NVA Kübel neu zulassen

  • Ich hatte zur Zulassung meiner Kübel (E-Karosse BJ 88 und 89) nur den Kaufvertrag von der VEBEG.


    Meinen DEKRA-Sachverständigen „meines Vertrauens“ habe ich die Fahrzeuge zur Voransicht vorgestellt.


    Er forderte zur Straßenzulassung den Einbau von Sicherheitsgurten, da Halterungen vorhanden waren, den Einbau eines Lenkradschlosses zur Diebstahl-Sicherung und den Ausbau der Benzinheizung, da die Brennkammer älter als 10 Jahre war.


    Zum Vollgutachten brachte er das KTA Typenblatt Typ-Nr.: 54.023.010.000 mit und ich hatte keine Probleme bei der Zulassung unter der Typ-Nummer 307.
    Hajo

  • Bitte genau lesen:


    -Sachgebietsleiter -->Beamter im gehobenen / höheren Dienst der alle die Zulassungsstelle betreffenden Eintscheidungen trifft und die Verantwortung trägt.
    (ihm unterstellt sind die "normalen" Angestellten (öD) die niemals von sich aus eine Abweichung bedenken geschweige denn von sich aus ausführen würden)


    PS: schonmal ne 07 von einem Sachbearbeiter bekommen? :zwinkerer:

    Kommt auf die Zula an :zwinkerer:



    Im konkreten Fall gibt es nur einen wirklich sinnvollen Rat. Zur Zula gehen und dort direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter oder ggfls. Abteilungsleiter sprechen um zu klären, was für die Zulassung dieses Fahrzeugs nötig ist. Dazu sollte man schon mal alles, was man so zu dem Fahrzeug hat, mitnehmen.
    Und ganz wichtig: freundlich bleiben!!! :)

  • So hole den Fred nochmal hoch:
    Es hat sich wohl anscheinend einiges geändert in letzter Zeit für die Wiederinbetriebnahme.
    Meine letzte Trabi-Zulassung liegt jetzt 10 Jahre zurück und ich stehe jetzt vor dem Problem, dass ich meinen neu erworbenen Kübel, welcher mehr als 2 Jahre abgemeldet war, wieder zulassen möchte.
    Neue Papiere (Teil 1 und 2) sind zwar schon vorhanden.


    Anscheinend braucht es keine Vollabnahme mehr (wenn Abmeldezeitraum kürzer 7 Jahre). Ist das so, dass nur noch ganz normaler TÜV fällig ist? ?(


    Weiß jemand, ob es noch die Beschränkung gibt, das im Osten nur die Dekra und im Westen nur der TÜV das machen darf? Wenn's keine Vollabnahme mehr gibt, müsste dass ja auch egal sein? ?(


    Kennt jemand eine Möglichkeit die Sirokko-Heizung (welche bei mir leider nicht mehr eingetragen ist) drin zu lassen bzw. so zu modifizieren, das es akzeptiert wird (auch abklemmen, wenn nötig)?
    Da die Heizpatrone älter als 10 Jahre, wird wohl oft der Ausbau verlangt, aber anscheinend auch nicht immer. Also welche Tricks gib da? :thumbup:


    Ich sag schonmal Danke für Eure Antworten.
    Gruß René

  • Moin
    @ rene76 einfach eine neue Hauptuntersuchung ( egal wo) machen und gut. Die Geschichte mit der Vollabnahme § 21 oder § 23 ist noch so in den Köpfen aber nicht in allen Bereichen mehr wahr. Da ich nur mit der DEKRA arbeite betrifft es mich nicht. Aber was richtig ist, deine Standheizung muss neu überprüft worden sein oder abgeklemt und ohne Sprit im Tank sein. Sonst kann es zu Problemen führen muss aber nicht. Dieses hängt vom Prüfer ab ;) . denn ausbau würde ich bei org. Fahrrzeugen ablehnen da sonst nicht org.



    Mfg Motte

  • @ Motte: Danke für die Antwort. Hat mir sehr weiter geholfen.


    Gruß René