Kübel Sicherheitsgurt

  • Wie sieht es mit dem Sicherheitsgurt beim Kübel aus, ich baue gerade einen auf und würde gern wissen ist der Gurt Pflicht.Original ist ja keiner verbaut,Baujahr des Kübels 1984.Viele Grüße Heimo

  • Moin :winker: :winker:


    Gurte vorne sind ab ca. mitte der 70iger Jahre Pflicht.


    Ich habe selber zwei Kübel wieder in den letzten Jahren in den verkehr gebracht. besorge dir die Grauen überwurfgurte bei E B a Y .Du kanst dir ja mal meinen Kübel auf unserer Seite anschauen



    Mfg Motte

  • Mahlzeit :winker:
    Gurte sind zwar in bestimmten Situationen sinnvoll,gerade für Mitfahrer, die eh nicht so richtig wissen wo sie sich festhalten sollen. Verlangt hat jedoch bei mir noch kein [lexicon]TÜV[/lexicon] oder [lexicon]DEKRA[/lexicon] - Mensch diese einzubauen.War nie ein Grund die Plakette nicht zu bekommen.Fahre in Ost und West mit meinem 83"er Tramp zur HU.Gruß Torsten

  • Original waren zumindest in den 80er Jahren die schwarzen Statik-Gurte verbaut, angeschraubt an den hinteren Seitenkästen (in die das Verdeckgestänge "eintaucht"). Das waren aber dementsprechend überlange Gurte, die normalen reichen eher nicht soweit. :zwinkerer:

  • Soweit mir bekannt ist hatten wirklich nur die letzten 80er Baujahre Gurte original drin.


    Alles andere ist ohne Gurte werksseitig ausgeliefert.


    Somit immer drauf berufen das keine Gurtverankerungspunkte drin sind...

    Wenn ich einen See seh, brauch ich kein Meer mehr. :winker:

  • An meinen Kübel-E-Karossen BJ 89 waren die Bohrungen für Sicherheitsgurte vorhanden.


    Mein [lexicon]DEKRA[/lexicon] SmV (Sachverständige meines Vertrauens) bestand auf dem Einbau von Sicherheitsgurten für eine Straßenzulassung, was meines Erachtens nach, auch nachvollziehbar ist.
    Die eingebauten schwarzen Statikgurte entsprechen meiner Meinung nach im Mindesten dem BJ, den damaligen technischen Entwicklungsstand und den Mindestanforderungen des Straßenverkehrs.
    Hajo

  • Fakt ist, das der Kübel eine Abnahme hat der [lexicon]KTA[/lexicon] Dresden ohne Gurte und diese Abnahme ist laut Einigungsvertrag Grundlage für die Straßenzulassung heute...

    Wenn ich einen See seh, brauch ich kein Meer mehr. :winker:

  • Guten Morgen.Wie ich das so sehe, der eine Dekramann ja der andere nein.Dann mach ich mich mal auf die Suche.Danke :top:

  • Also Fakt ist eines. daß in der [lexicon]DDR[/lexicon] alle neuen Kraftfahrzeuge ab dem 01.01.1965 mit Sicherheitsgurten auf den Vordersitzen ausgerüstet sein mußten. Importfahrzeuge ab dem 01.01.1966. Eine generelle Ausrüstungspflicht für nachrüstbare Fahrzeuge bestand allerdings erst ab dem 01.01.1978. Fakt ist, daß es für den Trabant 601 eine Ausnahmeregelung gab, nach der erst ab Juli 1965 Gurte eingebaut werden mußten. Fahrzeuge der bewaffneten Organe mußten erst mit Einführung der Gurtpflicht in der [lexicon]DDR[/lexicon] mit Gurten ausgerüstet werden. Das bedeutet, daß der P 601 [lexicon]A[/lexicon] (Neuzuführung oder E - Karosse) ab 01.01.1978 verbindlich mit Gurten ausgerüstet sein mußte. Die Ankerpunkte waren analog denen der Limousine/Kombi neben dem Handbremshebel, im Seitenteil etwa da, wo sie auch beim "normalen" 601 sind und am Verdeckkasten. Wir wurden bei den Grenztruppen Anfang November 1978 aktenkundlich (!) über die Anlegepflicht von Sicherheitsgurten (wenn vorhanden) in den Fahrzeugen Trabant 601 A; Barkas B 1000 und [lexicon]IFA[/lexicon] [lexicon]W[/lexicon] 50 L und LA sowie über die Schutzhelmtragepflicht bei der Nutzung der Kräder [lexicon]MZ ES[/lexicon] 250/1 [lexicon]A[/lexicon] ; MT ES 250/2 [lexicon]A[/lexicon] und [lexicon]MZ[/lexicon] TS 250 [lexicon]A[/lexicon] belehrt :dududu: . Entgegen weit verbreiteter Klischees wurde nämlich auf den Krädern im normalen Dienst im öffentlichen Straßenverkehr eine bei uns so genannte "Eierschale" und nicht der Stahlhelm getragen.
    Gute Nacht Jürgen :winker: