trabantheizung entfernen

  • hallo. ich hab bei einigen trabis gesehen das diese ohne heizung oder ohne jegliche lüftung ausgestattet sind. meine frage, was sagt der TÜV dazu wenn man diese entfernt . mfg

  • Im "Normalfall" sagt der Tüv NEIN, da die Frontscheibe zur Sichtfreihaltung eine Belüftung haben soll.


    Also sollte wenigstens ein Gebläse dran sein. Der Rest ist wie immer Sache des Prüfers. Wenn du einen findest der die einträgt: *Fahrz. ohne Heizung* o.ä. hast du Glück.


    Wenn der Motorraum "clean" sein soll, dann kannst du dir mit etwas Geschick auch einen Lüfter, z.B. den einer DDR Standheizung, unter das Amaturenbrett basteln, wenn der Tüver eine Belüftung der Scheibe verlangt.

  • würde das fahrzeug nur im sommer fahren ( schönwetterauto ), aber danke erstma TV P50 da werd ich wohl das gebläse drin lassen, eh der TÜV was zu meckern hat. :tuev:

  • Also ich hab auch keine Heizung drin, da ich auch nur Sommerfahrzeig habe, bei mir hat der TÜV das nicht mal angesprochen oder gejuckt. Habe es aber nicht ganz wech, habe einfach das Gitter mit dem Flansch aus der neuen Ausführung vom Grill genommen, und mit dem dicken Luftschlauch verbunden.



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  • mir gings halt nur ums cleanen da ich das bei so manchen fahrzeugen gesehen hab, aber ich werds so lassen und mach dann halt bloß was davor das die öffnung zu ist. :winker:

  • ich sag mal so wenn das zum tüv machen reinbaust ist das doch kein ekt und danach wieder ausbaus da schären sich die bullen kaum drum wie du luft bekommst :dj:

    Erst wenn die letzte Öl-Plattform versenkt ist und die letzte Tankstelle geschlossen hat, dann wird wohl jeder merken, dass Greenpeace nachts kein Bier verkauft :lach: