Beiträge von Matt McBowl

    Ich kann Ihn jetzt auch bei nem anderen DEKRA Kollegen bei uns aus der Nähe vorstellen. So sind wir verblieben, damit ich nicht noch mal den Aufriss mit dem Hänger usw machen muss. DAS nenne ich fair...ich soll dann nur sagen bei wem und er schließt sich vorab kurz, damit der "neue" im Bild ist was zu kontrollieren wäre.

    Darauf würde ich mich lieber nicht verlassen, der „neue“ Prüfer wird sicher nicht freudig in die Hände klatschen für eine Eintragung zu haften die er eigentlich nicht ausgearbeitet hat. Aber selbst wenn du nochmal nach SGH musst ists ein Fortschritt!

    Die Befestigung eines Zugrohr schreiben die die Einschlägigen Aufbaurichtlinien vor, zB. vom Hersteller des Zugrohr, das ist je nach Zugrohr verschieden.

    Doppelt fragen löst dein Problem nicht. Es gibt keine Universalantwort auf dein Problem. Antworten gibts beim Teilehersteller und Sachverständigen des Vertrauens.

    Mir fällt auf, daß ich ja mal verraten müßte, was nun eigentlich Sache ist:


    also die Zulassungsstelle Saalekreis (dort steht das Fahrzeug nämlich) akzeptiert nur die Variante, mit einem 5-Tage-Kennzeichen direkt zur HU incl. H-Abnahme zu fahren. Dann hat man ja alles, um regulär zuzulassen.

    Nach ungestempelten Kennzeichen hatte ich extra gefragt, aber negative Antwort.

    Das haben Sie bei uns auch lange Zeit so gemacht, falsch ist es seitens der Behörde trotzdem. Ich habe mich dann irgendwann mal nicht abwimmeln lassen bis der Fachgebietsleiter gerufen wurde und mir erklären sollte warum in unserem Landkreis eine Bundesverordnung nicht gilt.


    Seither gibt es auch bei uns ungestempelte Kennzeichen zugeteilt, allerdings weiterhin nur mit energischem Nachfragen.


    Für die Behörden ist das eine doofe weil sehr schwammige Lösung, der Gesetzgeber wollte es trotzdem so. Der Grundtenor dieser Unterhaltung stimmt aber schon: unbedingt mit der zuständigen Behörde reden, auch mal Energisch auf die Fahrzeugzulassungsverordnung hinweisen. Trotzdem bleiben die Herr des Verfahrens und sitzen am längeren Hebel. Abweichungen in der Handhabung (verschiedener Sachverhalte) zwischen benachbarten Landkreisen sind keine Ausnahme sondern die Regel.

    wie kannst du von diesem Bild auf den Gesamtzustand schließen? Staub, die Sache mit dem Lüfter, bisschen Rost und ein rissiges Ansauggummi? Der Wagen ist aus einem kleinen Ort, 2. Hand direkt damals von einem Erstbesitzer aus der DDR gekauft, 40.000km nachvollziehbar. Nichts für ungut!

    Sorry, ich seh das wie Marlene. Der Wagen sieht nicht nach 40.000km aus und gepflegt auch nicht. Wer ein 10€ Gummiteil nicht ersetzt sondern Sanitärartikel benutzt kann nicht behaupten sein Auto zu pflegen. Moos an den Zündspulen und notdürftig übergeduschte schwarze Farbe (die man am Grill erkennt) unterstützen den Eindruck. Kann alles ganz anders sein, aber das ist nunmal unser Eindruck. Marlene wollte dir sicher nicht zu Nahe treten, nur den guten Rat geben das da wahrscheinlich noch viiiel Arbeit auf dich wartet.


    Jeder zweite Trabi den man heute so angeboten bekommt hat wenig KM ( Tacho eh nur 5-stellig), wurde wenig gefahren oder Stand seid der Wende. Gut gepflegt sind natürlich noch mehr. Der Markt ist übersättigt mit Blendern, und du bist: „seit kurzem Besitzer einer 89er Limosine“. Es zwängt sich zunächst ein Eindruck auf der hoffentlich nicht stimmt.



    „Nichts für ungut“ wie du so schön sagst.

