Und ich bin mit dem reservierten Kennzeichen, die entstempelten Tafeln hatte ich noch, und einer EVB in der Tasche erst zur Prüfstelle, und dann zur Zulassungsstelle gefahren.
Ob das im Falle einer Kontrolle den Gesetzeshütern gereicht hätte?
Das Kennzeichen verweist in jedem Fall auf mich und die Fahrten waren versicherungsmäßig gedeckt. Ich war und bin mir ziemlich sicher, möchte aber lieber nicht zur Nachahmung raten.