Was macht man bei Rost / Durchrostung ?

  • Hallöle an alle . :winker: Man kennt es ja meißt aus eigener erfahrung. Durchrostete Schweller, Heckbleche, Radkästen u.s.w.
    Weil ich selbst noch net so viel schweißerfahrung an der pappe habe , wollt ich mal alle fragen die sich damit auskennen .
    z.B. durchgerostete schweller . Sollte man lieber mit blechstücken ausbessern , oder doch gleich einen kompletten schweller einschweißen ??? :hä: :hä: :hä:
    Hoffe auf kompetente anworten . Danke im Vorraus. :winker: :winker:

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  • Hallo Mbighonk, natürlich ist es immer besser neue Teile zu verbauen, wenn die alten hinüber sind. In betsimmten Ausnahmefällen lohnt sich auch schweißen. Aber ohne schweißen wird es letztlich wohl nichts vernünftiges werden.


    KJG

  • Zitat

    Original von KJG
    Hallo Mbighonk, natürlich ist es immer besser neue Teile zu verbauen, wenn die alten hinüber sind. In betsimmten Ausnahmefällen lohnt sich auch schweißen. Aber ohne schweißen wird es letztlich wohl nichts vernünftiges werden.


    KJG

    Genau. Um es gleich richtig zu machen ist einschweißen neuer Baugruppen besser als flicken :top:. Geht öfter auch schneller als rumflicken und der TÜV schaut schaut ja auch manchmal genauer nach :grinsi:.

    Traban Kübel 1.1 :top:Wartburg 312 Limo Bj:1966 :top:Qek Junior, Mercedes W220 S500, Honda Goldwing ;)

  • Hmm , an die futzies vom TüV habe ich dabei garnicht gedacht. Hast aber recht , die glotzen ja wirklich überall hin (machmal auch gut so).
    Die schnüffler.
    Hab aber auch schon gesehen das in neuen schwellern die hülsen fehlen , die zum hochleiern meine ich . Kann man die ohne große probleme selbst neischweißen ??? :hä:

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  • Die alten Schwellerrohre sind meistens so vergammelt das auch da ein Austausch unvermeidlich ist. Macht sich eigenlich gut, neue einzuschweißen. Wie gesagt (oder geschrieben), Neuteile sind immer die bessere Wahl.

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  • Einmal Rost immer Rost, vorallem bei durchrostungen, man weiss ja nie genau wo er stand, wie lange er stand und wieviel Feuchtigkeit im Schweller war! Komplett neu ist immer die bessere Lösung!

  • Alles klar . Also weder ich im frühjahr alles entfernen was durchrostet ist (im bereich schweller) und durch neuteile ersetzten . wird zwar etwas teurer , aber , die pappe sollte einem schon etwas wert sein . Und ich denke mal das es dann auch wieder eine ganze weile keinen rost gibt. Danke für die tipps .

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  • Die Kotflügel sind doch wie jeder weiß nicht nur geschraubt sondern auch geklebt . Weiß jemand wie das zeug heißt und ob man es noch verkauft wird ? Oder gibt es alternativklebstoff der eventuell besser ist ?

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  • zum kotflügelkleber wurde schon oft was gesagt. man solllte mal einen beitrag für die faq schreiben.


    nimm sikaflex: http://www.trabiteile.de/frame/suche.htm?such=sikaflex&x=0&y=0



    ansonsten zur durchrostung: ich halts immer nach dem aufwand. schweller sind relativ leicht gewechselt und das geweih ist schon komplizierter. deswegen ist meins auch schon 5 mal geflickt (jedesmal unfallbedingt) das hält genauso und der tüv genehmigts auch solange wie er den schraubendreher nirgens durchstechen kann.

  • Auf jedenfall besser als alle deine rostlauben . Die schweller sind schon seit dem ich ihn habe fällig

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  • Als ich das auto damals bei Ebay ersteigert hatte , hieß es das alles i.O. ist . (steht ja meistens da) Die schweller waren nur überklebt und angestrichen , die Dekra bei uns hat das natürlich gesehen ,mir aber trotzdem Tüv gegeben . Das nächste mal wird das net so einfach , deshalb muss ganz fix was passieren

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  • Mbighonk .ebay :zwinkerer:. Ich hab gestern ein 601 Kombi für 79 Euro ersteigert. Motor neu, Auspuff neu, Tüv und ASU bis 09.06 , Der Haken an der Sache ist, Das Auto soll angeblich Totalschaden am Verkaufstag erlitten haben. :grrr: Also nicht nur du hast mit ebay Pech :lach:http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=7940352023&ssPageName=STRK:MEWN:IT

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    Einmal editiert, zuletzt von Winger1963 ()

  • Winger1963


    Die Story kommt mir sooo bekannt vor.
    Mein Lada stand bei mobile.de für 1650€, sagenhaft billig angeboten,Termin vereinbart,
    ein Tag vor Besichtigung der angebliche Totalschaden.
    Anruf beim Lada-Club, Kontakt hergestellt (wegen E-Teile),
    ein paar Tage später Anruf vom Lada-Club erhalten, Fahrzeug
    steht unbeschädigt zur Besichtigung bereit.


    Nicht ärgern, nur wundern.


    Eine andere Story: Kollege ersteigert Auto für 300€,
    Verkäufer erinnert sich nicht an seine Verkaufsabsicht,
    Auto taucht erneut bei Ebay auf mit Startpreis 1800€,
    zeitgleich bei mobile.de für 1900€.