    Falsch. Für die Stuko von Feller gibts eine Teilegutachten von Feller. Für andere Stukos gibts i.d.R. kein Teilegutachten. Ich wüsste derzeit nicht wer noch Teile von Feller verkauft. Ausserdem steht in besagtem Gutachten nichts von Wartburg-Felgen, oder?

    Das Problem ist nicht unter 300kg zu bleiben, sondern die Länge. Wenn man vor den Türen kürzt damit man auch mal drin schlafen kann und die Türen bleiben gibt es ein Problem mit der Stützlast (50kg beim Trabi) weil die Achse recht weit hinten ist. Weiter hinten kürzen geht, sieht aber nicht gut aus.


    Muss man sich mal genauer mit befassen, geht nicht in 2 Sätzen im Forum.


    Uwe Tautz ist sicher ein guter Tipp, aber ob der am Telefon einem Selberbauer lang und breit alles erklären mag? Da finde ich den Kontakt zum Prüfer wichtiger, falls die Abnahme nicht grad in Berlin sein sollte.

    Das kommt auf das verwendete Material an, Wandstärke etc.


    Wenn der Anhänger mal zugelassen werden soll kann ich nur dringend dazu raten das Projekt VORHER mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen der zuständigen Technischen Prüfstelle zu besprechen. Es gibt in jedem Bundesland nur je eine Organisation (DEKRA/einer der TÜV’s) die diese Position inne hat. Vor vollendete Tatsachen gestellt gibt das gern mal Schwierigkeiten, es sollte allerdings auch einer sein der sich bissel mit Anhänger auskennt. Ein Foto ner Trabant Bodengruppe sollte auch helfen.


    Der Sachverständige kann auch Auskunft über zu verwendendes Material und ggf. andere Stolpersteine geben. Stichwort: Bremse?

    Ich würde garkein Zugrohr nehmen!


    Ein Zugrohr ist als Verbindungseinrichtung Bauartgenehmigungspflichtig, ein Rahmen nicht. Ergo: den bereits vorhandenen selbsttragenden Trabantrahmen nach den eigenen Vorstellungen anpassen.


    Die Befestigung eines Zugrohr schreiben die die Einschlägigen Aufbaurichtlinien vor, zB. vom Hersteller des Zugrohr, das ist je nach Zugrohr verschieden.


    Als Teil des Rahmen würde ich 2 Längsträger vom mittleren Querträger des Trabi bis von durchziehen und einschweißen. Geweih entsprechend aussparen und mit verschweißen. Eine Zugeinrichtung vorn aufschrauben und fertig.


    Ob du gern eine Kröpfung hättest oder nicht kannst selber entscheiden.

    Maß für Kupplungskugel im angehängten Zustand: 35-43cm vom Boden bis Mitte Kugel.

    Mir gefällt die Diskussion. Einer will Tips wie er seine Friemel-Felgen eintragen lassen kann, und alle springen drauf an.


    Die Regeln sind einfach: VdTÜV 751 und StVZO und das schon seid vielen Jahren.

    Diese Regeln haben sich in den letzten 15 Jahren kaum geändert.


    Leider jedoch gibt es zahlreiche Prüfer die mittels Handauflegen beschlossen haben das die zu Grunde liegenden Regeln kein Gewicht haben. Resultat sind zahlreiche problemlose Eintragungen. Jetzt ändert sich einfach nur der Kontrollzwang in den Organisationen um diesem übertriebenen Unfug ein Ende zu setzen. Und schon kriegen alle Panik.


    Man kann fast alles eintragen, auch heute noch. Einzig der Kostenaufwand ist hoch. Genauso hoch wie er schon immer hätte sein sollen wenn man einen Prüfer hatte der seinen Job richtig gemacht hat anstatt nur Hellsehen zu betreiben. Warum muss Tuning immer billig sein? Umbauten kosten Geld, findet euch damit ab, dann sind auch die Eintragungen kein Problem.


    Zum Thema umgeschweißter Felgen:

    Es gibt ein paar zwingend vorgeschriebene Prüfungen für Felgen, zum Beispiel Abrollprüfung, Impactprüfung und Biegeumlaufprüfung. Beauftragt man ein entsprechendes Unternehmen mit allen notwendigen Prüfungen für seine Felgen, und diese gehen positiv aus, so kann man die Räder auch eintragen lassen. Ganz legal, und auch wenn sie (vorab) umgeschweißt werden. Leider ist der Spaß relativ teuer, und es würde auch min. 2 Felgen zu Bruch gehen aber möglich ist das. Hinzu kommt ein Sachverständiger der sich damit ordentlich beschäftigt und seinem Gutachten die entsprechenden Nachweise anhängt. Klar ist das teuer, aber so ist das Leben. Warum sind Zubehörräder so teuer, na weil die genauso die nötigen Prüfungen erbringen.


