Ist das erlaubt?

  • Hey da draussen!!
    Weiss einer von euch, ob das hier in der Stvzo erlaubt ist? Muss da noch was eingetragen werden?


    [EBAY]8019570851[/EBAY]



    Sieht ja echt fett aus. Aber darf man das???

  • Das ist in Deutschland ganz klar und eindeutig nicht erlaubt. Die e-Nummer bleibt zwar erkennbar, aber jeder Polizist und TÜV-Prüfer sieht, dass die Rückleuchten nachträglich lasiert worden sind. Somit ist die E-Nummer ungültig und die Teile illegal. Ganz einfache Kiste.

  • Danke hab ich mir schon gedacht, aber das mit dem e-zeichen hat mich irgendwie irritiert.
    Gibt es denn was ähnliches aber legal?

  • Zitat

    Original von franzderkaiser
    [...] Die e-Nummer bleibt zwar erkennbar, aber jeder Polizist und TÜV-Prüfer sieht, dass die Rückleuchten nachträglich lasiert worden sind. Somit ist die E-Nummer ungültig [...]


    Soweit richtig.


    Aber


    Zitat

    Original von Kombi601
    Diese Variante ist defenitiv nicht eintragbar [...]


    halte ich persönlich für ein Gerücht!


    Ich würde an deiner Stelle mit dem Prüfer deines Vertrauens reden und ihn einfach fragen (Auktion läuft ja noch einen Tag). Schließlich ist die Lichtdurchlässigkeit laut Fotos ok und der Farberhalt ist auch gewährleistet.
    Und es gibt sogar Trabi-Fahrer, die bekommen die weißen Rückleuchten inkl. rot gefärbter Lämpchen eingetragen...

    Die Stoßstange ist aller Laster Anfang...

  • Die Auktion ist immer wieder drin. Im Moment ist es auch noch nicht so dringend weil ich mir den Trabi erst im Frühjahr zulegen will. Es soll nen 601 Kombi sein.Aber man kann sich ja schon mal Anregungen holen. Der Kauf reizt mich ja schon ne ganze weile aber jetzt im Frühjahr soll es soweit sein. Bis dahin werde ich bestimmt noch einige Fragen an euch stellen.
    Hab mir vor nen paar wochen nen Trabi in Recklinghausen über Mobile.de angesehen. Das war aber nen Witz. Lt. Mobile "kein Rost". Da war aber mehr Rost als Auto. War so`n türkischer Autohändler. Der wusste noch nicht einmal, für wie viel der im Netz steht. Er hat mich sogar gefragt, wieviel ich ihm dafür geben würde. Der wollte den nur los werden. Ich glaube wenn ich mich mit schwung da reuin gesetzt hätte, hätte ich mich mit dem Sitz auf dem Asphalt wieder gesehen.


    Ab welchem Baujahr hatten die Trabis eigentlich Kopfstützen?

  • Sneaky: Eintragungen sind eben Willkürakte, genannt "Ermessensspielraum" des "technischen Sachverständigen". Aber, selbst wenn´s einer einträgt, die örtliche Rennleitung prüft dann garantiert öfters mal die Papiere per allgemeiner Fahrzeugkontrolle. Wie nervtötend und zeitfressend Fahrzeugkontrollen sein können, ist ja bekannt.
    Dadurch mein Tipp: Wirklich nur dann anbauen und eintragen, wenn der Rest am Auto 100%ig lupenrein in Ordnung und eingetragen ist......