Meinem Prüfer haben bei den Federn von Trabantwelt auch die Plakette und der Herstellernachweis gereicht. Bei einem Kumpel ebenso.
Genauso auch bei der Sturzkorrektur. Die haben ja auch alle nicht mehr wie den Herstellernachweis.
Dadurch das kein Gutachten vorhanden ist wird die Abnahme zu einer §21 Abnahme anstatt einer §19.
Die §21 dürfen halt nich alle Prüfer eintragen.
Ich verstehe aber auch nicht was daran illegal sein soll, solange Sachen wie Freigängigkeit, Scheinwerferhöhe... passen.
Sobald mehrere Sachen zusammen kommen wird doch eh fast alles zu einer Einzelabnahme nach §21 egal um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Die meisten Gutachten verlangen doch sowieso das der Rest Serie ist.
Kommt also z.B. zu größeren Rädern noch ein anderes Fahrwerk dazu wird es eine §21. Egal ob z.B. die Felgen ein Gutachten oder ne ABE haben oder nicht.