    Von TA-Technix gibt es ein Luftfahrwerk mit und eines ohne Papiere. Preisunterschied 500€. Warum wohl?


    BTW: DEKRA in Gotha zum Beispiel hat sich damals extra ein spezielles Prüfgerät für Räder in den Keller gestellt, das benutzen die bis heute, aber eben nicht für 3,50€. Aber sobald man paar Hundert Euro zahlen soll für dementsprechend geleistete Arbeit ist der Prüfer wieder der böse...

    Klar gibt es was: Kauf dir legale Felgen mit den notwendigen Papieren.

    Was hast du denn von einer Eintragung für paar hundert Euro die nach ein paar Monaten wegen eines internen Audit widerrufen wird? Oder die in der nächsten Kontrolle angezweifelt und dann von nem anderen Sachverständigen für Fehlerhaft erachtet wird?


    Richtig, kostet Geld und am Ende haste ggf. trotzdem ne Anzeige wegen erloschener Betriebserlaubnis.


    PS: 5x13? Das ist 1/2 Zoll Bereiter als legale Wartburgfelgen. Willst du für 1,25cm ne anzeige riskieren?

    Auf die Länge kommts nicht an sagen die Weiber, und auf die Breite...?

    heute ist es der erste Blick auf die FIN.

    Warum ist das wohl so? Vielleicht weil grade bei unseren Fahrzeugen so viel manipuliert wird wie selbst im Ostblock an geklauten Autos nicht. Anbei mal 2 Fotos einer Fahrgestellnummer. Das Auto wurde so zur HU vorgeführt, natürlich mit alten Papieren. Sorry, aber für so offensichtlichen Pfusch habe ich null Verständnis. Das war übrigens bereits der zweite binnen weniger Wochen der mir untergekommen ist. Da werde ich schonmal ungemütlich.




    Zurück zum Thema, wie viele schon sagten: Wie es in den Wald ruft,...

    Sprich mit dem Prüfer sachlich, dann sind die letzteren Mängel hinfällig.


    Prüforganisationen und ihre Ingenieure sind nicht anders wie die meisten anderen Branchen, auch wenn das eigentlich nicht so sein sollte. Es geht im Grunde nur um 2 Dinge: Umsatz (daran ist der Ingenieur je nach Organisation mehr oder minder beteiligt), und Statistik (um die Notwendigkeit der eigenen Arbeit beim Gesetzgeber zu Rechtfertigen).


    Mit Autos die ohnehin durchfallen, wie hier wegen der Bremse, macht man Statistik. Da fällt es eh nicht ins Gewicht. Gerade der Block LTE (Lichttechnische Einrichtungen) hat immer ein besonderes Augenmerk. Um Umsatz ging es hier wohl nicht wenn es eine Prüfstelle war, das Thema wird bei der HU in einer Werkstatt relevant. Da entscheidet der Werkstattmeister nicht unerheblich mit was auf dem Bericht steht. Der Prüfer ist nur Dienstleister, spielt er nicht mit kommt eben ein anderer zum Geld verdienen. Das ist sicher nicht überall so, aber es wird immer mehr. Marktwirtschaft eben.


    Der Gesetzgeber pennt und ignoriert dies seid Jahrzehnten.


    Zu Eingangsfrage: die Regelungen zur Hauptuntersuchung finden sich in den Anlagen VIII bis VIIId zu §29 StVZO, dort ist auch klar definiert welcher Mangel wie einzustufen ist. Das ändert aber nichts, dem Prüfer seine Regelungen vorzuhalten wird i.d.R. in die falsche Richtung enden.

    Ja, hält er. Laut Hersteller.


    Nicht falsch verstehen, ich rede hier nicht von einem Gartenschlauch, sondern so ein Metallummantelter für Heißwasser. Die habe ich schon handelsüblich bis 40 Bar gesehen.

