Beiträge von Matt McBowl

    Wenn wider Erwarten doch nicht, kannst du den Mangel innerhalb 4 Wochen beseitigen. Erneute Vorführung kostet nicht extra.

    Leider beides falsch.


    Jeder Mangel ist unverzüglich zu beseitigen. Man hat für die Durchführung einer Nachkontrolle jedoch 1 Monat Zeit (nicht nur 4 Wochen). Auch die kostet jedoch eine Gebühr, je nach Überwachungsorganisation und Bundesland ca. 12-15€. Ersteres gilt übrigens auch bei geringen Mängeln trotzdem die Plakette ggf. erteilt wurde. Gegenteiliges ist weitverbreiteter Irrglaube.


    Quelle: §29 StVZO incl. der Anlagen VIII ff.



    Sorry für den Klugscheißmodus! ;)

    Du kommst doch aus Berlin, da gibt es eine Adresse wo viel möglich ist.

    Trabiuwe heißt er hier im Forum glaube ich.


    Prinzipiell ist es für den Herrn Sachverständigen durchaus möglich Gurt- und Sitzverankerungspunkte im Einzelfall zu prüfen. Ob sich einer dafür aus dem Fenster lehnt, und persönlich dafür haftet steht auf einem anderen Blatt. Das vergessen immer viele.

    Naja, aufm Hof bzw. im Lager rumstöbern mag er nicht gern.

    Aber der private "Trabantshop" ist nicht privat sondern mit Gewerbe angemeldet. Sogar mit Onlineshop.


    Ich kam dort bisher immer zum Ziel, gebraucht wie auch neu.

    Aber Erfahrungen mag es verschiedene geben.

    Ja, das dürfte bekannt sein. Ist es den meisten aber nicht. Einfacher Erfahrungswert meinerseits, der ich täglich damit zu tun habe.

    Klar, du hast recht. Vorbildlich bist du dann auch, denn jeder sollte selbst auf die Idee kommen das ggf. nochmal zu prüfen.


    Aber wissen tun die wenigsten was sie nun wirklich fahren dürfen und was nicht.

    Zum einen liegt das an den ständigen Fahrerlaubnisrechtlichen Änderungen und zum anderen an dem Fakt das die von dir genannte Fahrausbildung oftmals 10,20,30 oder mehr Jahre zurück liegt. Mir fallen in den letzen 2 Jahren min. 3 Fälle im Bekanntenkreis ein in denen es Fahren ohne Fahrerlaubnis war. Aus Unwissenheit. Es wurde sich nicht Ausreichend informiert, wird schon nix passieren.


    Ich wollte niemandem zu Nahe treten, nur Hinweisen auf etwas das oft vergessen wird.

    Das Einfachste wird also die Schleppvariante sein. Mal sehen, was ich da machen kann. Ich hab nur PKW Führerschein bis 3,5t Gesamtgewicht und mein Auto darf 1400kg gebremst ziehen.

    Gaaanz große Vorsicht geboten, insbesondere weil hier einige immer wieder den Anhänger vorschlagen.

    Die Anhängervariante ist bei vorliegen der Fahrerlaubnisklasse B i.d.R. nicht zulässig. Jeder der nach 1999 seinen Führerschein gemacht hat benötigt den Führerschein BE für Gespanne über 3,5t separat. Wohl den alten Hasen mit Führerschein Klasse 3 oder noch älteres...


    WICHTIG: Fahrerlaubnisrechtlich zählen immer die zulässigen Gesamtgewichte! Tatsächliche Gewichte spielen keine Rolle.


    Ein durchschnitts-PKW hat heutzutage gern min. 2t zul. Gesamtgewicht. Ein Autotrailer meist sogar mehr! In der Summer ist man mit sowas fast immer über 3,5t.

    Ich komme aus der Nähe von Möckern, für eine Besichtigung könnte ich Hilfe anbieten.


    Die anderen haben aber recht, der Ersteindruck ist nicht allzu gut, wenn es ein bekannter Wagen ist fahre lieber zu Hegau!

    Ich kenne ihn auch nicht persönlich, nur von Forenbeiträgen, würde ihm aber da auch vertrauen! Der Wagen macht den besseren Eindruck und hat ein paar Features die durchaus Geld kosten wenn man umbaut!

    wenn es nur "geht nicht"-Leute gäbe, würden wir heute noch auf allen Vieren nackt durchs Leben kriechen

    Verdreh doch nicht die Tatsachen. Von "geht nicht" hat hier niemand gesprochen. Klar geht es, aber nicht so wie du es schreibst. Zumindest nicht vollständig legal.

    Du kannst gern weiter versuchen mir meinen Job zu erklären, macht die Tatsachen aber nicht besser.


    Wozu großartig rumbraten an 50 Jahre alten Teilen wenn es fürs kleine Geld neues gibt?

    Würde ich so nicht sagen. Man könnte da theoretisch Teile vom Klappfix oder QEK Adaptieren - da drin ist schließlich eine Trabantbremse verbaut

    Theoretisch kann man viel, praktisch fragt der Herr Ingenieur bei der Erstellung des Gutachten für die Betriebserlaubnis trotzdem nach einer Bremsenberechnung.

    Warum? Weil du selber eine Kombination aus Auflaufeinrichtung und Radbremse erstellst. Die Tauglichkeit des Zusammenspiels der Einzelnen Hebelwege muss nachgewiesen werden. Ob die im Qek ähnlich ist oder nicht spielt keine Rolle, allein der Nachweis zählt.

    Bevor es garkeiner sagt: es geht so nicht.

    Wenn gebremst werden soll brauchst du ne neue Achse mit dazu passender Auflaufeinrichtung. Trabi wäre dann quasi nur Ladung.


    Bremsenberechnung mit neuer Auflaufeinrichtung und Trabibremse gänge auch, aber den Hersteller gibts nicht mehr also kann er dir nix bescheinigen.

    wo hast du deine 5,5cm gemessen? Unter dem Auspuffrohr? ggf. verlegen?

    Ich lasse alles in der DEKRA Niederlassung eintragen, wenns legal ist geht das auch.


    Wenn die Büchse eh alle 3m aufsetzt ist es berechtigt nix einzutragen. In dem Fall würde dir die Eintragung auch nix nutzen sobald ein Beamter vor Ort das anzweifelt stehst du wieder beim Sachverständigen und darfst umbauen.


    Allgemeiner Irrglaube: Eingetragen heißt nicht automatisch zulässig!