Eintragung bei Dekra únd Tüv

  • stimmt eigentlich das gerücht das man ab 01/2007 eintragungen nach §19 bzw 21 nun auch beim Tüv,Gtü oder sonstwo machen darf.bis jetzt war in den neuen bundesländern die dekra dafür zuständig.

  • nein. leider nicht! §21 darf dann immer noch nur die Dekra in den neuen Bundesländern und TÜV in den gebrauchten Bundesländern.

  • matze:


    du meinst sicherlich die neuregelung zur wiederzulassung von fahrzeugen ab dem 1. märz diesen jahres... hierzu hatte ich nachbarforum bereits folgende presse-veröffentlichung von spiegel-online im januar reingestellt...


    NEUREGELUNG
    Wiederzulassung stillgelegter Autos wird einfacher
    Bislang ist für die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs ein Gutachten notwendig. Ab 1. März wird alles anders: Dann reicht eine Hauptuntersuchung aus, um das Auto wieder in Betrieb zu nehmen. Die neuen Regeln sollen Aufwand und Kosten sparen.


    Frankfurt/Main - Neue Regeln gelten nach Angaben der Prüforganisation Dekra vom 1. März an zudem für die Begutachtung von Oldtimern, das rote Kennzeichen für historische Fahrzeuge und die Prüfung nicht vorschriftsmäßiger Fahrzeuge. Die neuen Regelungen sollen Aufwand und Kosten bei der Zulassung von Fahrzeugen generell verringern.


    Wird ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, reicht laut Dekra künftig eine Hauptuntersuchung aus. Diese ist nur erforderlich, wenn sie in der Zwischenzeit fällig war. Gleiches gilt für die Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen und die Abgasuntersuchung. Derzeit gilt ein stillgelegtes Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen. Für eine Wiederzulassung ist bislang noch ein Gutachten von einen amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.


    Gutachten zur Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeugen dürfen künftig nur noch durch amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer sowie Prüfingenieure durchgeführt werden, wie Dekra weiter erklärt. Die Verwaltungsbehörde kann ein entsprechendes Gutachten verlangen, wenn Anlass zur Annahme besteht, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht.


    Wer für ein historisches Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen möchte, braucht dafür ein Gutachten. Diese Begutachtung darf laut Dekra künftig auch von Prüfingenieuren vorgenommen werden. Die Besitzer von Oldtimerfahrzeugen können damit die Prüforganisation frei wählen. Bis dahin dürfen diese Gutachten nur von amtlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden.


    Künftig werden rote Kennzeichen mit Erkennungsnummer 07 nach Angaben der Prüforganisation nur noch an Fahrzeuge ausgegeben, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr kamen. Die Fahrzeuge müssen vorher einer Prüfung im Umfang einer Hauptuntersuchung unterzogen werden.

  • Jepp.


    Imho wurde da die Zwangstrennung zw TÜV und Dekra und West ind Ost aufgelöst nur dauert das mixen weil die Prüfer ja anerkannt werden müssen und irgendwo waren da die Hürden dass das nicht einfach schnipp ab zu jedem.


    Das war meine letzte Info ist aber schon länger her.

  • wenn ich es richtig verstanden habe heisst das:


    Man kann jetzt bei jedem anerkannten Prüfer eintragungen machen lassen.
    Egal ob der Prüfer nun vom GTÜ TÜV oderder Dekra ist, aber er muss anerkannt sein.


    Und nicht jeder Prüfer der HU macht ist auch anerkannt und darf eintragungen machen.

  • Es ist ganz einfach der Unterschied.
    Es gibt Sachverständige und es gibt Vollsachverständige.


    Der Sachverständige macht Eintragungen nach §19. Das sind Eintragungen von Teilen die eine ABE besitzen. Kein Teilegutachten oder sowas sondern eine ABE. Im Falle Trabant sind diese ja eher dünn gesäht. Also spotan fällt mir z.B: der Öttinger Kat, das Raid 1 ein


    Der Vollsachverständige darf Eintragungen nach §21 machen, also Einzelabnahmen wie z.B. Teile mit Teilgutachten oder Materialgutachten oder aber Eigenbauten ohne Gutachten.



    Die großen Stützpunkte von Dekra Tüv usw haben immer Vollsachverständige. Wenn man aber zur kleinen Werkstatt fährt wo ein Außendienstler vom Tüv oder auch GTÜ arbeitet wird man meist nur einen Sachverständigen antreffen der nur die ABE Eintragungen machen darf.