16 Jahre Trabbi Buggy Club`93 e.V.

  • Vom 18.09.2009 - 20.09.2009, findet in Quilow Ostvorpommern am Vereinsgebäude des Trabbi Buggy Club`93 e.V.,die größte Party des Jahres statt. Wir erwarten ca 200 Fahrzeuge aus der IFA-Produktion zu dieser Veranstaltung. Es kostet keinen Eintritt und für Essen und Trinken ist gesorgt. Info unter 01719503024 oder trabbi-buggy-club@freenet.de. Also bis dann.

  • next we gehts los... wer ist noch alles am start??

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


    Nicht lange raten, recherchieren! Original-Trabant.de

  • Die Party ist von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr genehmigt vom Amt. Wir werden also durchfeiern.

  • Das Treffen in Quilow war wieder Mal ein gelungener Saisonabschluß. Dafür ein herzliches Dankeschön dem Trabi/Buggy-Club und insbesondere Jens, der sich wieder voll engagiert hat. Die IFA-IG-Rostock hat sich rundum wohl gefühlt. Wie macht ihr das eigentlich immer mit dem Wetter?[Blockierte Grafik: http://www.pappenforum.de/wcf/images/smilies/respekt.gif]


    Vermißt habe ich nur unsere Freunde von den IFA-Freunden Rostock, die ja unser "alter ego" sind. [Blockierte Grafik: http://www.pappenforum.de/wcf/images/smilies/smile.png] Dabei hatte ich zwei Flaschen Eiswein mit, die ich mit Karate-Atze leeren wollte. Aber da war wohl wieder die Arbeit im Weg. [Blockierte Grafik: http://www.pappenforum.de/wcf/images/smilies/traurig020.gif]


    Dann hoffe ich mal, dass wir uns alle am 03. Oktober in Schwerin sehen. Das wird bestimmt eine feine Veranstaltung.


    Grüße an alle




    Boerge




    PS: Eine Sache hab ich noch. Das mit dem Meerschweinchen auf dem Scheiterhaufen fand ich etwas makaber. Wollte es erst nicht glauben, als uns die Kinder darauf hinwiesen. Mußte das sein? Das hatte das Schwein bestimmt nicht verdient.

  • Ein lebendiges Meerschweinchen wurde verbrannt?

    Fuhrpark:
    Trabant 601 Bj1988
    Suzuki Bandit 650 Bj2005



    Öl gehört ins Benzin!

  • Aber trotzdem. Hätte man das arme Tier nicht irgendwo im Garten vergraben können? Ein Tier ist doch kein Wegwerfprodukt.


    Gruß Boerge

  • aus hygienischer & veterinärmedizinischer Sicht ist es sinnvoller ein Tier zu verbrennen, als es zu vergraben...

    Jetzt wo ich tot bin ist alles soviel leichter,
    ihr müsst alle aufstehen und ich schlaf einfach weiter.


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  • Du magst aus Deiner Sicht Recht haben Anne, aber mußten die Kinder das mitbekommen?


    Und kurz noch mal zum Recht: Gemäß Tierkörperbeseitigungsgesetz (das gibt es tatsächlich!) sind beide Arten der Bestattung erlaubt; wenn man das Tier allerdings verbrennen möchte, muß es in einem Krematorium geschehen. Wegen der Feinstäube und den Schadstoffen, die bei der Verbrennung entstehen.


    Mein Schwein ruht im Garten und ein schickes Bäumchen wächst auf ihm. Das war er mir wert.


    Gruß Boerge

  • Ja ja, die weite Welt der Gesetze....


    Zum Meerschwein selbst: dieses ist leider durch das Fehlverhalten eines Hundes abgelebt, der sie widerrechtlich durch eine Umfriedung hindurch des Tierkörpers bemächtigt hat.


    Generell ist die Krematoriumsaussage richtig, jedoch die Vergraberegelung sagt:


    (1) In Tierkörperbeseitigungsanstalten sind zu beseitigen
    1. Körper von Einhufern, Klauentieren, Hunden, Katzen, Geflügel, Kaninchen und Edelpelztieren, die sich im Haus, Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden,


    (2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für einzelne Körper von Hunden, Katzen, Ferkeln, Kaninchen, unter vier Wochen alten Schaf- und Ziegenlämmern sowie einzelne Körper von Geflügel oder in Tierhandlungen gehaltenen Kleintieren und Vögeln, die auf geeigneten und von der zuständigen Behörde hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder auf eigenem Gelände, jedoch nicht in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze, vergraben oder in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen verbrannt werden. Die Tierkörper müssen so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rande der Grube an, bedeckt sind. § 26 Abs. 2, die §§ 32b und 34 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt.


    Bezieht sich die Aussage auf in Tierhandlungen lebende oder lebende und an den Endverbraucher veräußerte "Kleintiere"? Und bite immer schön die die Platzregelungen beachten... so wg. Wasserschutz und öffentlichen Wegungen... ;):grinser:


    PS: mir hat am besten die Pute gfallen.... ach was, mir haben alle 4 Puten gefallen...... :top:

  • Ja Mossi, lass uns noch mal über die Puter nachdenken, die waren lecker ... Da haben einige ganz schön was verpasst, weil sie nicht da waren.



    Gruß Boerge

  • Das Makabere daran ist eigentlich nicht, daß das Tier verbrannt wurde, sondern wie es "beigesetzt" wurde! Die (angetrunkene) Person kletterte auf den Scheiterhaufen, hielt dann das Meerschweinchen wie eine Trophäe in der Hand und ließ sich noch dabei in Pose fotografieren!!!!! DAS zu machen, und dann noch vor Kindern, ist eigentlich mehr als peinlich!!! (Falls jemand fragt: es war nicht der Jens!)


    Ansonsten war es wie immer schön dort! Nur leider werden es immer weniger Leute!


    Mossi

    Zitat

    PS: mir hat am besten die Pute gfallen.... ach was, mir haben alle 4 Puten gefallen...... :top:

    Das glaube ich dir gerne, so wie du die Knochen abgenagt hast :verwirrt:
    Mir hat allerdings die 5. Pute mehr gefallen! Ich meine die blonde "Pute", die sich um die anderen 4 gekümmert hat!!! :grinser: :grinser: :grinser:


    Schönen Gruß noch an:
    -Jens
    -Markus
    -Opa Holger
    -Commander und Anhang


    und natürlich an


    -den dicken Typ mit der Zigarre :grinsi: :grinsi: :grinsi: