Beiträge von Deluxe

    Ich kann keinen Vergaser ausbauen oder Düsen mit Besenhaaren freimachen.

    Ja, aber das konnten die meisten hier irgendwann mal auch (noch!!!) nicht. Ich kenne nur gute Schrauber, die selber auch mal angefangen haben.


    Das ist doch kein Grund, den Trabant wegzugeben. Was meinst Du, wie das bei den meisten hier mal angefangen hat...
    Die einen kamen vom Moped, die anderen fingen mit 18 an Trabant zu fahren und saßen dann mit den Büchern da. Internet gab es noch nicht. Da mußte man eben mal probieren...auch mal Fehler machen und daraus lernen.


    Oder man gibt ihn mal jemandem in die Hände, der wirklich weiß was er tut und zusätzlich noch Liebe zum Trabant mitbringt. Solche Leute gibt es, nur findet man die kaum in offiziellen KFZ-Werkstätten.

    Die Generation Baugruppentausch, die sich Mechatroniker nennt, ist (von Ausnahmen mit privatem Interesse an alten Autos abgesehen) völlig fehl am Platze, wenn es darum geht, solch einen Oldtimer in den Griff zu bekommen.

    Interessantes Fordschungsfeld. In der 1956er StVZO ist das durchleuchtete Kennzeichen nicht enthalten. Bis 1956 galt die StVZO von 1937, die zum 1.1.1938 in Kraft trat. Die enthält zu Kennzeichen gleich gar nichts.

    Wenn mal Zeit ist, muß man das vertiefen.

    Letzteres aber erst ca. 10 Jahre später. Bis 1970 gab es das schließlich noch ab Werk, umgerüstet wurde in der Folgezeit in vielen Fällen wohl eher, weil es die orangen Gläser nicht mehr gab bzw. weil die Fahrzeuge modernisiert werden und stets auf dem neuesten Stand sein sollten.

    Ganz einfach, weil dieses Durchleuchte-Kennzeichen der Novelle der StVZO der DDR vom 1.7.1964 zum Opfer fiel und schon ab da nur mit Ausnahmegenehmigung des Ministerum des Inneren weiter genutzt werden konnte.

    Hm - die StVZO von 1956 und die von 1964 sind im Bereich polizeiliche Kennzeichen (§70) aber quasi wortgleich und in der Anlage zur jeweiligen StVZO sind auch die gleichen (Blech-)Kennzeichentafeln zu sehen.


    StVZO DDR 1956
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung der DDR vom 4. Oktober 1956 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1956 Teil I Nr. 103, S. 1251-1276) in…
    www.oldtimer-anwalt-hamburg.de


    StVZO DDR 1964
    Verordnung zur Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO -) vom 30. Januar 1964 (Gesetzblatt der…
    www.oldtimer-anwalt-hamburg.de


    Was habe ich da übersehen?

    Weil daran vermutlich keiner gedacht hat. Diese Fahrzeuge waren zur Wende quasi nicht mehr im Straßenverkehr zu sehen.


    Die meisten der wenigen, die es überhaupt gab, waren längst verschrottet oder umgebaut auf einfachere Lösungen oder gleich auf 601er Karosserien.


    Die Handvoll restaurierter Exemplare, die es heute gibt, wurden doch auch fast ausnahmslos zurückgerüstet, weil längst normale Blechtafeln hinters Glas gebaut waren oder gleich alles zugeschweißt. Man mußte doch froh sein, wenn überhaupt noch die originale Hecktür vorhanden war.


    Und daß diese verrotteten Uralt-Kisten eines Tages Oldtimer werden, hatte 1990 ganz sicher niemand auf dem Schirm.

    Bei den Framo-Bussen übrigens auch nicht, die haben das gleiche Problem.


    Somit gilt für Kennzeichen bundesdeutsches Recht inkl. der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.

      


    Anklam 2006.

    Als ich gerade die Bilder durchgesehen habe, ist mir mehrfach schwummrig geworden. Wie alt wir alle geworden sind...na Hilfe...bzw. wie jung viele damals noch aussahen. Ob das immer ein Vorteil ist, sei mal dahingestellt - aber es ist erschreckend sichtbar.

    Und nicht nur die Tatsache, daß ein heute 18jähriger Riesen-Kerl aus dem Freundeskreis damals noch in der Babyschale saß und an seiner Nuckelpulle zutschte.

    :schock: :schock:

    Der Kollege aus dem Landkreis Barnim mit dem blauen P50 hat das Kennzeichen doch aber eingetragen und betreibt es legal...

    Und das ist auch Brandenburg.

    Ich sage es mal so:
    Die Preisforderung als Verhandlungsbasis für einen augenscheinlich recht ordentlichen Camping, der keine grundhafte Restaurierung braucht, würde ich vielleicht sogar noch in Erwägung ziehen (wie gesagt: nur als Verhandlungsbasis!), aber nur unter der Bedingung, daß er wirklich komplett ist. Aber wenn eins der wesentlichen Merkmale des Campings fehlt, die Sitze nämlich, wäre ich persönlich bei einer fünfstelligen VHB sofort raus.

    Frag den Verkäufer, wo die originalen Vordersitze geblieben sind...

    Mit den Formsitzen aus dem 601 wird das kein richtiger Camping - dazu braucht es die originalen Sitze mit den richtigen Camping-Beschlägen.

    die Anhebung des Spitzensteuersatzes

    ...den zuerst die Kohl-Regierung 1989 von 56 auf 53% und den dann Rot-Grün unter Schröder kräftig auf 42% gesenkt hat, wo er bis heute geblieben ist. Mal abgesehen von der sogenannten "Reichensteuer", die keine ist, weil sie auch nur maximal zu 45% führt und somit immerhin noch 11 Prozentpunkte vom früheren normalen Spitzensteuersatz entfernt ist.


    Sagen wir mal so:
    Die Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf frühere Größenordnungen trifft die Starken, Mehrwertsteuererhöhungen gleich welcher Größenordnung treffen immer alle und dadurch vorrangig die Schwachen.

    Wobei Gummiteile ganz allgemein gewechselt werden sollten, und dazu zählen auch die Manschetten in HBZ und RBZ.
    Es kann, wenn die jahrelang im DOT4 gelegen haben, bei Umstellung auf DOT5 Probleme geben.


    Eine vorhandene Bremsanlage stelle ich grundsätzlich nicht um, sondern immer nur komplett neue Bremsen. So wurde der Fuhrpark über fast 10 Jahre schrittweise umgestellt und DOT4 habe ich nun schon seit einer halben Ewigkeit nicht mehr gebraucht.

    Mir war zugegeben lange Zeit nicht klar, was belastet / unbelastet genau bedeutet.

    Ging mir ähnlich - irgendwann habe ich beschlossen, daß unbelastet=aufgebockt und belastet=fahrfertig auf Rädern stehend ist. Ohne Zuladung, ohne Passagiere. Spur 0mm und gut is - funktioniert.