AGB zur rallye
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Vielleicht sowas?
Nö, ich frag mich auch, weshalb die plötzlich so eine Regelung reinbringen. Hat denn letztes Jahr jemand mit entsprechender Bekleidung Anlass dazu gegeben??
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Hallo Anne,
irgendwie stehe ich massiv auf dem Schlauch:
Um welche Rallye handelt es sich?
Wieso geht es hier um AGB (die Anforderungen an solche sind gesetzlich geregelt) und nicht um "Teilnahmebedingungen"?Und um den von Dir zitierten Passus zu verstehen:
Ist irgendwo definiert, was der Veranstalter unter "die guten Sitten" verstanden wissen will? Mir scheint diese Regelung mangels Bestimmtheit nicht durchsetzbar zu sein. Sollte es sich lediglich um ohnehin gesetzlich verbotene Symbole handeln, so wäre diese Regelung überflüssig: man braucht keine Teilnahmebedingungen aufzustellen, um die Leute darauf hinzuweisen, daß Gesetze einzuhalten sind.Peter
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@ Peter: Es geht meines Wissens um die TrabiRallye, die von SuperTrabi organisiert wird. http://www.supertrabi.de
@ Anne: Vergiss nicht, gute Reifen aufzuziehen *duckundwegrenn*
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Zitat
Original von phi
@ Peter: Es geht meines Wissens um die TrabiRallye, die von SuperTrabi organisiert wird. http://www.supertrabi.deDort dann mal unter "Rallye" schaun
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@ Anne: Ich kann dieses Jahr auch nicht teilnehmen...
Wer waren denn die freizügigen Badenixen? :schlaplach:
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tja, wenn du das nicht bekommen hast, tuts mir leid...
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Also die, die ich gesehen habe, waren nach meinem Verständnis alle ordentlich angezogen Ausser die eine, die hätte sich vielleicht besser mit Steigeisen in die Fluten gestürzt, um nachher wieder rauszukommen
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@ anne, deine frage ist berechtigt!
bestimmt kam es wegen deiner teilnahme im letzten jahr zu diesem punkt.
nein, mal im ernst: der veranstalter will damit verhindern, dass anne dieses jahr mit nem dildo um den hals wieder in der presse abgebildet wird....
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pssst, das sind doch geheim aufnahmen
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hab mit eddi telefoniert, hat sich geklärt
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und wie?
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er hat mir erzählt was "den guten sitten entgegensprechend ist" und wie es zu dieser formulierung gekommen ist.
ich falle da nicht drunter
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Och Mann, immer nur solche Andeutungen....
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es ging darum, das bei einer veranstaltung, ein mann in einer DDR volkspoliuzisten uniform da war und dann ausgestigen ist und so bissel den verkehr geregelt hat.
naja, und ddr symbole etc sind mittlerweiel doch auch verfassungswidrig, oder?! -
M. E. wird das, was Anne geschildert hat, als "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" oder auch "Amtsanmaßung" betrachtet und gelinde gesagt, halt nicht gerne gesehen.
Ich erinnere mich aber, auf Fotos von einem Treffen einmal einen originalen Wartburg-Streifenwagen gesehen zu haben und da wäre es ja wohl ein eklatanter Stilbruch gewesen, wenn die Genossen da in Zivil drin gesessen hätten.Peter
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nein, ddr-symbole sind natürlich NICHT verfassungswidrig!