    Das ist ein interessanter Hinweis, an sowas habe ich bisher noch nicht gedacht.

    In meinem persönlichen Fall werde ich es aber so lassen. Zum einen tritt eigentlich keine längere Belastung auf, weil der Kompressor i.d.R. nur alle paar Wochen mal pumpen muss und zum anderen läuft mein Verdichter sehr langsam, ich habe einen recht langsam laufenden Motor, nur etwa ein Drittel der Nenndrehzahl des Verdichters.


    Der Schlauch wird daher nur Handwarm, das sollte ein Heißwasserschlauch wohl aushalten.

    Vom Rückschlagventil brauchst du kein Bild, das liegt in jedem Baumarkt.

    Es muss zwischen Druckkessel und Kondensatkessel damit nach dem Abschalten des Kompressor der Druckkessel abgesperrt wird und der Kondensatbehälter entlüftet wird (zur Entlastung für den nächsten Start).


    Rückschlagventil gibt es in Unterschiedlichen Durchmessern, je nachdem welches Gewinde das Gegenstück hat. Ich habe den Metallbogen gegen einen Panzerschlach in 1“ getauscht und ein 1“ Rückschlagventil montiert. Funktioniert gut, aber ich habe den Kessel auf 12Bar Druck begrenzt, für mehr ist der Panzerschlauch nicht geeignet. Überlastventile habe ich auch getauscht.

    Zu TA Techix gehöre ich wohl auch nicht, aber die VdTÜV Merkblätter habe ich. Leider nicht zulässig sowas zu veröffentlichen, darum habe ich auch das Teilegutachten hier nicht online gestellt obwohl ich es mir Online abrufen konnte. Das ist alles sehr schwer zugänglich für den Otto-Normalo, drum ist ja die Sache mit der Legalität so Grauzonig...

    Wabant : Hast du dazu ein Gutachten bekommen? Hat der Hersteller ein Festigkeitsgutachten/Fahrwerksgutachten erstellen lassen?

    Es gibt eine Teilegutachten dazu, das bekommt man nachträglich nach dem Kauf wenn man die Fahrgestellnummer angibt. Dies gilt also nur ein einziges mal, man möchte sich seitens des Hersteller davor schützen das es weiter gegeben wird und so Kosten gespart werden. Die haben ja viel Geld bezahlt, das wollen sie auch wieder rein kriegen.


    Im Teilegutachten ist die Prüfgrundlage angegeben, das Fahrzeug würde seitens des Ersteller des Teilegutachten gemäß VdTÜV Merkblatt 751 geprüft. Mehr Infomationen bekommt man nicht.


    Das ist ja der Grund warum das ganze trotz Gutachten nie richtig legal ist. Die Hersteller nutzen zu viele Grauzonen! Das Merkblatt für die Prüfung von Fahrwerken ist doch bei diesem Umbau nur die halbe Wahrheit, Karosseriefolgen guckt sich da keiner an, weil das Merkblatt garnicht für Luftfahrwerke in diesem Umfang gedacht ist, da geht man von simplem McPherson Federbeinen moderner Fahrzeuge aus.

    Ich würde ja behaupten das Teilegutachten ist das Geld nicht Wert auf dem es gedruckt ist. Man nutzt in diesem Bereich zu viele Grauzonen...


    Bsp. Teilegutachten vom TÜV Österreich der das ganze scheinbar recht locker sieht weil anderes Land, fehlende Angaben zu EMV und Druckbehälterprüfung, Karosseriefestigkeit usw. Weiß ich zwar im konkreten Fall noch nicht sicher, aber bisher gab’s noch kein Luftfahrwerk mit richtigem Gutachten. Egal für welches Auto. In der richtigen Kontrolle ist man aufgeschmissen, Teilegutachten oder Gefälligkeitseintragung hin oder her.


    Bei uns in der Gegend ziehen die Herren in Uniform und Kittel sowas aus dem Verkehr, TROTZ „Eintragung“.


    Edit: Habe das Teilegutachten im Internet gefunden, entspricht genau meiner obigen Vermutung. Gutachten ist sehr zweifelhaft, Angaben zu wichtigen Zulassungsvorraussetzungen fehlen. Eine Eintragung dürfte zwar nicht sehr schwer sein, stützt sich aber sehr wackelig auf Grauzonen anstatt auf Legalität!