Nabend zusammen,
in meinem Original Fzg-Brief für den P60 stehen unter Bemerkungen drei Punkte:
1. Ausnahmegenehmigung Nr. 23/60 von § 58 Abs. 4 und 6 der StVZO von der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei - Hauptabteilung Verkehrspolizei - am 23. Mai 1960 erteilt.
2. Ausnahmegenehmigung Nr. 59/60 von § 61 Abs. 6 der StVZO von der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei - Hauptabteilung Verkehrspolizei - am 23. November 1960 erteilt.
3. Die Anhängerkupplung wird serienmäßig nicht mitgeliefert... usw.
Punkt 3 ist verständlich und somit Problemlos. Aber was kann ich mir unter den anderen beiden Punkten vorstellen?????????
Da die Genehmigungen von 1960 sind, denke ich nicht, das es sich um speziell zu diesem Fzg gehörende Ausnahmegenehmigungen handelt. Kann mir einer näheres dazu sagen??
Die Suchfunktion und google hab ich natürlich schon getestet...
gruß aus NRW
ThorstenPB