unfall... ich hab ne wut im bauch
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Aso. Dachte es wäre ggf. ein Direktversicherungstarif wegen des bemängelten Services. Da gibts bei der einen oder anderen Gesellschaft direkt den Passus das KEIN Anspruch auf Beratung (auch telefonisch) besteht - auch nicht im Schadensfalle. Daher dacht ich das es daran am Rückruf hängt...
Grüße,
Marco
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ist echt schon mies was der einfache mann sich alles bieten lassen muß.vergesse nicht die mahngebühren(grins)
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Niemand muss sich irgend etwas bieten lassen. Man kann sich gegen solche Dinge wehren und genau das passiert ja auch.
Ein freundlicher Brief und alles geht seinen Gang. Jedes Telefonat, jede Briefmarke penibel notieren und gegebenenfalls bezahlen lassen - wenn man möchte. -
Zitat
Zitat von Trabiteamer
Jedes Telefonat, jede Briefmarke penibel notieren und gegebenenfalls bezahlen lassen - wenn man möchte.
Bei einem unverschuldetten Unfall kann man bei der gegnerischen Versicherung genau für solche Sachen eine Pauschale in höhe von 25€ geltend machen. Wurde mir auch gerade erst ohne beanstandungen gezahlt
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...fand ich grad bei GMX. Inwiefern das auch für diesen Fall hier gilt...? Ich nehme an, das ist ein Grundsatzurteil. Viel Spass also.
ZitatSupermarktparkplatz: Gilt da "rechts vor links"? - Nein, so einfach ist es nicht. Manche Großmarktparkplätze sind so groß, dass es mehrere Straßen gibt. Hat hier - falls dort kein Schild steht - der Vorfahrt, der von rechts kommt? Nein. Die Rechtsprechung geht dahin, dass bei einem Unfall beide Beteiligten eine Teilschuld bekommen - meist erhält der Schnellere die größere. Auf Parkplätzen gilt: Jeder muss auf jeden achten, am besten verständigt man sich per Handzeichen. Auch bei zurückstoßenden Fahrzeugen darf man als Vorbeifahrender nicht davon ausgehen, dass man Vorfahrt hat.
Grüße,
Marco
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Aber der Stefan stand doch.. oder nich? Dann war er jedenfalls nich der schnellere
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Tja, das ist die Frage... ...aber es passierte auf einem Parkplatz und wenn ich es noch richtig im Kopf hab, waren beide im Begriff "aus zuparken"...
Wiegesagt, inwiefern das auch hier zutrifft, weiss ich nicht. Ich nehm aber an, wenn es ni expliziet in den Unterlagen vermerkt ist das es Zeugen gibt, das er stand, gibts ne Teilschuld. Denke ich, weiss ich nicht.
Grüße,
Marco
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jepp mein auto stand die olle ist mir mit ihrem audi reingefahren. dafür hab ich eine zeugin!
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Oh Mann, ich sag nur Advo-Card ist Anwalts Liebling!!
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sooo die sache ist endlich ausgestanden.....
nach dem ich mich schriftlich beschwert habe über die 50% regelung und einspruch erhoben habe kam ein neues schreiben. angeblich gäbe es keinen zeugen.
worauf hin ich natürlich wieder per einschreiben einen brief aufgesetzt habe in dem hervor ging das ich halter geschädigter und zeuge in einer person bin da meine freundin mein auto gefahren hat. nach 5 wochen war immer noch keine rückmeldung der versicherung da also wieder einmal telefonieren.
ich erfuhr das deren versicherungsnehmerin eine frist verstreichen lies. welche genau ist mir entfallen. man kam zu der erkenntniss das es sich bei solch einer bagatelle nicht lohnt eine gerichtsverhandlung zu riskieren. welche ich zweifellos auch angestrebt hätte.
man versprach mir letzten montag die sache entgültig aus der welt zu schaffen. heute war der scheck mit dem restbetrag in der post.
mein fazit :lass dir nicht alles gefallen, fordere ein was dir zusteht und egal wie klein der rempler ist ruf die bullen !
ps :
die gutachter kosten in höhe von 130,00 € wurden vollständig übernommen.
danke KRAVAG versicherung es geht doch....
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Sauber
So geht das! -
Glückwunsch!
Endlich!
Kenn ich auch, daß man ne halbe Ewigkeit auf seine Kohle warten muss.
Der Unfallverursacher denkt schon gar nicht mehr daran und man selbst schlägt sich immer noch mit den (finanziellen) Folgen des Unfalls rum!
@ Chrome....sollte keine Amateurhafte Rechtsberatung sein, sondern, wie in der Überschrift zu lesen:"Eigene Erfahrung"
(In meinem Fall habe ich das letzte Geld nach 6 Monaten bekommen.)
mfG
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6Monate ist die gesetzlich vorgeschriebene Frist, in der die zustehenden Zahlungen von den Versicherern geleistet werden müssen. Soll heissen, solange können die Versicherer ganz legal dem Geschädigten die lange Nase zeigen.
Glückwunsch das es geklärt.
Grüße,
Marco
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Tjaja, die Kravag... Mit denen hatte ich auch meine liebe Sorge, nach 11 Wochen und 3(!) Gutachten haben sie dann endlich zähneknirschend gezahlt. Insgesamt kam der Spaß durch die aufgelaufene Nutzungsausfallentschädigung auf die ca. 3-fache Summe des eigentlichen Schadens, eingebüßt ist eben auch gehandelt. Insofern kann ich meinem Vorredner nur beipflichten und jedem raten, die ihm zustehende Schadensregulierung zu erwirken, auch wenn es noch so stressig sein mag.
Schöne Grüße
Micha
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Sei froh, dass es im Prinzip -so ärgerlich es ist, wenn das geliebte schöne Auto demoliert ist- "nur" Sachschaden war!
Sicherlich, Verletzungen heilen, Spuren am Auto bleiben leider ewig, aber, erstattungstechnisch geht es beim Unfall mit Personenschaden rein zahlungstechnisch wesentlich übler ab. Da wird um jede Minute Arbeitsausfall schlimmer gefeilscht als auf einem arabischen Bazar, da geht nichts ohne Rechtsanwalt. Und, wenn dann Krankenhauskosten und Reha anfallen, und Du bist berufsbedingt privat versichert, wird´s eigentlich unbezahlbar, gesund werden zu wollen.
Alle Rechnungen erstmal selber zahlen (Fremdverschulden, Kasse zahlt nichts, verweist auf Unfallverursacher), Versicherung verweist auf Krankenkasse. (Hatte ich schon mal beschrieben). Das sind schnell mal lockere 2-3.000 Eu´s, oder Mahnungen, Schufa, etc. anstehend.
Es ist wirklich toll, privat versichert zu sein. (Natürlich nur, wenn man gesund und keine Erstattung braucht)!