• lkw-zulassung und scheiben haben heutzutage nichts miteinader zu tun (war früher nur mal so).


    deweiteren kostet auch eine einzelabnahme und/oder lkw-zulassung nur die normale gebühr und nicht 466 DM, es sein denn, der prüfer muss das fahrzeug dazu den ganzen tag lang untersuchen....



    da die hecktürfunktion nicht sicherheitsrelevant ist und auch keine wichtigen eigenschaften wie abmessung etc. geändert werden, würde ich mit sehr hoher sicherheit vermuten, dass es weder eingetragen werden muss, noch tüv relevant ist.


    also einfach zumachen und fertig. mit sicherheit interessiert das den gesetzesgeber nicht.

  • Zitat

    ... mit sicherheit interessiert das den gesetzesgeber nicht.


    das ist eben das Problem in Deutschland, alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten :verwirrter:, aber es sollte denoch kein Problem das durch den TÜV zu bekommen.

  • ich denke mal daß eventuell auch die kennzeichenaussparung claen machen willst! dabei würde ich auch an die kennzeichenbeleuchtung denken!