Ich kram das Thema mal raus, weil ich alle ADAC-Plus Mitglieder ansprechen wollte, die mal nach Hause geschleppt wurden oder werden wollten.
Nach den derzeitigen Vertragsbedingungen muss für das Heimschleppen Folgendes gelten:
[...] a) der Schaden durch eine Werkstaette festgestellt wurde;
b) kein Totalschaden nach Paragraf 1 Nr. 2 vorliegt;
c) bei einem Schaden in Deutschland das geschuetzte Fahr-
zeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder fahr-
bereit gemacht werden kann;
Gemaess Paragraf 1 Nr. 2 der Versicherungsbedingungen fuer die ADACPlusMitgliedschaft liegt ein Totalschaden vor, wenn die Kosten einer Reparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges in Deutschland am Tage des Schadens uebersteigen. [...]
Erstmal, musste jemand das schon mal anhand einer Werkstatt vor dem Heimschleppen belegen? Was war an einem Wochenende?
Zweitens, falls ja, welche Werkstatt hat der ADAC angesteuert? Typenoffene, wie ATU, die mir dann wahrscheinl. Benzinpumpe und Servo bei meinem 601 "austauschen" wollen?
Wurde jemand schon mal 200 oder mehr km heimgeschleppt?
Ich wollte evtl. nämlich ab nächstem Jahr mal vom Ruhrgebiet nach Berlin oder zu Treffen und weiß nit, ob jedes Mal nen Westblech mit kann. Will a au nich in Pusemuckel vor ATU zwei Tage rumstehen müssen. :-/
Danke für evtl. Antworten.