Sitze vom BMW E30 eintragungsfrei ?

  • Hallo


    Sind die Sitze vom BMW E30 eintragungsfrei wenn ich sie in meinem Trabant verbaue?


    Sie sind umklappbar, also aus einem 2-Türer.


    Oder muss ich die doch eintragen lassen?


    Danke


    Gruß Daniel

  • ich habe auch bmw sitze vom e 30 drine nur sind die bullen und der tüv so blöd dasse gar net erkenne das andere sitze drin sind weil die meisten keinen plan von trabis haben (sollte hier ein polizist oder tüver sein bitte net so wörtlich nehmen :grinsi:)


    da diese sitze auf die vorgefertigten löcher der alten sitze passen is das sowieso egal, hatte bis jetzt keine probleme :winker:

  • Ich habe in 2 Trabis jeweils E30-Sitze drinne und sogar welche, die nicht zu klappen gehen bzw. nur in Senkrechtstellung - also aus nem 4türigen BMW. Der TÜV hat danach noch nie gefragt und ausserdem bei Befestigung auf den Originallöchern haben die auch keinen Grund, danach zu fragen!

  • Was die passen rein, ohne andere umbauten??? Das sagt ihr mir erst jetzt?


    geil hol ich mir auch... muss ich da was beachten? sonst so beim umbauen?

  • Kommt drauf an was fürn Baujahr Du hast. Irgendwann, ich glaube in den 80ern, wurden die Sitzaufnahmen von geschweißt auf geschraubt umgestellt. Die Sitze passen nur bei der geschraubten Variante ohne weiteres.

  • jop das weiß ich...



    hat jemand noch günstige E30iger Sitze?

  • wir haben jetzt erst bei meinem kumpel bmw 7er sitze verbaut die sind schweine groß uns man sieht sofort das es andere sitze sind, halterungen sind auch umgeschweißt, der cloue ist aber die mittelarmlehne und der komfort ist mit nem serien trabi gar nicht zu vergleichen, ist fast wie in ner mittelklasse limo^^



    seilbst bei dem haben die bullen nie was gesagt und die sitze sind nicht eingetragen und nicht klappbar

  • das E-Prüfzeichen an den Teilen bedeutet das die für diesen Fahrzeugtyp geprüft wurden und somit zugelassen sind hier E30 das heißt nicht das man alles was nen E-Zeichen hat überall anbauen darf ohne eintragen zu müssen dann würden die dollsten Umbauten rumfahren andere Sitze sind ne Technische Änderung und müssen abgenommen werden
    auch meinen ja viele das die Klarglasscheinwerfer vom einser Golf Eintragungsfrei sind das Prüfzeichen ist für den Golf und nicht für den Trabi also müssen die Eingetragen werden
    und hat nie jemand was gesagt oder gesehen wird einem dann spätestens einholen wenn man ein Unfall hatte und keine Versicherung bezahlt weil der Wagen keine Betriebserlaubnis hatte
    ich will nicht klugscheißen ist nur nen gut gemeinter Rat hab selber bei mir solche Sachen eingebaut aber legal ist es eben nicht :beleidigt:
    Gruß Marco

  • Jein. Imho war das E-Zeichen Funktionsbezogen.


    Also ein Scheinwerfer mit E-Zeichen hat das vorgeschriebene Verhalten bei korrekter Montage und Einstellung.


    Die Eintragung überprüft also nicht erneut, ob der Scheinwerfer das macht was er soll, sondern ob er korrekt montiert und eingestellt ist.

  • es gibt da wohl einen kleinen "Ermessensspielraum" wenn man Teile "zweckentfremdet"...
    - z.B. "Zusatzblinker" als "Hauptblinker" (was jeweils über die E-Nummer definiert ist) oder andersrum...
    aber das Ganze spielt sich wohl in einer rechtlichen Grauzone ab. :augendreh:
    (außergewöhnliche Eintragungen speziell bei Blinkern beruhen wohl häufig darauf, dass Zusatzblinker sich als Begrenzungsleuchten auch im Dauereinsatz bewährt haben.)


    klassisches Streitthema sind immer wieder Lenkräder bzw. deren Befestigung auf der Lenksäule.
    an diesem Beispiel kann man auch gut nachvollziehen, dass - und warum - der "korrekte Einbau" nicht immer klar definiert ist.


    bei Sitzen und Scheinwerfern isses wohl eher einfach... ;)

    :hug: Trabant steht für Gefährt(e), nicht für Ge(h)hilfe... :2Kumpels:


    "der verliert kein Öl, der markiert nur sein Revier..."


    mehr Auto braucht's nicht - weniger Auto geht nicht...

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