Zusätzliche Rücklichter

  • Hallo Alle zusammen!


    Hat von Euch schon mal jemand ein zweites Paar Rück- und Bremsleuchten am Trabi montiert?
    Ick will nämlich zwischen Rückleuchte und Nummernschild auf jeder Seite ein Mopedrücklicht (MZ - Simson) anbauen und wie am Zweirad entsprechend mit Birnen bestücken, wie beim Zweirad.
    Das hat meiner Meinung nach den Vorteil, dass ick uff der Autobahn bei Dunkelheit als langsames Fahrzeug von den BMW- und Porscheheizern besser erkannt werde. Da ick dann, wie die Laster ooch, 'ne Weihnachtsbaumbeleuchtung nach hinten hab' halten die mir denn ooch für einen und haben entsprechend Respekt.
    Aber Watt sagt der TÜV zu sowatt?


    Gruß


    icke WES

  • sicherlich gibts schönere möglichkeiten. ein beitrag zur sicherheit sollte es aber auf jeden fall sein. dazu wär es aber noch sinnvoller, wenn die zusatzleuchten weit oben am fahrzeug angebracht werden. auf jeden fall müssen sie eingetragen werden und da ist es ermessungsfrage des prüfers. ich habe an meinem vw-bus 4 zusätzliche blinkleuchten und 2 zusätzliche bremslichter eingetragen.


    auf dem bild ist das 3. paar blinklichter zwecks stromverbrauch ausgeschaltet:


    [Blockierte Grafik: http://www.trabiteile.de/bib/led_heckl.jpg]

  • Grundsätzlich sind zusätzliche Bremsleuchten beim TÜV willkommen - schon allein weil das Bremslicht dann besser und auch weiter entfernt schon wahrgenommen werden kann. Wie allerdings der TÜV zu dem von dir beschriebenen Anbauort steht, dass erfragst du besser persönlich.
    Es gibt/gab aber vor einiger Zeit auch rechteckige Bremsleuchten, die links und rechts auf halber Höhe der Heckscheibe von innen angebaut werden konnten - vielleicht wäre das ja eine Alternative...


    //edit :beleidigt: little war schneller...

    Die Stoßstange ist aller Laster Anfang...

    Einmal editiert, zuletzt von Sneaky ()

  • Ich habe mir eine dritte Bremsleuchte auf das Dach aufgebaut. Alles mit Epoxidharz entsprechend geformt. Sieht zwar etwas klobig aus, aber wenn es soweit ist werde ich das Teil noch bearbeiten. Nach dem Spritzen müsste es dann einigermaßen aussehen.
    Muss ich das Teil beim TÜV extra eintragen lassen?


    KJG

  • habe mal ein zusätzliches Rücklichte in der 3 Bremsleuchte mit integriert, ( also diode und wiederstand). Tüv hat nix bemängelt, zwar etwas gegrübelt aber das wars schon, aber mal wieder die grünen und wo? natürlich Berlin. Habe da einen ganz schlauen erwischt der gleich ein fetten wälzer zur Hand hatte und wegen dem E-Prüfzeichen zu schauen, hatte zu tun gehabt das das ich kostenlos davon kam.

  • ja, natürlich. war bzw. ist eine 3 Bremsleuchte mit E zeichen. Aber das Rücklicht war ja das Problem. Den die nummer beim E zeichen besagte ja nur aus das dies ein Bremslicht und kein Rücklicht ist.


    Habe da auch schon mal bei der Dekra gefragt, da wurde dann auch ein dickes Buch aufgeschlagen und mir gezeigt.


    Ist ja ähnlich mit dem Nebelschlusslicht! Normalerweise mit rotem Glas, wenns aber ein weisses Glas ist und das dementsprechende E zeichen nebst nummer und schlangenlinie vorhanden ist dürfte keiner was sagen, ausser vieleicht bei der Lampe! Es gibt ja noch keine Roten Lampen bzw. mit E zeichen

  • Ick hab' jetzt 'ne Antwort von der Dekra bekommen. :dreher1:
    Die lautet wie folgt:
    Gerne antworten wir Ihnen:


    Lichttechnische Einrichtungen (also Scheinwerfer, Leuchten, Glühlampen, ..)
    sind gemäß §22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig.


    Solange sie genehmigte Teile verwenden (erkennbar am Genehmigungszeichen
    auf dem Bauteil, in der Regel "E" oder "e" im Kreis bzw. Rechteck oder
    Wellenlinie mit folgender Genehmigungsnummer) ist dies zulässig. Anbaumaße
    und -Vorschriften müssen dabei beachtet werden.


    Und die Anbauvorschriften sind hier das Problem. Sie erhalten nicht nur zwei
    zusätzliche Schlussleuchten und Bremsleuchten, sondern auch noch 2 zusätzliche
    Rückstrahler, welche nicht zulässig sind.



    Zu den zusätzlichen Bremsleuchten ist nach §53 Abs. (2) folgendes anzumerken:


    "Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher
    als 1 000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest
    angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die ... auch höher als 1 500 mm
    über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich
    voneinander entfernt angebracht sein."


    Die Anbauvorschriften / Maße und eine gute Übersicht über den
    Anbau von Lichttechnischen Einrichtungen im allgemeinen
    finden Sie in der Broschüre "Lichttechnik", die Sie über folgenden
    Link runterladen können:
    http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=434&nodeid=434&_language=de


    bzw.


    http://www.dekra.de/live/medie…chttechn3f715e22778a3.pdf



    Mit freundlichen Grüßen


    DEKRA Automobil GmbH
    AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
    (Zitat Ende)

  • Über den Sinn zusätzlicher Blinkleuchten kann man sich sicher streiten, denn der Serienblinker ist doch relativ gut zu sehen. Aber wie immer Geschmackssache.
    Auf jeden Fall sind beim Trabant zusätzliche Schlußleuchten sinnvoll, denn die Serienlösung ist doch relativ dürftig. Ein Bekannter hat seine Rücklichter so umgebaut, daß immer 2 Schlußleuchten-Sofitten pro Seite leuchten ohne daß man von außen etwas sieht. Wie ich finde eine gute Lösung, die häßliche Zusatzlampen vermeidet.
    Als drittes Bremslicht hat er die große Ausführung der DDR-Nebelschlußleuchte auf der Hutablage installiert, die er allerdings zum TÜV demontiert.

  • Nachdem ich das jetzt alles gelesen habe, bekomme ich langsam Bedenken. Ich habe schließlich das komplette Gehäuse meiner dritten Bremsleuchte ummantelt und alles ist fest mit dem Dach verbunden. Hoffentlich steht das E-Zeichen auf dem Glas.


    KJG