    Es gibt schon kranke Hirne ... :augendreh:

  • Naja. Es gibt da so verschiedene gefällte Urteile. Zb.Haus für 2,50 Euro?
    Eine Frau aus dem Kreis Paderborn pocht darauf, ein Haus bei der Internet-Börse eBay für 2,50 Euro ersteigert zu haben. Der Verkäufer aus der Region Kaiserslautern bestreitet hingegen, dass die Auktion gültig war und verlangt mindestens 104.000 Euro für das Eigenheim. "Wir werden Klage vor dem Landgericht Kaiserslautern einlegen", sagte heute der Anwalt der Frau, Achim Riesenberger aus Paderborn, und bestätigte damit Medienberichte.
    Der Verkäufer habe beim Start der Auktion ein Mindestgebot von einem Euro eingesetzt, sagte Riesenberger. Mit ihrem Gebot von 2,50 Euro habe seine Klientin dann zum Auktionsschluss den Zuschlag erhalten und den Betrag umgehend an den Verkäufer überwiesen. Dieser wehre sich nun aber mit dem Hinweis auf eine Klausel in dem Angebot: "Irrtum vorbehalten, nicht unter 104.000 Euro, das Haus kann unter dem Preis nicht gebaut werden." Nach Ansicht von Riesenberger ist diese Ausschlussklausel aber nicht gültig. Nach den Regeln von eBay hätte der Verkäufer in diesem Fall als Mindestgebot den Betrag von 104.000 Euro festsetzen müssen.
    Auch der Hinweis des Verkäufers, nur als Vermittler, nicht als Eigentümer des Hauses aufgetreten zu sein, kommt für den Anwalt zu spät: "Das hätte er vorher deutlich sagen sollen. Im Internet stand nur: 'Wir bauen das Haus'." Aus diesen Gründen hält Riesenberger den Mann für verpflichtet, das Haus nun auch tatsächlich für 2,50 Euro zu bauen.
    Nun will die Familienmutter aus einer kleinen Gemeinde bei Paderborn zusammen mit Riesenberger dafür kämpfen, dass der Internet-Kauf als rechtmäßig gilt. "Wir müssen erst abwarten, ob das Gericht unseren Antrag auf Prozesskostenbeihilfe genehmigt." Aus eigener Tasche könne es sich seine Mandantin nicht leisten, den Rechtstreit zu führen. "Ich glaube, unsere Chancen, den Prozess zu gewinnen, liegen bei 50 Prozent", sagte Riesenberger.
    Quelle: Heise News-Ticker
    Zwischen den Parteien ist ein Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB zustandegekommen. :top:






    2.Fall :zwinkerer:


    Urteil gegen eBay-Verkäufer
    Das Amtsgericht Duisburg hat unter dem Aktenzeichen 27 C 4288/03 ein aufsehenerregendes Urteil zum Zustandekommen von Kaufverträgen bei eBay gesprochen.
    Der Fall:
    Es hatte jemand eine Uhr über eBay als "Auktion" mit einem Startpreis von 1.199 Euro angeboten. Als nicht genügend Gebote eingingen, zog er das Angebot rechtzeitig vor Zeitablauf zurück weil ihm der zu erwartende Erlös zu niedrig war.
    Ein Münchener Anwalt hatte das Angebot beobachtet und wollte (wie bei eBay üblich) erst kurz vor Zeitablauf bieten - aber da war die Auktion bereits vom Anbieter gestrichen worden.
    Der Anwalt machte geltend, der Anbieter hätte die Auktion nicht vorzeitig beenden dürfen und er sei an das ursprüngliche Angebot weiter gebunden - auch wenn technisch nun niemand mehr darauf bieten konnte. Der Anwalt erklärte nun also gegenüber dem Anbieter per Mail, er nehme das Angebot der Uhr zu 1.199 Euro an und damit sei ein Kaufvertrag zu Stande gekommen. Der Anbieter war verständlicherweise nicht bereit, zu diesem Preis zu liefern und bestritt das Bestehen eines Kaufvertrags.
    Daraufhin trat der Anwalt nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurück, kaufte die gleiche Uhr in einem Ladengeschäft für 3.670 Euro und verlangte vom eBay-Anbieter Schadensersatz in Höhe der Differenz.
    Das Amtsgericht Duisburg schloss sich der Ansicht des verhinderten Bieters an und bejahte das Vorliegen eines Kaufvertrags, obwohl über eBay gar kein Gebot abgegeben worden war. Der eBay-Anbieter musste daraufhin Schadensersatz leisten.
    Nun steht die Frage: Es sein zu lassen oder Klage :zwinkerer:

    Traban Kübel 1.1 :top:Wartburg 312 Limo Bj:1966 :top:Qek Junior, Mercedes W220 S500, Honda Goldwing ;)

  • Schwarze Schafe gibt´s überall, aber was soll´s.
    Mit dem Auto ist´s bisher so weitergegangen, daß die
    zweite Auktion mit Hinweis auf die vergangene, gültige Auktion,
    von Ebay gecancelt wurde, weiteres steht noch aus.
    Ist ärgerlich, aber solange noch kein Geld geflossen ist, in meinen
    Augen kein wirklicher Schaden. Viel schlimmer finde ich die Angebote,
    wo der Artikelzustand in den Himmel gelobt werden und nur Müll dahintersteckt.
    Meine persönlichen Ebay-Verluste sind bisher glücklicherweise so niedrig,
    daß mein Puls schön so bleibt, daß die Äderchen heile bleiben. :zwinkerer: