen lassen, kostets halt Geld, Zeit und bei mehrfacher Wiederholung eine MPU...


    Wers mag..... und: Viel Spaß!! :thumbup:

    Wozu Ventile? 0,6 EDS Hemi


    Seine Freunde nennen ihn Mossi, die Anderen sprechen nur vom "dicken Typ mit der Zigarre".


    www.trabant-original.de

    Einmal editiert, zuletzt von Mossi ()

  • ers kostet ja nur 30 Euro, wenn man das jedes jahr einmal bezahlt ist doch in ordnung :thumbup: ^^

  • Also Fakt ist, daß ab 01.01.1966 alle in der DDR neu in den Verkehr gebrachten Pkw Sicherheitsgurte auf den Vordersitzen haben mußten. Gilt auch für Importfahrzeuge. ab 01.01.1965 war es zwar auch schon für die DDR - Fahrzeuge Pflicht, aber da wurde das noch nicht so verbissen gesehen. Eine generelle Gurtanlegepflicht wurde mit der StVO 77, gültig ab 1978 eingeführt.


    Noch was zur Nachrüstung der P 50 / P 60 und der ersten P 601. Es gibt da von Sachsenring eine Nachrüsttechnologie.


    Also, wer nachrüsten möchte, der kann das gern tun und wird auch den Segen des TÜV 7 DEKRA erhalten.


    Gruß Jürgen